Die Rechte und Pflichten des Steuerberaters sind im Steuerberatungsgesetz (StBerG), in der Durchführungsverordnung zum StBerG (DVStB) und in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB) im Einzelnen geregelt. Die im StBerG normierten Berufspflichten (z. B. Pflicht zur Verschwiegenheit, Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit) werden insbesondere durch die BOStB näher konkretisiert.
Darüber hinaus unterliegt der Steuerberater den Bestimmungen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV), soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) geht. Die StBGebV sieht allerdings keine festen Gebühren vor, sondern legt nur einen Gebührenrahmen fest, innerhalb dessen der Steuerberater die im Einzelfall angemessene Gebühr bestimmen kann.
Die Fachberaterordnung (FBO) regelt die Voraussetzungen für den Erwerb der von den Steuerberaterkammern verliehenen Fachberaterbezeichnungen sowie die Einzelheiten des Verfahrens zur Verleihung des Fachberatertitels.
