DEUTSCHER STEUER­BERATERKONGRESS 2025

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das große Jahrestreffen unseres Berufs­stands steht kurz bevor. Am 19. und 20. Mai 2025 ist es so weit: Der DEUTSCHE STEUERBERATER­KONGRESS findet im Maritim Hotel & Inter­nationales Congress Center in Dresden statt – hierzu lade ich Sie herzlich ein. Wir haben ein spannen­des und hochkarätig besetztes Programm, in dessen Verlauf wir uns mit der aktuellen wirtschaft­lichen Lage und den Themen befassen, die unseren Berufs­stand gerade bewegen.

Selten war eine neue Bundesregierung mit so vielen Problemen gleichzeitig konfrontiert. Sie muss der krankenden Wirtschaft dringend unter die Arme greifen. Aber mit welchen Wachstumsimpulsen kann das gelingen? Das diskutiere ich am ersten Kongresstag auf dem Podium mit dem Titel „Neustart – Wie wird Deutschlands Wirtschaft wieder zukunftsfähig?“ mit renommierten Gästen: Dr. Stephan Hofmeister, Präsident des Bundesverbands der Freien Berufe e. V., Margaux Paulin Steiger, Familienunternehmerin bei Steiger Hotels, und Prof. Dr. Jens Südekum, Professor für International Economics. Die Moderation übernimmt Jan Hildebrand, stellvertretender Leiter des Hauptstadtbüros beim Handelsblatt. Eine spannende Debatte ist garantiert – daher möchte ich Ihnen diesen Programmpunkt besonders ans Herz legen. Auch richtet der Staatsminister im Sächsischen Staatsministerium für Finanzen Christian Piwarz sein Grußwort an den Berufsstand. Im Anschluss wird BFH-Präsident Dr. Hans-Josef Thesling zu aktuellen steuer- und berufsrechtlichen Fragen Rede und Antwort stehen. 

Am Nachmittag und am zweiten Kongresstag beleuchten Expertinnen und Experten in praxisrelevanten Sessions zentrale Themen für den Berufsstand – vom Steuerrecht über Mitarbeiterbindung bis hin zur Künstlichen Intelligenz. Welche Rolle spielt diese im Kanzleialltag von morgen? Einen Vorgeschmack darauf gibt u. a. der Workshop „Steuern und KI – Neue Entwicklungen zur Symbiose von Mensch und Maschine“. Außerdem erwarten Sie interessante Vorträge zu altbekannten Themen: Was gibt es Neues bei der Ertrag- und Umsatzsteuer? Speziell für junge Berufsangehörige bieten wir den „Treffpunkt junge Steuerberater“ unter der Überschrift „Die moderne Kanzlei – Anforderungen an die Zukunft“ und eine Arena-Diskussion zum Thema „New Work als Schlüssel für erfolgreiche Kanzleiarbeit mit GenZ“ an. 

Der Kongress liefert aber nicht nur fachlichen Input, sondern ermöglicht auch den persönlichen Austausch. Beim Begrüßungsabend in der Fachausstellung oder dem „Feier-Abend“ mit Blick auf die Elbe gibt es Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und bekannte Gesichter wiederzutreffen. Lassen Sie uns miteinander ins Gespräch kommen und gemeinsam feiern. 

Aber überzeugen Sie sich selbst: Alle Informationen zum Programm und zur Anmeldung sind auf der Website verfügbar. Bleiben Sie auf dem Laufenden – schon vorab und während des Kongresses unter dem Hashtag #DStBK25 in den sozialen Netzwerken. Ich freue mich darauf, Sie beim DEUTSCHEN STEUERBERATERKONGRESS 2025 in Dresden begrüßen zu dürfen! 

Ihr Hartmut Schwab 

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.deutscher-steuerberaterkongress.de oder www.dstbk.de
 

Omnibus-Initiative: EU-Kommission greift BStBK-Forderungen auf

Ob Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), EU-Taxonomie oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (CSDDD): Europäische Unternehmen müssen durch zahlreiche Berichtspflichten eine enorme Bürokratielast schultern. Mit der sog. Omnibus-Initiative will die EU-Kommission nun gegensteuern. Wir als BStBK begrüßen, dass sie dabei einige unserer Forderungen aufgreift, sehen aber auch Nachbesserungsbedarf.

Die EU-Kommission stellte am 26. Februar 2025 ihre Vorschläge für die sog. Omnibus-Initiative vor. Damit will sie u. a. die Wett­bewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken und Berichtspflichten reduzieren. Diese Ziele begrüßen wir.  

Erfreulich ist, dass die EU-Kommission in ihren Vorschlägen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einige unserer zentralen Forderungen für die Entlastung von Unternehmen aus unserem Diskussionspapier und unseren Stellungnahmen aufgreift. Dazu zählt u. a., dass die Kommission die Berichtsinhalte durch überarbeitete European Sustainability Reporting Standards (ESRS) reduzieren will. Darüber hinaus plant sie – wie von uns schon lange gefordert –, die Bürokratie für nur mittelbar von der CSRD betroffene KMU abzubauen. Gleichzeitig will sie den Kreis der verpflichteten Unternehmen um rund 80 % reduzieren, indem künftig nur große Unternehmen mit mindestens 1.000 statt 250 Mitarbeiter*innen unter die Berichtspflicht fallen. Eine weitere Erleichterung: Ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtige Unternehmen sollen künftig zwei Jahre mehr Zeit für die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben. Ferner soll sichergestellt werden, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen kleinere Unternehmen in den vorgelagerten Wertschöpfungsketten nicht belasten.  

Die Initiative ist nach unserer Auffassung zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wir sehen aber noch Nachbesserungsbedarf. Denn um Bürokratie effektiv abzubauen, gehen die aktuellen Pläne nicht weit genug. Sie werden neu eingeführte Regelungen lediglich reduzieren bzw. abmildern. Kritisch sehen wir auch, dass die EU-Kommission bislang an dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit festhält. Demnach müssen Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft als auch die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihr Geschäftsmodell analysieren – ein enormer Aufwand. Wir meinen, dass derartig umfassende Berichtspflichten und die daraus erwachsende Bürokratie keinesfalls zu mehr Nachhaltigkeit führen. Vielmehr stellen sie einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für alle europäischen Unternehmen im internationalen Kontext dar.  

Auch in Zukunft begleitet die BStBK diesen Prozess und setzt sich für praktikable Lösungen ein. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form die EU-Kommission die Vorschläge letztendlich umsetzt und ob weitere Nachbesserungen erfolgen. Aktuell liegen die Vorschläge beim Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Erst nach einer Einigung können die geplanten Änderungen in Kraft treten. 

Forderungen an den neuen Gesetzgeber

Der neue Gesetzgeber steht vor immensen Herausforderungen. Denn er muss u. a. die deutsche Wirtschaft dringend wieder auf die Beine bringen. Welche Rahmenbedingungen sollten im Koalitionsvertrag verankert werden, damit dies gelingen kann? Das zeigt die BStBK in ihren steuer- und berufspolitischen Forderungen, die sie anlässlich der Koalitionsverhandlungen an die fachlich zuständigen Koalitionsverhandlungs-Arbeitsgruppen übermittelt hat.

Die BStBK spricht sich für eine vertrauensbasierte Steuerpolitik aus, die unternehmerische Entscheidungen nicht unter generellen Missbrauchsverdacht stellt. Dafür gilt es, unnötige Melde- und Dokumentationspflichten abzubauen sowie Anti-Missbrauchsvorschriften auf ein praktikables Maß zu reduzieren. Ziel ist es, das Steuerrecht drastisch zu vereinfachen und steuerliche Sonderregelungen zu streichen, um eine transparentere und verständlichere Gesetzgebung zu schaffen.  

Besonderes Augenmerk legt die BStBK auf steuerliche Anreize für Investitionen und Innovationen. Die Abschaffung der Mindestbesteuerung, die insbesondere Start-ups benachteiligt, und generell verbesserte Verlustverrechnungsmöglichkeiten sollen Investitionen erleichtern. Zudem fordert die BStBK eine grundlegende Reform der Gewerbesteuer, die durch einen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ersetzt werden soll. Um den administrativen Aufwand für Unternehmen und Steuerberater*innen zu reduzieren, plädiert die BStBK für bundeseinheitliche IT-Lösungen und ein einheitliches Umsatzsteuerverfahrensrecht. Klare datenschutzrechtliche Regelungen und eine bessere Interoperabilität digitaler Prozesse sollen die Effizienz steigern und gleichzeitig die berufsrechtliche Verschwiegenheit schützen. Darüber hinaus appelliert die BStBK an den neuen Gesetzgeber, u. a. die Stellung der Steuerberater*innen als Organe der Steuerrechtspflege zu schützen. Die gesetzlichen Vorbehaltsaufgaben des steuer­beratenden Berufs müssen gesichert und auf europäischer Ebene verteidigt werden, um den Verbraucherschutz und die Qualitäts­sicherung nachhaltig zu sichern. Dazu gehört auch, die Verschwiegenheitspflicht zu wahren, um Mandanten vor staatlichem Zugriff auf ihre sensiblen Daten zu schützen.  

Mit ihrem Forderungskatalog setzt sich die BStBK für nachhaltige Reformen ein, die Deutschland als Wirtschaftsstandort stärken und die Arbeit der Steuerberater*innen erleichtern sollen. Sie appelliert an den neuen Gesetzgeber, diese Anliegen im Koalitionsvertrag zu berücksichtigen und praxisgerechte Lösungen für eine moderne Steuer- und Berufspolitik zu entwickeln.  

 

Änderung der StBVV

Am 21. März 2025 hat nunmehr auch der Bundesrat der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt. Zu den wesentlichen Änderungen gehört die Erhöhung der Steuerberatervergütung. Hierfür hat sich die BStBK immer wieder intensiv eingesetzt, insbesondere da die letzte Erhöhung im Jahr 2020 erfolgte. Zwischenzeitlich sind jedoch die Personal- und Sachkosten in den Steuerkanzleien erheblich angestiegen.

Erhöht werden einerseits die gegenstandswertabhängigen Gebühren um durchschnittlich 6 % sowie andererseits die Festgebühren (z. B. die Zeitgebühr) um durchschnittlich 9 %. Damit erfolgt die Erhöhung gleichlaufend zur Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung, der der Bundesrat am 21. März 2025 ebenfalls zugestimmt hat. Durch die Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung werden auch die Vergütungen, die Steuerberater*innen durch die Vertretung im außergerichtlichen Einspruchsverfahren sowie im finanzgerichtlichen Verfahren verdienen, angepasst. 

Obwohl die BStBK überzeugende Argumente für eine höhere Anpassung sowie eine regelmäßige Überprüfung der Höhe der gesetzlichen Gebühren dargelegt hat, stimmte das BMF als zuständiger Verordnungsgeber diesen Vorschlägen nicht zu.  

Neben der Gebührenerhöhung erfolgen weitere Anpassungen in der StBVV, wie z. B. die Umstellung der Taktung bei der Zeitgebühr. Hier hatte das BMF ursprünglich einen alles andere als praxisgerechten 1-Minuten-Takt vorgesehen. Dies konnte die BStBK durch intensives Engagement abwenden und erreichte so schließlich die Einführung einer praxistauglichen Taktung von 15 Minuten.  

Auch wenn nicht alle Forderungen der BStBK berücksichtigt wurden, stellt die aktuelle Anpassung der StBVV einen ersten positiven Schritt dar. Denn es wurde anerkannt, dass die aktuell steigenden Personal- und Sachkosten auch vor den Türen der Steuerberatungskanzleien nicht haltmachen und eine qualitativ hochwertige Steuerberatung angemessen vergütet werden muss. Die geänderten Regelungen für die StBVV treten am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Die BStBK setzt sich auch zukünftig dafür ein, dass Kostensteigerungen adäquat abgebildet werden. 
 

BStBK-Jahresbericht 2024

Der Jahresbericht 2024 ist online! Hierin blickt die BStBK auf die Herausforderungen und Höhepunkte des vergangenen Jahres zurück.

Sie informiert u. a. über ihre Aktivitäten und Standpunkte in den Bereichen Steuerrecht, Rechnungslegung, Digitalisierung und Berufsrecht auf nationaler sowie inter­nationaler Ebene. Zusätzlich enthält der Bericht Wissens­wertes rund um den DEUTSCHEN STEUERBERATER­KONGRESS, die Öffent­lichkeitsarbeit, Seminare u. v. m. Die Publikation ist als E-Book hier verfüg­bar.

Treffen mit Steuerabteilungsleiter*innen des Bundes und der Länder

Am 26. Februar 2025 trafen sich die Präsidenten der 21 Steuerberaterkammern mit den Steuerabteilungsleiter*innen des Bundes und der Länder zu einem Fachgespräch über aktuelle steuer- und berufsrechtliche Themen in Berlin.

Sie tauschten sich u. a. über das aktuelle Positionspapier der BStBK zum Einsatz von Tax CMS in Betriebs­prüfungen aus. Darüber hinaus informierte die Finanzverwaltung über ihren aktuellen Diskussions­stand hinsichtlich der Weiterentwicklung der Steuerberater­prüfung. Hieran schloss sich eine umfassende Diskussion mit den Präsidenten der Steuerberater­kammern an. Abschließend sprachen die Teilnehmer*innen über aktuelle Digitalisierungs­projekte wie RABE und den digitalen Gewerbesteuer­bescheid. Die BStBK betonte die Notwendigkeit, die Digitalisier­ung in der Steuerverwaltung weiter voranzu­treiben und Prozesse zu ver­schlanken, um die Effizienz zu steigern.

Bundeskammerversammlung in München

Über 100 Delegierte der Steuerberaterkammern nahmen am 24. und 25. März 2025 an der 111. Bundeskammerversammlung in München teil.

Albert Füracker, Staatsminister der Finanzen und für Heimat, referierte in seinem Grußwort über verschiedene steuer- und berufs­rechtliche Themen. Im Anschluss diskutierten die Delegierten unter dem Vorsitz von BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab u. a. über die Weiter­entwicklung der Steuerberater­prüfung, die Fachkräfte­initiative, die Geldwäsche­prävention und Aktuelles zur Steuerberater­plattform.

Austausch mit der Bundesrechtsanwaltskammer

Am 12. März 2025 traf sich das BStBK-Präsidium mit Präsidiumsmitgliedern und der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

Auf der Agenda standen zahlreiche aktuelle berufsrechtliche Themen, wie u. a. die regel­mäßigen Angriffe auf die Verschwiegen­heitspflicht der Berufs­angehörigen.