Ziel der Bundessteuerberaterkammer ist es, das modernisierte HGB als dauerhafte Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsvorschriften zu erhalten. Dies hat die Bundessteuerberaterkammer durch ihren maßgebenden Beitrag zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz erreicht.
Die aktualisierte Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zur Jahresabschlusserstellung verdeutlicht die hohe Relevanz dieses Themas für den Berufsstand. Sie berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen in der Rechnungslegung und die heutigen Qualitätsanforderungen.
Die Bundessteuerberaterkammer nimmt zu allen wichtigen Fragen der Rechnungslegung Stellung gegenüber dem Bundesjustizministerium, dem Deutschen Bundestag und der EU-Kommission. Schließlich bezieht sie auch Position zu Fragen der internationalen Rechnungslegung wie z. B. zum IFRS for SMEs.
