63. DEUTSCHER STEUER­BERATERKONGRESS

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 19. und 20. Mai 2025 fand der DEUTSCHE STEUERBERATERKONGRESS im Internationalen Congress Center Dresden statt. Über 1.400 Teilnehmer aus Berufsstand, Wirtschaft, Politik und Presse folgten unserer Einladung. Über das gemeinsame Wiedersehen und den Austausch mit Ihnen habe ich mich sehr gefreut.

Wenige Wochen nach der Vorstellung des Koalitionsvertrags durften die darin formulierten Ziele der Bundesregierung auf der Kongress­agenda nicht fehlen. Für mich steht fest: Gerade jetzt, angesichts der internationalen Herausforderungen und der aktuellen Steuer­schätzung, muss die neue Bundesregierung dringender denn je Verantwortung übernehmen und echte Strukturreformen anstoßen.

Damit die deutsche Wirtschaft wieder Fahrt aufnimmt, müssen die Koalitionäre das Steuer­recht verein­fachen, Bürokratie ab­bauen und die Digitalisier­ung voran­treiben. 

Im Steuerrecht braucht es u. a. einen Kurs­wechsel weg von dem Streben nach Einzelfallge­rechtigkeit hin zu mehr Pauschalier­ungen und Typisierungen. Beim Bürokratie­abbau ist der Wille der neuen Bundes­regierung zwar erkennbar, doch bleibt abzu­warten, ob sie die Pläne auch umsetzen kann. Denn ein erheblicher Teil der Be­lastung kommt aus Brüssel und die dortige Politik ist wider­sprüchlich: Zwar beab­sichtigt die EU-Kommission einer­seits, mit dem „Omnibus-Paket“ Regelungen wie bei der Nachhaltigkeits­berichterstattung abzubauen. Doch gleichzeitig belastet sie den deutschen Berufs­stand mit neuen unsinnigen Auf­lagen – u. a. bei der Geldwäsche­prävention. Das passt schlicht nicht zusammen. Diese Bürokratie­wut muss die Bundesregierung stoppen. Auch mit Blick auf die Digitalisier­ung sind unsere Forderungen klar: Um die Digitalisier­ung hierzulande voranzu­bringen, muss das Digital­ministerium mit klaren Durchgriffs­rechten und genügend Budget ausge­stattet werden. Insellösungen und föderale Eitel­keiten müssen abge­schafft werden. 

Mit den notwendigen Struktur­reformen befasste sich auch ein Panel aus Wirtschafts­experten und Berufsan­gehörigen am ersten Kongresstag, das von Jan Hildebrand vom Handelsblatt moderiert wurde. Zu Gast waren Dr. Stephan Hof­meister, Präsident des Bundes­verbands der Freien Berufe e. V., Margaux Paulin Steiger, Familien­unternehmerin bei Steiger Hotels, und Prof. Dr. Jens Südekum, Professor für Inter­national Economics. Wir waren uns einig, dass derartige Reformen nur als gemein­same Kraftan­strengung gelingen können und neben dem politischen Engage­ment auch der Einsatz von Unter­nehmen, Bürgern und Berufs­stand gefordert ist. 

Am ersten Kongresstag richtete auch der Staats­minister im Sächsischen Staatsminis­terium für Finanzen Christian Piwarz sein Grußwort an den Berufs­stand. Im Anschluss teilte BFH-Präsident Dr. Hans-Josef Thesling seine Ge­danken u. a. zur Digitalisier­ung in der Finanzgerichts­barkeit, zum Einsatz von KI und möglichen Erleich­terungen beim Zugang zum BFH. Dr. Rolf Bösinger, Staats­sekretär im Bundes­ministerium der Finanzen, gab in seiner Rede Einblicke in die steuer­politischen Vorhaben der neuen Bundes­regierung. Er versicherte, dass sie der krankenden Wirt­schaft mit einer Vielzahl von Maß­nahmen wie u. a. dem soge­nannten „Investitions­booster“ unter die Arme greifen will. 

Am ersten und zweiten Kongress­tag erwartete die Gäste zudem ein vielfältiges Vortrags­angebot. Dabei standen u. a. zukunfts­relevante Themen wie „Steuern und KI – Neue Ent­wicklungen zur Symbiose von Mensch und Maschine“ im Fokus. Der dies­jährige „Treffpunkt junge Steuer­berater“ befasste sich mit dem Thema „Die moderne Kanzlei – Anforder­ungen für die Zukunft“. 

Unsere Bilder­galerien zum Kongress sind auf www.deutscher-steuerberaterkongress.de und hier verfügbar. Wir freuen uns, dass der Kon­gress ein voller Erfolg war. 

Ihr Hartmut Schwab


 

Großzügigere Auslegung der Sanierungsklausel notwendig

Boris Kurczinski, BStBK-Präsidialmitglied

In Zeiten von steigenden Unternehmensinsolvenzen gewinnen Sanierungsmaßnahmen immer mehr an Bedeutung. Gerät eine Gesellschaft in wirtschaftliche Schieflage, kann die Sanierungsklausel die Gewinnung neuer Investoren unterstützen. Damit sie im Notfall umfassend greift, braucht es aber eine großzügigere Auslegung der Finanzverwaltung. Dafür machen wir uns als BStBK stark.

Die schwächelnde Konjunktur führt in Deutschland zu immer mehr Unternehmens­insolvenzen – das zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Eine Trendwende ist nicht absehbar. Muss eine Gesell­schaft verkauft werden, sorgt die Sanierungs­klausel des Körperschaft­steuergesetzes dafür, dass Verluste auf Gesellschafts­ebene nicht verloren gehen und weiter steuerlich genutzt werden können. Das kann eine Gesell­schaft vor der Zer­schlagung schützen. 

Allerdings gibt es in der Praxis bisher viele offene Fragen zur konkreten An­wendung der Klausel. Daher legte das BMF Ende März 2025 ein Entwurfs­schreiben vor, das die Verwaltungs­auffassung zur Anwendung der Klausel klarstellt. Hieran können sich Steuer­pflichtige im Zweifels­fall orientieren. Das begrüßen wir natürlich, allerdings ist der aktuelle Entwurf aus unserer Sicht teilweise viel zu eng gefasst. 

Gerät eine Gesellschaft in wirtschaft­liche Schwierig­keiten, müssen die Gesell­schafter die Sanierungs­voraussetzungen durch verschiedene Unterlagen nach­weisen. Erstellt ein Wirtschafts­prüfer einen Sanierungs­plan und ein ent­sprechendes Gutachten, z. B. nach IDW S 6-Standard, gelten diese laut dem aktuellen BMF-Entwurf als gültige Nach­weise. Dies muss auch für Steuer­berater gelten, sofern sie das Sanierungs­gutachten nach den üblichen Methoden erstellen. 

Auch sieht der BMF-Entwurf vor, dass in Konzern­strukturen die Tatbestands­voraus­setzungen der Sanierungs­klausel bei jeder betroffenen Gesell­schaft gesondert zu prüfen sind. Wie soll das in der Praxis bei mehr­stufigen Struk­turen konkret umgesetzt werden? Dies ist in Fällen eines mittel­baren Beteiligungs­erwerbs viel zu aufwendig. Hier brauchen wir mehr Klarheit und praxis­taugliche Lösungen. 

Besonders kritisch sehen wir zudem die aktuelle Verwaltungs­auffassung zur Anwendung in Organschafts­fällen. So fordert das BMF, dass im Falle des Erwerbs eines Organ­kreises – bspw. Mutter­gesellschaft und deren Tochter­gesellschaften – die Voraus­setzung für die Sanierungs­klausel stets nur durch den Organträger – also die Mutter­gesellschaft – erfüllt sein muss. Das greift aus unserer Sicht viel zu kurz und lässt völlig außer Acht, ob die be­drohten Verluste im Betrieb bei einer Tochter­gesellschaft entstanden sind. 

Mit den genannten Heraus­forderungen sollte sich die Politik aus unserer Sicht zeitnah auseinander­setzen und gegeben­enfalls auch gesetzliche Anpassungen vornehmen. Wir brauchen dringend eine groß­zügigere Auslegung der Sanierungs­klausel durch die Finanz­verwaltung, damit sie in der Praxis auch umfassend greift. Hier bleiben wir für unsere Mandant­schaft und den Berufsstand am Ball.

„Förderpreis Internationales Steuerrecht“ 2025

Beim DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2025 am 19. Mai in Dresden ehrte BStBK-Vizepräsident Volker Kaiser Dr. Simon Vincent Harst mit dem „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ 2025.

Dr. Harst überzeugte das BStBK-Präsidium mit seiner Disser­tation „Essays on the Global Minimum Tax and Tax Com­plexity“. Darin untersucht er die Aus­wirkungen von Steuer­komplexität auf Unternehmen und Märkte. Als Beispiel für die steigende Kom­plexität zieht er die von der OECD ent­wickelte globale Mindest­steuer heran. Dr. Harst legt die komplexe Materie der globalen Mindest­steuer ver­ständlich dar und erarbeitet einen zwei­stufigen Safe-Harbour-Test, um die Kosten und Ressourcen­bindung für Unter­nehmen sowie Finanz­verwaltung zu verringern. Dieser wurde sogar auf OECD-Ebene vor­gestellt. 

Zudem rückt Dr. Harst den Einfluss von Steuer­komplexität auf grenzüber­schreitende Investitions­entscheidungen in den Fokus und analysiert die Reaktion der Kapital­märkte auf die Einführung der globalen Mindest­steuer. Dadurch liefert er innovative Lösungen und interessante Ergeb­nisse, die einen echten Mehr­wert für Wissen­schaft und Praxis schaffen.

Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung

Zum 1. Juli 2025 tritt die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft. Zu den wesentlichen Anpassungen gehört die Erhöhung der Steuerberatervergütung. Hierfür hat sich die BStBK mit Nachdruck eingesetzt, insbesondere da die letzte Erhöhung bereits im Jahr 2020 erfolgte.

Für welche Mandate gilt die ange­passte Vergütung? Die Änder­ungen gelten uneinge­schränkt für alle nach dem 1. Juli 2025 neu abge­schlossenen Mandate. Hat der Steuer­berater mit dem Mandanten eine Vergütungs­vereinbarung mit einer Geltungs­dauer von mindestens einem Jahr getroffen, sind die ge­änderten Regel­ungen ab dem 1. Januar 2026 anwendbar. In diesen Fällen empfiehlt sich regel­mäßig in Absprache mit dem Mandanten, die Vergütungs­vereinbarung zu aktualisieren. 

Was ändert sich konkret? Erhöht werden einer­seits die gegenstands­wertabhängigen Gebühren um durch­schnittlich 6 % sowie anderer­seits die Gebühren nach § 34 StBVV um durch­schnittlich 9 %. In gleicher Weise erhöht sich die Zeit­gebühr. Darüber hinaus erfolgen weitere An­passungen, wie z. B. die Umstellung der Taktung bei der Zeit­gebühr. Hier hatte das BMF ur­sprünglich einen alles andere als praxis­gerechten 1-Minuten-Takt vorge­sehen. Dies konnte die BStBK durch ihr Enga­gement abwenden und die Einführ­ung einer praxis­tauglichen Taktung von 15 Minuten erreichen.

Auch die Regelungen zu Vergütungs­vereinbarungen wurden umfassend über­arbeitet. So gilt künftig für alle Vergütungs­vereinbarungen die Textform. Zudem wurden die Rechts­folgen des Unter­schreitens der gesetz­lichen Vergütung sowie fehler­hafter Vergütungs­vereinbarungen gesetzlich geregelt und § 14 StBVV (Pauschal­vergütung) ersatzlos ge­strichen.

 

DQR-Zuordnung: Steuerfachwirt als berufliche Fortbildung gestärkt

Seit Langem setzt sich die BStBK für die Stärkung der beruflichen Weiterbildung in der Steuerberatung ein – mit Erfolg. Auf ihre Initiative hin beschlossen die Gremienmitglieder des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) bei ihrer Sitzung im April 2025, das DQR-Kompetenzniveau des Steuerfachwirts dem Niveau 6 zuzuordnen. Damit wird die berufliche Fortbildung weiter aufgewertet.

So steht der Steuer­fachwirt nun auf einer Stufe mit Bachelor­abschlüssen. Durch die Ein­ordnung wird das hohe Abschluss­niveau der Steuer­fachwirte dokumentiert und die Qualität der beruf­lichen Fort­bildung europa­weit sichtbar gemacht. Steuerfach­wirten wird damit die Kom­petenz zur Planung, Bear­beitung und Aus­wertung von umfassenden fach­lichen Aufgaben- und Problem­stellungen sowie zur eigenver­antwortlichen Steuerung von Prozessen in einem beruf­lichen Tätigkeits­feld zugewiesen. Das ermutigt zur beruflichen Weiter­entwicklung, denn Steuer­fachwirte sind am Arbeits­markt sehr gefragt. 

Die Aufnahme der Qualifika­tion in die „Liste der zuge­ordneten DQR-Qualifika­tionen“ so­wie in die DQR-Qualifikations­datenbank er­folgt im Rahmen der jähr­lichen Aktualisier­ung zum 1. August 2025.

Videokonferenz „Steuerfachangestellte“ in Kooperation mit Bundesagentur für Arbeit

Auf Initiative der BStBK lud die Bundesagentur für Arbeit am 28. April 2025 zu einer bundesweiten Videokonferenz zum Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellte“ ein. Es nahmen rund 250 Beraterinnen und Berater aus den Berufsinformationszentren sowie dem Arbeitgeberservice teil. BStBK-Präsident Hartmut Schwab eröffnete die Veranstaltung mit einer Vorstellung des vielseitigen und krisenfesten Tätigkeitsfelds in der Steuerberatung – auch mit Blick auf den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz.

Vizepräsident Alexander C. Schüffner erläuterte die Eck­daten der Aus­bildung sowie die klassischen Tätig­keiten von Steuer­fachangestellten. Persönliche Einblicke lieferte Katharina Franck, die ihren erfolg­reichen Weg von der Steuerfach­angestellten zur Steuer­beraterin schilderte. In der anschließen­den Fragerunde standen Themen wie Quer­einstieg, Um­schulung und Bildungs­anforderungen im Mittel­punkt – ein Zeichen für das große Interesse am Einstieg in diesen zukunfts­orientierten Beruf.