Neben der degressiven AfA und anderen Maßnahmen steht die angekündigte Senkung der Körperschaftsteuer im besonderen Fokus. Die frühzeitige gesetzliche Verankerung der Steuersatzsenkung schafft endlich Rechtssicherheit und erhöht die Planbarkeit für unternehmerische Entscheidungen. Und das scheint auch schon erste positive Auswirkungen zu haben. Der KfW-Chef meldete vor wenigen Wochen, dass sich internationale Investoren verstärkt für Deutschland interessieren. So etwas habe er in mehr als 30 Berufsjahren noch nie erlebt, sagte er dem Handelsblatt.
Das sind alles gute Vorzeichen. Das Investitionssofortprogramm entfaltet sein volles Potenzial aber nur dann, wenn dem vorgelegten Entwurf weitere Reformen des Unternehmensteuerrechts folgen. Zu nennen sind da: dauerhafte Erweiterung des Verlustvortrags und -rücktrags, Abschaffung der Gewerbesteuer, Umstrukturierungshindernisse abbauen, Modernisierung der Betriebsprüfung und Reduzierung der vielfältigen Dokumentations-, Melde- und Berichtspflichten, um nur wenige notwendige Maßnahmen zu nennen.
Diese Maßnahmen würden die dringend notwendigen steuerlichen Entlastungen gezielt verstärken und weitere Wachstumsimpulse freisetzen. Das Investitionssofortprogramm muss daher noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Weiterführende Ergänzungen und Nachjustierungen könnten im zweiten Halbjahr 2025 aufgegriffen werden.
Auch in Brüssel blickt man auf die unnötige Belastung der Steuerpflichtigen durch Melde- und Dokumentationspflichten. Offenbar hat man erkannt, dass an einem wirksamen Bürokratieabbau kein Weg vorbeiführt, will sich Europa als attraktiver Wirtschaftsstandort weiter behaupten.
Die sogenannte Omnibusinitiative der EU-Kommission setzt hier z. B. richtige Impulse im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Es kommt zu einer zeitlichen Verschiebung und es soll auch Vereinfachungen einzelner Regelungen geben. Besonders erfreulich ist, dass hierbei einige Forderungen der BStBK aufgegriffen werden. Das betrifft bspw. unsere Anregungen zur Verengung des Anwendungsbereichs der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Außerdem forderten wir, die indirekte Betroffenheit insbesondere in Bezug auf KMU zu begrenzen und die entsprechenden Berichtspflichten deutlich zu reduzieren.
Wir mahnen zugleich, dass es nicht bei punktuellen Entlastungen bleiben darf. Wir regen eine umfassende Reformstrategie an. Der KMU-Standard spielt dabei eine wichtige Rolle, denn er regelt die spezifischen Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU. Wir fordern, dass der vorhandene KMU-Standard (VSME-Basismodul) als effektives Instrument zur Begrenzung der Pflichten entlang der Beteiligungs-, Liefer- bzw. Wertschöpfungsketten verbindlich etabliert wird. Diese Begrenzung sollte gleichermaßen für andere Bereiche gelten, wie etwa bei der Finanzaufsicht, der Kreditvergabe, den Versicherungen sowie der öffentlichen Auftragsvergabe. Für uns ist klar: Der KMU-Standard muss als europäischer Mittelstandsstandard für Nachhaltigkeitsinformationen verbindlich verankert werden und darf nicht durch zusätzliche Anforderungen ausgehöhlt werden.
Auch im Bereich der direkten Steuern und der Verwaltungszusammenarbeit besteht auf EU-Ebene dringender Handlungsbedarf für eine gezielte Vereinfachung der bestehenden steuerrechtlichen Regelungen. Das haben wir mit unserer Eingabe an die EU-Kommission deutlich gemacht. Wir haben eine zeitnahe Initiative gefordert, die den bestehenden EU-Wildwuchs an verschiedenen Steuerregelungen zurechtstutzt.
Wir begleiten diese Prozesse und setzen uns weiterhin mit Nachdruck für praktikable, mittelstandsfreundliche Lösungen ein.
Ihr Hartmut Schwab