Pressemitteilung
BStBK begrüßt Änderungen des PartGG
Berlin, 20.02.2012
Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt die geplanten Änderungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG). Die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Partnerschaft gerade im Vergleich zur englischen Limited Liability Partnership (LLP) zu stärken. Begrüßt wird auch, dass die Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für die neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) für reine Steuerberaterpartnerschaften auf 250.000,00 Euro begrenzt wird. Ziel muss es aber sein, auch die Mindestversicherungssumme für eine interdisziplinäre PartG mbB zu begrenzen. Denn bislang greift bei einer PartG mbB mit einem Rechtsanwalt sofort die Mindestversicherungssumme in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Soll das neue Modell erfolgreich sein, muss für interprofessionelle Partnerschaften mbB die Mindestversicherungssumme abgesenkt werden.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit mehr als 88.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.