Für einen modernen Berufsstand

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst wünsche ich Ihnen – wenn auch etwas verspätet – ein frohes und gesundes Jahr 2025. Ich hoffe, Sie hatten die Möglichkeit, über den Jahreswechsel zur Ruhe zu kommen und neue Kraft zu tanken. Denn beim Blick in den Rückspiegel wird klar: Ein Jahr zum Durchatmen, so wie es sich bestimmt viele von Ihnen gewünscht hatten, war 2024 nicht. Von den Nachwehen der Corona-Wirtschaftshilfen über die Prüfung der Grundsteuerbescheide bis hin zur Beratung bezüglich der Nachhaltigkeitsberichterstattung – unsere Mandantschaft hat mehr denn je erkannt, wie umfassend wir unterstützen können, und fordert das auch ein. Diese Entwicklung eröffnet Chancen für die Zukunft, fordert unseren Berufsstand aber auch zunehmend. Fest steht: Auf Strecke brauchen wir mehr qualifizierte Fachkräfte und schlanke, digitale Prozesse in den Kanzleien. Beides haben wir 2025 im Blick und treiben entsprechende Projekte für einen modernen Berufsstand voran – lassen Sie mich zwei davon kurz vorstellen.

Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung

Um mehr jungen Talenten den Weg in die Steuerberatung zu ebnen, müssen wir den Berufszugang attraktiver gestalten. Unser Ziel ist es, Hürden beim Berufseintritt abzubauen, ohne die Qualität der Steuerberatung zu senken. Hierzu sind wir bereits in intensiven Gesprächen mit der Finanzverwaltung und haben konkrete Vorschläge eingebracht.

Unser zentrales Anliegen für eine Weiterentwicklung der Steuer­beraterprüfung ist der Einstieg in die Modularisierung. Die bisherige Blockprüfung soll abgelöst, der Prüfungszeitraum entzerrt und flexibler gestaltet werden. Damit würde sich die Steuerberaterprüfung in die an den Universitäten und Hochschulen langjährige Praxis des modularen Studiums einfügen. Zudem gilt es, die komplizierten Praxiszeitregelungen zu vereinfachen. Der Zugang zur Steuerberaterprüfung soll durch den Entfall des Fakultätsvorbehalts geöffnet werden.

Anbindung der VDB an die Steuerberaterplattform

Für einen modernen Berufsstand brauchen wir zudem schlankere, digitale Prozesse. Passend dazu ist zu Beginn des neuen Jahres der nächste Use-Case der Steuerberaterplattform an den Start gegangen: die Anbindung der Vollmachtsdatenbank (VDB). So können vertretungsberechtigte Steuerberater*innen ab sofort als Zugang für die VDB die Steuerberaterplattform als sicheren Authentifizierungsweg nutzen. Damit erweitern wir die Plattform, über die u. a. das Akteneinsichtsportal der Justiz, das OZG-Antragsportal der regionalen Steuerberaterkammern und der Bundesanzeiger bereits zugänglich sind, um eine weitere wichtige Schnittstelle. Als Zugang für die VDB können Sie und Ihre Teams in den Kanzleien aber auch weiterhin die SmartCard und den Kammermitgliedsausweis nutzen.

Mit der Anbindung der VDB an die Steuerberaterplattform realisieren wir einen weiteren Schritt unserer strategischen Zielsetzung, Steu­er­berater*innen im digitalen Ökosystem mit der digitalen Steuerberateridentität zu verankern, und bringen so die Digitalisierung des Kanzleialltags voran.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir machen uns auch 2025 für einen modernen Berufsstand stark. Weniger Bürokratie, ein handhabbares Steuerrecht und ein starkes Berufsrecht sind unsere Agenda für das noch junge Jahr.

Ihr Hartmut Schwab

DWS-Symposium: Gefährdung des Steuervollzugs durch kumulierende Bürokratielasten

Am 2. Dezember 2024 fand in Berlin das Symposium des Deutschen wissenschaft­lichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) zum Thema „Gefährdung des Steuervollzugs durch kumulierende Bürokratielasten“ statt.

Prof. Dr. Hartmut Schwab, BStBK-Präsident und Vorstandsvorsitzender des DWS-Instituts, betonte in seiner Begrüßungsrede, dass Unternehmen, Steuerberater*innen und Finanzverwaltung in Deutschland mit einer stets wachsenden Bürokratieflut konfrontiert seien. Dies führe zu einem wesentlichen Standortnachteil und behindere die Wirtschaftstätigkeit. Vor allem kritisierte Prof. Schwab, dass steuergesetzliche Regelungen und Verwaltungsvorschriften immer komplexer gestaltet sowie Melde-, Berichts- und Dokumentationspflichten neu geschaffen werden. Damit müsse endlich Schluss sein. Stattdessen brauche es dringend Entlastungen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Dies sei Grund genug für den wissenschaftlichen Arbeitskreis „Steuer­recht“ des DWS-Instituts, sich mit diesem Thema zu befassen, die aktuelle Lage zu analysieren, Herausforderungen zu identifizieren und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. In Zukunft sei es wichtig, die aktuellen büro­kratischen Anforderungen grundlegend zu hinterfragen. Prof. Schwab forderte, dass politische Ent­schei­dungsträger*innen zunächst alle bestehenden Mitwirkungspflichten auf den Prüfstand stellen, bevor sie neue Pflichten einführen. Es gelte zudem, Doppelungen im Sinne des Once-Only-Prinzips zu vermeiden und Gesetze möglichst zu vereinfachen.

Hieran knüpfte Prof. Dr. Reimer, Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg und Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“, mit seinem Impulsreferat an. Er zeigte zunächst, in welchem Umfang und warum die Verfahrenslasten in den vergangenen 20 Jahren enorm angestiegen sind und dass es ein „Weiter so“ allein aufgrund der demografischen Entwicklung nicht geben kann. Darauf basierend präsentierte er Lösungsansätze für einen Ausweg aus der Bürokratiespirale.

Unter der Moderation von Prof. Dr. Robert Ullmann, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Augsburg und Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises „Steuerrecht“, diskutierte Prof. Dr. Hartmut Schwab im Anschluss auf dem Podium mit Ministerialdirigent Bernd Burchert, Steuerabteilungsleiter im Finanzministerium Baden-Württemberg, Kirsten Birnbaum, vormals Head of Tax bei SAP, und Ministerialdirigent Stephan Rochow, Unterabteilungsleiter im BMF. Im Ergebnis waren sich die Expert*innen einig, dass Büro­kratie in Deutschland umfassend abgebaut werden muss, und erörterten mögliche Reformvorschläge. Sie diskutierten kontrovers zu konkreten Maßnahmen, dem jeweiligen Zeit­horizont sowie diversen Detailfragen. Auch die Teilnehmer*innen vor Ort und im Livestream beteiligten sich an der lebhaften Debatte.

Zudem zeichnete Prof. Dr. Hartmut Schwab im Rahmen der Veranstaltung Dr. Sophia Piotrowski für ihre Dissertation „Fiscal State Aid Schemes, Member State Sovereignty, and Taxpayer Rights – An Exploration of the Notion of Material Selectivity and Limits to Enforcement“ mit dem diesjährigen DWS-Wissenschaftspreis aus.

Wer das DWS-Symposium nicht live verfolgen konnte, kann dies online nachholen. Unter www.dws-institut.de stehen Mitschnitte, Bildmaterial und weitere Informationen zur Verfügung.

BStBK-Positionspapier zum Einsatz von Tax CMS in Betriebsprüfungen

Unternehmen, Steuerberater*innen und Finanzverwaltung müssen zunehmend mit knappen Ressourcen haushalten und haben deshalb ein gemeinsames Interesse, das Besteuerungsverfahren effektiv und ressourcenschonend zu gestalten. Der Einsatz von Tax Compliance Management Systemen (Tax CMS) ermöglicht der Finanzverwaltung einen effektiven, zielgerichteten Steuervollzug. Steuerpflichtige und deren Be­ra­ter*innen können von einer früheren Rechtssicherheit und betriebswirtschaftlicher Planbarkeit durch konkrete Prüfungserleichterungen profitieren.

Durch die mit dem sog. DAC-7-Umsetzungsgesetz zum 1. Januar 2023 in Art. 97 § 38 EGAO eingeführte Klausel zur Erprobung alterna­tiver Prüfungsmethoden hat das Thema an Dynamik gewonnen. Es wird bereits deutlich, dass nach der Erprobungsphase eine dauer­hafte gesetzliche Regelung erforderlich ist. Die Vorschrift des Art. 97 § 38 EGAO ist zudem nur auf anschlussgeprüfte Unternehmen ausgerichtet, obwohl die Mehrzahl der geprüften Unternehmen nicht der Anschlussprüfung unterliegt.

Aus Sicht der BStBK ist es daher essenziell, durch einen niederschwelligen Ansatz auch rechtssichere Lösungen für nicht anschlussgeprüfte Unternehmen zu schaffen und damit die Belange der kleinen und mittelständischen Unternehmen und des Berufsstands zu wahren. Im Sinne einer gleichmäßigen Besteuerung und einer flächendeckenden Entlastungswirkung einer künftigen gesetzlichen Regelung müssen auch diesen Unternehmen Anreize geboten werden, mehr Transparenz zu gewähren sowie Tax CMS einzurichten und zu unterhalten.

Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die BStBK Mitte Dezember 2024 ein Positionspapier, das konkrete Vorschläge zur Berücksichtigung der Steuer-Compliance-Organisation in der Betriebsprüfung beinhaltet. Der zentrale Gedanke: Unternehmen aller Größenklassen, die freiwillig mehr Transparenz zeigen und sich damit kooperativ verhalten, sollten im Gegenzug verbindliche Prüfungserleichterungen und Rechtssicherheit erhalten. Dafür schlägt die BStBK ein abgestuftes System vor, in dem Unternehmen bereits mit geringfügigen Maßnahmen Teile eines Tax CMS einführen können. Davon profitieren alle Beteiligten. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität der unternehmerischen Organisation können dann weitere Maßnahmen und Vorteile hinzukommen. Die Vorschläge sind aufgeteilt in Lösungen für anschlussgeprüfte und nicht anschlussgeprüfte Unternehmen.

Das Positionspapier ist abrufbar unter www.bstbk.de im Bereich „Themen“ bei „Steuerrecht und Rechnungslegung“.

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis zum 1. April 2025 sanktionsfrei

Wie von der BStBK gefordert, wird vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet. Das teilte das Bundesamt für Justiz am 13. Dezember 2024 mit.

Diese faktische Fristverlängerung verschafft dem Berufsstand mehr Luft und Planungssicherheit. Dafür hatte sich die BStBK vorab in diversen Gesprächen und zuletzt mit einer Eingabe vom 14. November 2024 an das Bundesministerium der Justiz sowie das Bundesamt für Justiz starkgemacht. Denn die Arbeitsbelastung in den Steuerberatungskanzleien ist nach wie vor hoch. Viele Steu­erberater*innen sind noch mit den Nachwehen der Corona-Wirtschaftshilfen und der Grundsteuererklärungen belastet. Der entstandene Arbeitsrückstau in den Kanzleien konnte bisher nicht ausreichend abgebaut werden, u. a. auch, weil die kleinteiligen Nachfragen und Nachweisanforderungen der Bewilligungsstellen zu den Corona-Schlussabrechnungen enorme Kapazitäten binden.

Gespräche der GTA in Brüssel

Im Dezember 2024 tauschte sich die BStBK unter dem Dach der German Tax Advisers (GTA) mit wichtigen Entscheidungsträgern in Brüssel aus.

In einem konstruktiven Gespräch skizzierte Hubert Gambs, stellvertretender Generaldirektor der Generaldirektion GROW der EU-Kommission, die politischen Leitlinien zur angekündigten Binnenmarktstrategie. Diese soll im Juni 2025 veröffentlicht werden. Die GTA begrüßten, dass die EU-Kommission aus den Erfahrungen der Vergangenheit rund um die Vorschläge für eine Notifizierungsricht­linie und eine elektronische Dienstleistungskarte lernen will. Damals waren die Vorschläge wegen unverhältnismäßiger Eingriffe in die nationale Rechtssetzungskompetenz und der Einführung des Herkunftslandprinzips gescheitert. Bis Ende Januar 2025 läuft eine öffentliche Sondierung zur Binnenmarktpolitik, an der sich die BStBK beteiligt. Weiteres Thema war der drängende Bürokratieabbau, der laut Gambs auf europäischer Ebene hohe Priorität hat. Hierzu forderten die GTA, ineffiziente Mitteilungs- und Nachweispflichten endlich abzuschaffen.

Auch mit MdEP Christian Doleschal (CSU/EVP) und MdEP Andreas Schwab (CDU/EVP) diskutierten die GTA über die angekündigte Binnenmarktstrategie und die Möglichkeiten des Bürokratieabbaus. 
 

Ausschuss 30 „Steuerberaterprüfung, Fortbildung der Berufsangehörigen, Qualitätssicherung, Compliance“

BStBK-Präsidialmitglied Prof. Dr. Uwe Schramm begrüßte die Mitglieder des Ausschusses 30 „Steuerberaterprüfung, Fortbildung der Berufsangehörigen, Qualitätssicherung, Compliance“ zur letzten Sitzung des Jahres 2024 in Berlin.

Ziel der Ausschussarbeit ist es u. a., die Steuerberaterprüfung weiterzuentwickeln und dadurch die Zukunft des Berufsstands zu sichern. Auf der Agenda stehen außerdem Themen wie die elektronische Steuerberaterprüfung, die Unterstützung junger Berufsträger auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit und die Qualitätssicherung, vor allem im Hinblick auf die berufspraktische Vorbereitung und Fortbildung.

V. l. n. r.: Melanie Wicht, Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer (ständiger Gast), Florian Jäckel (Referent der BStBK), Christian Grobler, Henning Blank, Sabine Lennartz und Prof. Dr. Uwe Schramm

nicht im Bild: Mark Sembach, Eike Döring

Ausschuss 60 „Ertragsteuern“

Unter dem Vorsitz von BStBK-Präsidialmitglied Boris Kurczinski befassen sich die Mitglieder des Ausschusses 60 „Ertragsteuern“ mit den verschiedenen Fragestellungen aus der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Betrachtet werden sowohl die Besteuerung von Unternehmen als auch von natürlichen Personen, ausgenommen ist der Bereich der Lohnsteuer. Die Mitglieder erarbeiten zudem Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen sowie Verwaltungsanweisungen und bereiten bei Bedarf eine Positionierung der BStBK zu Grundsatzfragen vor. Darüber hinaus begleiten sie die politische Diskussion um Steuerreformvorhaben und Bürokratieabbau im Steuerrecht.

V. l. n. r.: 
Dr. Patriz Ergenzinger, Stefan Einbrodt, Prof. Dr. Ursula Ley, Peter Nöscher, Boris Kurczinski, Peter Zimmert und Thomas Brink