Die Bundessteuerberaterkammer stellt als sachkundige Organisation ihre Fachkompetenz zur Optimierung des deutschen Steuerrechts zur Verfügung. Steuerrechtsänderungen sollten sich stets an Steuergerechtigkeit, Planbarkeit und Praktikabilität orientieren.
Die Bundessteuerberaterkammer bringt in zahlreichen Stellungnahmen und Anhörungen ihren Sachverstand ein. Das Themenspektrum ist breit gefächert. Aktuell stehen z. B. Regelungen zur Steuervereinfachung, die Einführung der elektronischen Bilanz (E-Bilanz), notwendige Klarstellungen bei der elektronischen Rechnung, die Angleichung von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeitragsrecht sowie die Gemeindefinanzreform im Mittelpunkt der Diskussionen.
Die fachliche Expertise der Bundessteuerberaterkammer ist gefragt bei Politik und Verwaltung und das sowohl national als auch international. Dies zeigen die aktuellen Aufforderungen zu Gesetzen, Richtlinien und BMF-Schreiben sowie zu Konsultationen der EU Stellung zu nehmen.
Schließlich wird die Bundessteuerberaterkammer regelmäßig vom Bundesverfassungsgericht als neutraler Sachverständiger bei steuerrechtlichen Verfahren wie z. B. der Entfernungspauschale hinzugezogen. Dies ist ein weiterer Beleg für die hohe fachliche Kompetenz.
