Reformagenda braucht Mut und Kontinuität

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich staune erst einmal, wie zügig die Bundesregierung loslegt, um unseren Wirtschaftsstandort wieder auf die Beine zu bringen. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm hat die Koalition unmittelbar nach Amtsantritt ein wichtiges Zeichen gesetzt.

Neben der degressiven AfA und anderen Maß­nahmen steht die angekündigte Senkung der Körper­schaft­steuer im besonderen Fokus. Die früh­zeitige gesetz­liche Veranker­ung der Steuersatz­senkung schafft endlich Rechts­sicherheit und erhöht die Plan­barkeit für unter­nehmerische Ent­scheidungen. Und das scheint auch schon erste positive Aus­wirkungen zu haben. Der KfW-Chef meldete vor wenigen Wochen, dass sich inter­nationale Investoren verstärkt für Deut­schland interessieren. So etwas habe er in mehr als 30 Berufs­jahren noch nie erlebt, sagte er dem Handels­blatt. 

Das sind alles gute Vor­zeichen. Das Investitions­sofortprogramm entfaltet sein volles Potenzial aber nur dann, wenn dem vor­gelegten Entwurf weitere Reformen des Unternehmen­steuerrechts folgen. Zu nennen sind da: dauerhafte Er­weiterung des Verlust­vortrags und -rücktrags, Abschaffung der Gewerbe­steuer, Umstrukturierungs­hindernisse abbauen, Modernisierung der Betriebs­prüfung und Reduzier­ung der vielfältigen Doku­mentations-, Melde- und Berichts­pflichten, um nur wenige notwendige Maß­nahmen zu nennen. 

Diese Maßnahmen würden die dringend not­wendigen steuerlichen Ent­lastungen gezielt verstärken und weitere Wachstums­impulse freisetzen. Das Investitions­sofortprogramm muss daher noch vor der parlamenta­rischen Sommerpause verabschiedet werden. Weiterführende Ergänzungen und Nach­justierungen könnten im zweiten Halbjahr 2025 aufgegriffen werden. 

Auch in Brüssel blickt man auf die un­nötige Belastung der Steuer­pflichtigen durch Melde- und Dokumentations­pflichten. Offenbar hat man erkannt, dass an einem wirksamen Bürokratie­abbau kein Weg vorbeiführt, will sich Europa als attraktiver Wirtschafts­standort weiter behaupten. 

Die sogenannte Omnibus­initiative der EU-Kommission setzt hier z. B. richtige Impulse im Bereich der Nachhaltigkeits­berichterstattung. Es kommt zu einer zeitlichen Verschiebung und es soll auch Verein­fachungen einzelner Regelungen geben. Besonders erfreulich ist, dass hierbei einige Forder­ungen der BStBK aufgegriffen werden. Das betrifft bspw. unsere Anregungen zur Ver­engung des Anwendungs­bereichs der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Außerdem forderten wir, die indirekte Betroffen­heit insbesondere in Bezug auf KMU zu be­grenzen und die entsprechenden Berichts­pflichten deutlich zu reduzieren. 

Wir mahnen zugleich, dass es nicht bei punktuellen Ent­lastungen bleiben darf. Wir regen eine umfassende Reform­strategie an. Der KMU-Standard spielt dabei eine wichtige Rolle, denn er regelt die spezifischen Rahmen­bedingungen für die Nachhaltig­keitsbericht­erstattung von KMU. Wir fordern, dass der vorhandene KMU-Standard (VSME-Basismodul) als effektives Instrument zur Begrenz­ung der Pflichten entlang der Be­teiligungs-, Liefer- bzw. Wertschöpfungs­ketten verbindlich etabliert wird. Diese Begrenzung sollte gleicher­maßen für andere Bereiche gelten, wie etwa bei der Finanz­aufsicht, der Kreditvergabe, den Versicher­ungen sowie der öffentlichen Auftrags­vergabe. Für uns ist klar: Der KMU-Standard muss als euro­päischer Mittelstands­standard für Nachhaltig­keits­informationen verbindlich verankert werden und darf nicht durch zusätzliche An­forderungen ausgehöhlt werden. 

Auch im Bereich der direkten Steuern und der Verwaltungs­zusammenarbeit besteht auf EU-Ebene dringender Handlungs­bedarf für eine gezielte Ver­einfachung der bestehen­den steuer­rechtlichen Regelungen. Das haben wir mit unserer Eingabe an die EU-Kommission deutlich gemacht. Wir haben eine zeitnahe Initiative gefordert, die den be­stehenden EU-Wildwuchs an verschiedenen Steuer­regelungen zurecht­stutzt. 

Wir begleiten diese Prozesse und setzen uns weiterhin mit Nach­druck für praktikable, mittelstands­freundliche Lösungen ein.

Ihr Hartmut Schwab
 

Einfuhrumsatzsteuer-Reform: Jetzt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichern

Dirk Rose, Vizepräsident der BStBK


Wir fordern seit Jahren mit Nachdruck die Reform der Einfuhr­umsatzsteuer. Ein dringend notwendiger Schritt, der nun im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD angekündigt wurde. Die hier geplante Einführung eines sogenannten Direktverrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer bietet erhebliche Vorteile, die sich direkt auf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im europäischen Vergleich auswirken würden. Dies gilt insbesondere für importierende Unternehmen aus Industrie, Handel und Logistik.

Aktuell müssen Unter­nehmen die Einfuhrum­satzsteuer bei der Waren­einfuhr vollständig an den Zoll entrichten. Auch wenn die Betriebe diesen Betrag später im Rahmen der Umsatzsteuer­voranmeldung als Vorsteuer geltend machen können, kann dieses zeitliche Auseinander­fallen doch zu erheblichen Liquiditäts­engpässen führen. Gerade kleine und mittlere Unter­nehmen leiden unter dem büro­kratischen Aufwand und der finanziellen Be­lastung. Die 2020 eingeführte Möglichkeit, die Steuer­fälligkeit zu verschieben, konnte das Problem nur unzu­reichend lösen, da sie u. a. an die Be­willigung eines speziellen Aufschub­kontos geknüpft ist – ein Instrument, das vielen Be­trieben nicht zugänglich ist. 

Ein Direkt­verrechnungs­modell, das Art. 211 der EU-Mehrwert­steuer-System­richtlinie 2066/112/EG ausdrücklich zulässt und in vielen EU-Mitglied­staaten bereits erfolgreich etabliert ist, würde diesen Missstand endlich beheben. Dabei wird die Einfuhr­umsatzsteuer nicht mehr vorab bezahlt, sondern direkt mit der Umsatz­steuer­schuld verrechnet. Die fällige Einfuhrum­satzsteuer ist in der Umsatzsteuer-Voran­meldung anzumelden und in dieser zugleich als Vorsteuer wieder abzu­ziehen. Das verbessert die Liquiditäts­lage der Unternehmen, reduziert Verwaltungs­aufwand und schafft mehr Investitions­spielraum – ein klarer Standort­vorteil. 

Aus unserer Sicht braucht es nun einen klaren, ver­bindlichen Zeitplan zur Um­setzung der Reform sowie eine enge Ab­stimmung zwischen Bund und Ländern hin­sichtlich der gesetz­lichen und technischen Rahmen­bedingungen. Die Bundessteuer­beraterkammer hat Vorschläge für die Um­setzung erarbeitet und ist Teil einer breit aufge­stellten Koalition von Organisa­tionen, die sich für eine Umsetzung des Direktver­rechnungs­modells starkmachen. 

Die Reform der Einfuhrum­satzsteuer ist ein zentrales Instrument, um den Wirtschafts­standort Deutschland zukunfts­fähig zu machen, internationale Wettbewerbs­nachteile abzu­bauen und von Bürokratie zu entlasten. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ent­schlossenes Handeln.

Unternehmensbewertung – praxisgerechte Überarbeitung

Der von Gerichten und Finanzverwaltung anerkannte, betriebswirtschaftlich fundierte IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertung“ (IDW ES 1 n. F.) wird aktuell vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) überarbeitet. Am 24. November 2024 wurde der Entwurf für eine neue Fassung veröffentlicht und zu Stellungnahmen bis zum 31. Mai 2025 eingeladen.

Besonders erfreulich ist aus Sicht der BStBK, dass die von IDW und BStBK ge­meinsam entwickelten und 2014 ver­öffentlichten „Hinweise zu den Besonder­heiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmens­werts kleiner und mittelgroßer Unter­nehmen“ eine weitere Aufwertung erfahren. In den Hinweisen wurde das sog. „Abschmelzungs­modell“ zur Berück­sichtigung der bei KMU regel­mäßig nur partiell oder zeitlich begrenzt übertragbaren Ertrags­kraft eingeführt. Dieses Modell hat sich in der Praxis bewährt und bei sachge­rechter Anwendung auch die Zustimmung der Finanz­behörden gefunden. Es soll nun explizit auch in den Standard S 1 über­nommen werden. 

In den Standard soll außerdem eine zusätz­liche Funktion im Rahmen der Beauf­tragung eingeführt werden, nämlich die des „neutralen Sachver­ständigen“. Im Rahmen dieser Funktion sind die Anforderungen an eine materielle externe Plausi­bilisierung von in der Bewertung zugrunde gelegten Planungs­rechnungen etwas geringer. Gerade für steuer­liche Bewertungs­anlässe sieht die BStBK die Funktion des neutralen Sachver­ständigen auch für Steuer­berater als geeignet an, um eine sachver­ständige Stellung­nahme zum objektivierten Unternehmens­wert abzugeben. 

Bei dem auch im Rahmen des S 1 ange­sprochenen sog. „modifizierten Ertrags­wertverfahren“ handelt es sich um eine Vorgehens­weise bei Bewertungen, die nicht im Ein­klang mit der in den Grundlagen un­strittigen betriebs­wirtschaftlichen Bewertungs­forschung und -lehre steht. Es liegt ein Misch­verfahren vor, nach dem sich der Unter­nehmenswert aus der Addition von Substanz­wert und einer aus den Vergangen­heitser­gebnissen vereinfacht abge­leiteten Ertrags­komponente ergibt. Dies ist ersichtlich in­konsistent und wird vom IDW und der BStBK abge­lehnt.

Erfolgreicher Dialog in Brüssel

Unter dem Dach der German Tax Advisers führte BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab am 3. und 4. Juni 2025 Gespräche mit einigen EU-Entschei­dungsträgern in Brüssel. Der DStV war durch Marc Lemanczyk, Geschäftsführer des Brüsseler Büros, vertreten.

Mit MdEP Markus Ferber erör­terte Schwab aktuelle Entwick­lungen bei der Geldwäsche­aufsicht. Schwab sprach sich klar gegen zentra­lisierte Strukturen aus: Die Aufsicht müsse subsidiär organisiert sein und bei den Kammern ver­bleiben. Nur so sei eine effektive und zugleich praxis­taugliche Umsetzung gewähr­leistet. Die Struktur­reformen im Binnenmarkt waren das zentrale Thema des Treffens mit MdEP Angelika Niebler. Schwab warb u. a. für einen Abbau büro­kratischer Hürden und Maß­nahmen gegen den Fachkräfte­mangel. Mit MdEP Svenja Hahn diskutierte Schwab, wie be­rufliche Qualifika­tionen EU-weit leichter anerkannt und digitale Vorhaben praxis­näher gestaltet werden können. Gemein­sam mit Rainer Steffens, Leiter der NRW-Landes­vertretung bei der EU, wurde die Idee eines „Single Market Barriers Prevention Act“ erörtert. Schwab forderte spürbare Ent­lastungen durch den Abbau über­bordender Berichts­pflichten. Der Austausch mit Bart Van Coile, Präsident der belgischen Steuer­berater­kammer, stand im Zeichen des Schutzes des Berufsge­heimnisses und der Stärkung der euro­päischen Zusammen­arbeit.

ETAF-Konferenz: Vereinfachung des EU-Steuerrechts im Fokus

Am 3. Juni 2025 veranstaltete die European Tax Adviser Federation (ETAF) ihre halbjährliche Konferenz in Brüssel. Unter dem Leitthema „Decluttering without diluting the EU tax system“ diskutierten Vertreter von EU-Institutionen und Steuerexperten die Rationalisierung des europäischen Steuerrahmens.

Die Podiums­teilnehmer gingen der Frage nach, wie die euro­päische Steuer­gesetzgebung effizienter und einfacher ausge­staltet werden kann. Seitens der Euro­päischen Kommission wurden Initiativen zur Optimier­ung im Bereich der direkten und indirekten Be­steuerung vorgestellt. Ziel dieser Maßnahmen ist der Abbau admini­strativer Hürden und die Erhöhung der Rechts­sicherheit für Steuer­pflichtige und deren Berater.

Im Fokus stand außerdem die Richtlinie über die Zusammen­arbeit der Verwaltungs­behörden im Bereich der Besteuer­ung (DAC), insbesondere DAC 6. Die Podiums­teilnehmer analysierten die Kom­plexität und Wirksam­keit der bestehen­den Regelungen und er­örterten konkrete Möglich­keiten zur Vereinfachung. Sie betonten, dass die aktuelle Ausge­staltung oft einen unverhältnis­mäßigen Verwaltungs­aufwand verursache.

Diskutiert wurde zudem, welche Be­deutung klare und verständ­liche Steuervor­schriften für die Stärkung der euro­päischen Wettbewerbs­fähigkeit haben. Hierbei ging es auch um Fragen der effektiven Be­kämpfung von Steuer­vermeidung.

 

EU-Datenunion im Blick: BStBK nennt Werte für sicheren und effizienten Datenraum

Die Europäische Kommission plant für das dritte Quartal 2025 die Veröffentlichung einer neuen „Strategie für eine europäische Datenunion“. Sie knüpft damit an die Daten­strategie von 2020 an und verfolgt das Ziel, den EU-weiten Datenfluss zu stärken, Datenräume besser zu vernetzen und regulatorische Hürden abzubauen – um die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern.

Die Bundessteuer­beraterkammer unterstützt das Anliegen grund­sätzlich und hat am 17. Juni 2025 zu diesem Vorhaben eine Stellung­nahme an die EU-Kommission über­mittelt. Sie fordert, für den Berufs­stand Rahmen­bedingungen zu schaffen. So muss der Schutz des steuer­lichen Mandats­geheimnisses nach § 203 StGB uneinge­schränkt gewahrt bleiben. Zudem darf die ange­strebte Daten­union keinesfalls zu neuen Melde- oder Offenlegungs­pflichten führen. Auch sollte sie auf digitale Standards setzen, um bestehende Berichts­pflichten zu auto­matisieren und den bürokra­tischen Aufwand zu reduzieren. Damit die Um­setzung in der Praxis gelingt, braucht es europa­weit einheitliche, maschinen­lesbare Formate und Taxo­nomien. Nur so können Steuerberatungs­kanzleien Software effizient und ohne zusätzliche Schnitt­stellen­kosten einsetzen. 

Mit ihrer Stellung­nahme bringt die BStBK die Per­spektive des Berufs­stands frühzeitig in den euro­päischen Gestaltungs­prozess ein. Sie begleitet die weitere Aus­arbeitung der Strategie konstruktiv – mit dem Ziel, die Chancen einer ver­netzten Daten­ökonomie nutzbar zu machen, ohne dabei Abstriche bei Vertrau­lichkeit, Effizienz und Rechts­sicherheit hinzunehmen.

Eltern im Fokus: Imagewerbung für den Ausbildungsberuf

Im Rahmen der bundesweiten Fachkräfteinitiative starten die BStBK, der DStV und DATEV eine gezielte Informationskampagne für Eltern. Ziel ist es, Mütter und Väter als entscheidende Wegbegleiter bei der Berufswahl ihrer Kinder zu erreichen – und sie für die vielfältigen Perspektiven des Ausbildungsberufs „Steuerfachangestellte:r“ zu sensibilisieren.

Ab Juli bis ein­schließlich August werden die In­halte über soziale Medien und Podcasts ausge­spielt. Im Zentrum steht dabei die Kampagnen­seite www.zahltsichausbildung.de. Dort finden interessierte Eltern um­fassende, auf ihre Informations­bedürfnisse zuge­schnittene Inhalte: von grund­legenden Berufs­informationen über Aufstiegs­chancen bis hin zu Einblicken in den Kanzlei­alltag. 

Die Initiative reagiert damit auf den anhalten­den Fachkräfte­mangel in der steuer­beratenden Branche. Gleich­zeitig würdigt sie die wichtige Rolle, die Eltern bei der Berufs­orientierung spielen.