Internationale Zusammenarbeit

Die Bundessteuerberaterkammer unterhält auf internationaler Ebene enge bilaterale Bezie­hun­gen zu einzelnen Berufsorganisationen und ist Mitglied in der International Fiscal Association (IFA).



Europäische und internationale Zusammenarbeit

Die Bundessteuerberaterkammer unterhält auf internationaler Ebene enge bilaterale Beziehungen zu einzelnen Berufsorganisationen und ist Mitglied in der International Fiscal Association (IFA). Darüber hinaus ist sie maßgebend in die Arbeit der europäischen Steuerberaterorganisation Confédération Fiscale Européenne (CFE) eingebunden. Die Bundessteuerberaterkammer arbeitet zudem eng mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (Wien) und der Treuhandkammer (Zürich) zusammen, u. a. in einem gemeinsamen D-A-CH Steuerausschuss. Außerdem hat sie intensiven Kontakt mit der französischen Kammer der Experts Comptables. Freundschaftliche Beziehungen pflegt die Bundessteuerberater­kammer auch zu den Steuerberaterkammern in Asien (z. B. Japan und Korea) und Ozeanien.



Die Confédération Fiscale Européenne (CFE)

Die Bundessteuerberaterkammer ist entscheidend in die Arbeit der 1959 gegründeten europäischen Steuerberaterorganisation Confédération Fiscale Européenne (CFE) involviert. Die BStBK führt das Generalsekretariat der Organisation, die sich aus 30 Mitgliedsorganisationen und 3 Beobachtern aus insgesamt 24 Ländern zusammensetzt.

Das Betätigungsfeld der CFE umfasst den berufsrechtlichen und den steuer­rechtlichen Bereich. Im Interesse des Verbraucherschutzes setzt sich die CFE für die Schaffung und Aufrechterhaltung des Status des Steuerberaters in der Europäischen Union und für die Anerkennung seines Rechts auf Berufsausübung über die Grenzen hinweg in allen Ländern der Europäischen Union ein. Zum steuerrechtlichen Betätigungsfeld der CFE gehört die kritische Prüfung aller EU-Richtlinienvorschläge, zu denen vom Steuerausschuss der CFE eingehende Stellungnahmen gegenüber der Kommission und anderen Gremien der Europäischen Union erarbeitet werden. Die CFE setzt sich dafür ein, dass alle Schritte zur Steuerharmonisierung gerecht und einfach umzusetzen sind und den Steuerzahler so wenig wie möglich belasten.

Die grenzüberschreitende Steuerberatung, die durch die verstärkte wirtschaftliche Betätigung der Mandanten in verschiedenen Ländern zunimmt, unterstützt die CFE durch die Vermittlung von Kooperationspartnern in allen europäischen Mitglieds­ländern. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Steuerberatern ermöglicht es, die auch in Zukunft noch bestehenden vielfältigen Probleme, die das Steuer­recht der verschiedenen Länder mit sich bringt, für die Mandanten zu lösen.

Mit ihrem Internetauftritt www.cfe-eutax.org informiert die CFE über ihre Aktivitäten und Mitglieder. Über das "Europäische Register der Steuerberater" können Mandanten einen nach der Satzung und der Berufsordnung der CFE qualifizierten Steuerberater im europäischen Ausland suchen. Steuerberater, die an einem Eintrag in dieses Register interessiert sind, wenden sich an eurreg@bstbk.be 

Generalsekretariat:

Confédération Fiscale Européenne (CFE)
Generalsekretär: Nora Schmidt-Keßeler
Sekretariat
Postfach 02 88 55
D - 10131 Berlin
Behrenstr. 42
D - 10117 Berlin-Mitte
Telefon: 030 240087-22
Telefax: 030 240087-99
E-Mail: generalsecretary@cfe-eutax.org
Internet: www.cfe-eutax.org 

Büro Brüssel:

Confédération Fiscale Européenne (CFE)
Brussels Office
Avenue de Tervuren 188 A
B – 1150 Brussels
Telefon : +32 2 7610092
Telefax: + 32 2 7610090
E-Mail: brusselsoffice@cfe-eutax.org
Internet: www.cfe-eutax.org



Deutschland-Österreich-Schweiz

Die Bundessteuerberaterkammer arbeitet ebenfalls eng mit der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Wien, und der Treuhandkammer, Zürich, zusammen. Auf den sogenannten D-A-CH Präsidententreffen (D steht für Deutschland, A für Österreich und CH für Schweiz) werden Erfahrungen über berufsrechtliche Entwicklungen in den betreffenden Ländern ausgetauscht und gemeinsame Aktivitäten – insbesondere die Durchführung von Steuerfachveranstaltungen – vorbereitet. Der steuerrechtliche Bereich wird vom D-A-CH Steuerausschuss behandelt, der durch gemeinsame Eingaben auf Probleme im Besteuerungs­verfahren hinweist und hierbei Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Ferner wird die tägliche Berufsarbeit der Steuerberater in den drei Ländern durch die Ausarbeitung von Rechtsvergleichen unterstützt.



Deutschland-Frankreich

Regen Kontakt unterhält die Bundessteuerberaterkammer seit 1996 zu der Berufs­kammer der französischen Experts comptables. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem die Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit der Steuerberater. So wurde beispielsweise eine deutsch-französische Fachinformation zu dem wichtigen Thema der Verrechnungspreise erstellt und in zweisprachiger Ausführung veröffentlicht. Da das Berufsbild der "Experts comptables" im Wesentlichen dem des deutschen Steuerberaters entspricht, haben sich diese Kontakte als außer­ordentlich fruchtbar erwiesen und werden auch in Zukunft weitergeführt.



Japan

Bereits seit vielen Jahren besteht ein enger Kontakt zum japanischen Bund der Steuerberaterkammern. Da das japanische Steuerberatungsgesetz mit dem deutschen eng verwandt ist, hat sich der regelmäßige Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen der Bundessteuerberaterkammer und der japanischen Berufskammer als sinnvoll erwiesen. Im Jahre 1989 wurde ein Freundschaftsabkommen geschlossen und vereinbart, Informationen über die Besteuerungssysteme, die Steuerverwaltung und die Struktur des Berufsstandes in Japan und Deutschland auszutauschen, um das gegenseitige Verständnis fortzuentwickeln und die Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern zu pflegen.