Pressemitteilung
„Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zu notwendigen Maßnahmen im Todesfall von Steuerberatern“ verabschiedet
Berlin, 27.04.2012
Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat auf seiner Sitzung am 25. April 2012 die
aktualisierte Fassung der „Hinweise der Bundessteuerberaterkammer zu notwendigen Maßnahmen im
Todesfall von Steuerberatern“ beschlossen.
Diese informieren Angehörige und Erben von Steuerberatern mit eigener Praxis darüber, was von
ihnen beim Tod des Berufsangehörigen zu beachten ist, um:
- die Mandanteninteressen zu wahren,
- den Wert der Praxis zu erhalten und
- die Sicherung und Übertragung der Praxis vorzubereiten.
Auf Empfehlung des BStBK-Ausschusses „Praxissicherung“ wird in den Hinweisen nun beispielsweise
auch auf das seit Januar 2012 bestehende Zentrale Testamentsregister sowie geänderte
Aufbewahrungsfristen hingewiesen. Darüber hinaus wurden die Hinweise an die aktuelle Rechtslage
angepasst.
Die Hinweise sind unter
www.bstbk.de in der Rubrik „Presse/Publikationen“ veröffentlicht und werden mit der
nächsten Ergänzungslieferung in das Berufsrechtliche Handbuch der BStBK eingestellt.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit rund 90.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater und die Ausbildung des Nachwuchses.