Zeit für grundlegende Reformen

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

spreche ich mit klein- und mittelständischen Unternehmern, klagen sie über kaum etwas lauter als über ihre fehlende Wettbewerbsfähigkeit. Verständlich, denn auch der aktuelle Mittelstands­index der DATEV zeigt: Die schwierige wirtschaftliche Situation der KMU spitzt sich weiter zu. Nicht ohne Grund haben Ende Januar zahlreiche Wirtschaftsverbände zu einem „Wirtschaftswarntag“ aufgerufen und gegen die Standortbedingungen in Deutschland demonstriert.

Aber ich bin ehrlich – der Blick in die Wahlprogramme der Parteien zur anstehenden Bundestagswahl gibt wenig Hoffnung auf grundlegende Veränderung. Die einen möchten durch die Steuergesetzgebung Ungleichheiten bekämpfen und Umverteilung fördern. Die anderen setzen auf Investitionsanreize und Entlastung für Unternehmen. Leider geht keine der Parteien wirklich an die Wurzel der Probleme. Was unser Standort dringend braucht, ist simpel: Mut zu grundlegenden strukturellen Reformen. Die Politik muss u. a. Bürokratie endlich wirksam abbauen. Eine wichtige Stellschraube dabei ist die Anpassung des materiellen Steuerrechts.

Wie kann das konkret gelingen? Wir brauchen eine umfassende Bereinigung der Steuergesetze für eine übersichtliche Gesetzeslage und mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig sollte die Politik Lenkungsziele im Steuerrecht reduzieren. Eine konsequent auf fiskalische Effizienz ausgerichtete Rechtsgrundlage wäre nicht nur systematischer, sondern auch gerechter und leistungsfähiger. Zudem fordern wir, standardisierte Verfahren und Typisierungen. Diese würden den Verwaltungsaufwand in Deutschland erheblich reduzieren und das Steuerrecht digitaltauglich machen. Das entlastet nicht nur die Steuerpflichtigen und ihre Berater, sondern steigert auch die Effizienz der Verwaltung. Ebenfalls wichtig ist ein interdisziplinärer Blick. So sollte die Politik bspw. das materielle Steuer-, das Sozialversicherungs- und das Verfahrensrecht besser aufeinander abstimmen. Will der zukünftige Gesetzgeber das Steuerrecht vereinfachen und digitaltauglich gestalten, darf er die nötigen Reformen nicht auf die lange Bank schieben.

Diese Anliegen habe ich auch in meinem Grußwort beim Deutschen Finanzgerichtstag am 27. Januar 2025 unterstrichen. Dabei habe ich insbesondere die Bedeutung der Digitalisierung für eine effizientere Steuerverwaltung hervorgehoben. Vorhaben wie der digitale Gewerbesteuerbescheid, RABE, die Nutzung von Künstlicher Intelligenz oder Blockchain-Technologie müssen endlich forciert werden. Bei unserem Berufsstand sorgt bereits die Steuerberaterplattform mit dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach für eine sichere Kommunikation mit den Gerichten und eine effizientere Bearbeitung von Verfahren. Wichtig ist es, standardisierte Kommunikationswege mit der Finanzverwaltung unter Nutzung der Steuerberaterplattform für eine sichere Identifizierung weiter auszubauen.

Wie Sie sehen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, setzen wir uns weiterhin für Sie und Ihre Mandantschaft ein – für grundlegende Reformen im Steuerrecht und mehr Digitalisierung.

Ihr 
Hartmut Schwab

STAX-Erhebung: Digitaler und zufriedener Berufsstand

Die deutliche Mehrheit der Steuerberater ist zufrieden mit ihrem Beruf und blickt optimistisch in die Zukunft. Auch die Digitalisierung der eigenen Kanzlei haben viele in den letzten Jahren weiter vorangetrieben. Das zeigen die repräsentativen Ergebnisse aus dem Statistischen Berichtssystem für Steuerberater (STAX) 2024 im Auftrag der BStBK.

Im letzten Jahr führte die BStBK zum vierten Mal die bundesweit größte Befragung unter Steuerberatern durch. Fast 6.000 Berufsträger nahmen hieran online teil – das entspricht einer soliden Rücklaufquote von über 25 Prozent. Die Ergebnisse sind eine wertvolle Grundlage für die BStBK, um den Berufsstand weiterhin erfolgreich gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit zu vertreten. Denn sie liefern fundierte Einblicke in die Steuerberaterkanzleien u. a. zur Umsatzentwicklung, zur Kanzleigröße, zu Abrechnungsarten oder zur Personalstruktur.

Wie bereits bei der STAX-Erhebung 2018 stellte die BStBK erneut die Themen „Digitalisierung“ und „Fachkräftemangel“ inhaltlich in den Fokus. Besonders erfreulich: Die Digitalisierung bleibt für den Berufsstand ein zentrales Thema. Viele Befragte konnten in den letzten Jahren spürbare Fortschritte bei der Digitalisierung ihrer Kanzlei oder Berufsausübungsgesellschaft erzielen und planen bereits weitere Maßnahmen. Künftig steht vor allem das Implementieren neuer Technologien wie KI-Chatbots auf der Agenda. Beim Thema „Künstliche Intelligenz“ sind die meisten Befragten der Auffassung, dass diese ihren Beruf stark verändern wird, ohne den Steuerberater selbst überflüssig zu machen.

Zwar sehen sich die Befragten auch mit Hindernissen wie hohem organisatorischen Aufwand konfrontiert, aber die Vorteile einer digitalisierten Kanzlei überwiegen. Die größten Treiber der Digitalisierung sind mögliche Effizienzgewinne bspw. beim Datenaustausch mit externen Partnern – also Mandanten, Finanzämtern oder Banken. Aber auch die gewonnene Flexibilität, wie das Arbeiten im Homeoffice, sind für die Steuerberater überzeugende Vorteile. Die Ergebnisse zeigen zudem: Weitere Digitalisierungsschritte sind eine Investition in die Zukunft. Denn je höher der Digitalisierungsgrad der Kanzlei, desto positiver die Umsatzentwicklung.

Während die Digitalisierung in der Steuerberatung weiter an Fahrt aufnimmt, bleibt der Fachkräftemangel eine drängende Herausforderung. Die Befragten versuchten, vor allem Steuerfachangestellte und Steuerberater für ihre Teams zu gewinnen. Insgesamt konnten sie nur rund 40 Prozent aller vakanten Stellen in Einzelkanzleien und knapp 70 Prozent aller vakanten Stellen in Berufsausübungsgesellschaften besetzen. Häufig scheiterte die Besetzung an fehlenden Bewerbern bzw. an der fehlenden Eignung der Bewerber.

Diese Entwicklungen haben wir als BStBK schon länger im Blick und engagieren uns auf vielfältige Weise gegen den Fachkräfte­mangel und unterstützen den Berufsstand auf dem Weg in eine digitalisierte Kanzlei.

Die Sonderauswertungen „Digitalisierung und Fachkräftemangel in der Steuerberatung“ und ausgewählte STAX-Ergebnisse sind hier verfügbar.

Erfolg der BStBK: Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

Nachdem die Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen im Rahmen des Wachstumschancengesetzes bereits gescheitert war, unternahm die Ampelkoalition im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes Mitte 2024 einen erneuten Versuch. Dieses Vorhaben lehnte die BStBK in ihren Stellungnahmen, Gesprächen und einem gemeinsamen Schreiben mit der Bundesrechtsanwaltskammer entschieden ab.

Denn aus Sicht der BStBK würde eine solche Melde­pflicht die berufsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung weiter aushöhlen und sämtliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau konterkarieren. Zuvor hatten sich die rechtsberatenden Berufsorganisationen und die führenden Wirtschaftsverbände in einem von der BStBK initiierten gemeinsamen Statement an die Mitglieder von Bundesrat und Bundestag gewandt und an die Politiker appelliert, auf die Einführung von zusätzlichen Meldepflichten zu verzichten. Auch die vom BMF eingesetzte Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ kritisierte in ihrem Abschlussbericht die geplante Mitteilungspflicht scharf, da Aufwand und Ertrag einer solchen Pflicht in keinem sinnvollen Verhältnis stünden.

Letztlich zahlten sich die enormen Anstrengungen der BStBK aus: Die Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltung konnte in der noch laufenden Legislaturperiode erfolgreich verhindert werden. Die BStBK setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass der zukünftige Gesetzgeber unnötige Melde-, Dokumentations- und Berichtspflichten gar nicht erst einführt bzw. bereits bestehende Pflichten reduziert.

BStBK lehnt verschärfte Sanktionen bei Mitteilung internationaler Steuergestaltungen ab

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der DAC-8-Richtlinie plant die Bundesregierung im Wesentlichen, Regelungen zur Meldung von Kryptowerten und für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen in deutsches Recht umzusetzen. Der Referentenentwurf enthält aber auch eine Regelung, die in § 379 Abs. 2 Nr. 1e der Abgabenordnung (AO) verschärfte Sanktionen bei Mitteilungen internationaler Steuergestaltungen vorsieht und somit die DAC-6-Richtline betrifft.

Als „ordnungswidrig“ soll demnach zukünftig nicht nur gelten, wenn ein Intermediär oder ein Nutzer vorsätzlich oder fahrlässig eine Mitteilung über eine grenzüberschreitende Steuergestaltung nicht, verspätet oder unvollständig abgibt, sondern auch, wenn die Mitteilung „nicht richtig“ erfolgt.

Diese Einschätzung kritisierte die BStBK in ihrer Eingabe vom 17. Januar 2025 und forderte das BMF auf, die Regelung nicht weiterzuverfolgen. Denn was z. B. bei der Angabe der erfüllten Kennzeichen als „richtig“ oder „falsch“ gilt, ist nach Auffassung der BStBK oftmals nicht leicht festzustellen, da viele Rechtsbegriffe unbestimmt sind. Das Risiko, hier eine aus Sicht der Finanzverwaltung unrichtige Angabe zu machen, sei sehr hoch. Angesichts der bestehenden Unklarheiten seien differierende Auslegungen zu erwarten – sowohl zwischen einzelnen Steuerpflichtigen bzw. Intermediären als auch zwischen den Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung. Zudem stellte die BStBK klar, dass noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, wie die Kennzeichen im Einzelnen zu verstehen sind, existiert. Auch der Europäische Rechnungshof bemängelte kürzlich diese große Unsicherheit bei der Auslegung der Kennzeichen, des Main-Benefit-Tests sowie weiterer die Meldung betreffender Fragen und forderte ergänzende Leitlinien.

Die BStBK-Eingabe ist hier verfügbar.

Wirtschafts-Identifikationsnummer: BStBK setzt schrittweise Einführung durch

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll zukünftig wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren eindeutig identifizieren. Ursprünglich wollte das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits Ende 2024 damit beginnen, die W-IdNr. zu vergeben und u. a. den bevollmächtigten Steu­er­beraterberater*innen zuzustellen – zunächst für wirtschaftlich tätige Mandanten mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.

Die BStBK setzte sich aber in intensiven Gesprächen mit dem BZSt und dem BMF dafür ein, dass die Einführung der W-IdNr. schrittweise und mit Rücksicht auf die Belange der Kanzleien erfolgt. Seit dem 31. Januar 2025 können Kanzleien, die die sogenannte DIVA Stufe II in der Vollmachtsdatenbank (VDB) aktiviert haben, nun die Mitteilungen über ihr ELSTER-Postfach abrufen. Für Kanzleien ohne DIVA Stufe II bleibt die Vergabe vorerst ausgesetzt. An einer entsprechenden Lösung arbeitet die BStBK derzeit in Zusammenarbeit mit dem BZSt und dem BMF.

Langfristig soll die W-IdNr. die zentrale Identifikationsnummer in der Kommunikation mit den Finanzbehörden werden. Das erleichtert nicht nur steuerliche Prozesse, sondern treibt auch die Digitalisierung der Verwaltung voran.

Jetzt vormerken – DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS 2025

Das große Jahrestreffen des Berufsstands findet am 19. und 20. Mai 2025 in Dresden statt. Der DEUTSCHE STEUERBERATERKONGRESS ist die Gelegenheit, sich über aktuelle Entwicklungen sowie Themen zu informieren und auszutauschen, die Steuerberater*innen in ihrem Praxisalltag beschäftigen.

Das Programm bietet eine vielfältige Mischung aus praxisorientierten Keynotes, umfassenden Weiterbildungsmöglichkeiten und Networking in einer inspirierenden Atmosphäre. Renommierte Ex­per­t*innen geben in ihren Vorträgen Einblicke in die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen der Branche. Zu den Highlights gehören Fachbeiträge u. a. zu folgenden Themen:

  • Digitale Betriebsprüfung und Tax CMS
  • E-Rechnung in der Praxis
  • Ertragsteuer-Update
  • Steuerbilanz 2024
  • Brennpunkte im Internationalen Steuerrecht
  • Aktuelles zur Umsatzsteuer
  • Workshop zu Zöllen und Verbrauchsteuern
  • Neue Ansätze in der Geldwäscheprävention
  • Kommunikationstechniken
  • Recruiting 

Ein besonderes Angebot richtet sich an den Nachwuchs der Branche: Der „Treffpunkt junge Steuerberater“ bietet Berufs­einsteiger*innen ein lebendiges Forum mit Impulsvorträgen, Podiumsdiskussionen und einem intensiven Austausch mit den Re­ferent*innen.

Neben dem hochkarätigen Vortragsprogramm erwartet die Teilnehmer*innen eine umfangreiche Fachausstellung, die innovative Produkte und Dienstleistungen für den Steuerberateralltag vorstellt. Auch das gesellige Miteinander kommt nicht zu kurz: Zum Auftakt findet der Begrüßungsabend am Sonntag in der Fachausstellung statt und am Montagabend verspricht der „Feier-Abend“ ein besonderes Highlight zu werden.

Detaillierte Informationen und Anmeldung unter www.deutscher­steuerberaterkongress.de
 

Ausschuss 61 „Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer“

Unter dem Vorsitz von BStBK-Präsidialmitglied Boris Kurczinski befassen sich die Mitglieder des Ausschusses 61 „Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer“ mit den vielfältigen Fragestellungen aus der Praxis.

In der letzten Sitzung erörterten die Mitglieder u. a. Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz, die aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts erforderlich sind. Darüber hinaus tauschten sie ihre Überlegungen zu einer Grunderwerbsteuerreform aus und beleuchteten aktuelle Aspekte im Erbschaftsteuerrecht.

V. l. n. r.: Stephan Lange, Nina Schüler-Jordan, Carla König-Rother, Boris Kurczinski, Walter Sesterhenn
nicht im Bild: Michél Herrmann und Dr. Christian Steger
 

Ausschuss 80 „Handelsrecht, Abschlusserstellung und Prüfungswesen“

BStBK-Präsidialmitglied Dr. Dieter Mehnert begrüßte die Mitglieder des Ausschusses 80 „Handelsrecht, Abschluss­erstellung und Prüfungswesen“ zur Sitzung in Berlin.

Die Ausschussmitglieder diskutierten u. a. über Fragen zur digitalen Erstellung von Jahresab­schlüssen, die anstehende Implementierung der E-Bilanz-Rücküber­mittlung, den Gesetz­entwurf zur CSRD-Umsetzung und die KMU-Standards zur Nachhaltigkeits­berichterstattung. Zudem befassten sie sich mit der Identifizierung beim Unternehmens­register über die Steuerberater­plattform, der Anpassung der BStBK-Hinweise zur Offen­legung sowie dem Bearbeitungs­stand des DiFin-Verfahrens. Im Wesent­lichen unterstützt der Ausschuss die BStBK bei ihren Über­legungen und Projekten zur Rechnungs­legung und mit diversen Hand­reichungen für den Berufsstand in diesem Bereich.

V. l. n. r.: Bernhard Ferring, Dr. Heino Weller, Ralph Wilhelm Pesch, Reinhard Kischel-Leibrecht, Dr. Michael Böhmer, Dr. Dieter Mehnert, Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer, Akif Wenzel, Mario Tiepke
nicht im Bild: Barbara Echinger und Günter Helmhagen