Mehr Mut zu echten Reformen

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 9. April 2025 haben Union und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Dass sich die Parteien rasch auf einen gemeinsamen Plan für die Zukunft geeinigt haben, begrüßen wir – unser Land braucht in wirtschaftlich bewegten Zeiten schnell eine handlungsfähige Regierung. Auch wenn der Vertrag für unseren Berufsstand nicht der erhoffte „Bestseller“ geworden ist, finden sich doch im Ansatz zentrale BStBK-Forderungen darin wieder.

Lassen Sie mich auf einige kurz eingehen:

Bürokratie wirksam abbauen: Die geplanten Verein­fachungen im Steuerrecht durch Typisier­ungen und Pauschalier­ungen können in Zukunft mehr Rechts­sicherheit schaffen. Auch die ange­kündigte Direkt­verrechnung der Einfuhrum­satzsteuer mit dem Vorsteuer­erstattungsanspruch und die geplante Weiterent­wicklung der „One in, one out“- zu einer „One in, two out“-Regelung haben echtes Poten­zial, Unternehmen wirksam zu entlasten. Darüber hinaus befreit das ange­kündigte Once-Only-Prinzip Unter­nehmen von mehrfachen Daten­meldungen, da sie diese gegenüber dem Staat dann nur einmal angeben müssen.

Mehr Vertrauen wagen: Positiv ist auch der angestrebte Paradigmen­wechsel – weg von über­bordender Regulierung, hin zu mehr Vertrauen. Unsinnige Melde­pflichten für Unternehmen sollen end­lich gestrichen werden. Dafür machen wir uns seit Langem stark. Unver­ständlich ist aber, warum die Koalitionäre dies nur für einzelne Branchen wie die Gastronomie und Hotellerie planen. Das muss ausnahmslos für alle Unter­nehmen gelten.

Freie Berufe stärken: Die Koalitionäre bekennen sich zur besonderen Rolle der Freien Berufe und ihrer Selbst­verwaltung – ein wichtiges Signal. Gerade die Aufgaben der Berufs­kammern, die Aufsicht über die Kammer­mitglieder zu führen und für die Einhaltung der Berufs­pflichten zu sorgen, dienen der Qualitäts­sicherung und damit letztlich dem Verbraucher­schutz. Schön, dass die neue Bundes­regierung das verstanden hat.

Bei aller Anerkennung für die positiven Ansätze im Koalitions­vertrag teilen wir aber die Kritik führender Wirtschafts­verbände: Die Richtung stimmt, aber der Mut zu echten Reformen fehlt. Gerade bei der Unternehmen­steuer und bei Investitions­anreizen bleibt der Vertrag hinter den Er­wartungen zurück. Statt des großen Wurfes finden sich hierzu eher kleinteilige Maß­nahmen.

Zwar sind die ab 2028 geplante Senkung der Körper­schaftsteuer, die Verbesser­ung des Options­modells und die degressive Ab­schreibung auf Ausrüstungs­investitionen erste Schritte. Eine strukturelle Unternehmen­steuerreform bleibt aber auf der Strecke. Für eine wirkliche Wende hin zu einer wettbewerbs­fähigen Wirtschaft braucht es mehr. Deutsche Unternehmen benötigen mehr Rücken­deckung bei risikoreichen Innovationen und mehr Planbar­keit sowie verlässliche Rahmen­bedingungen für Investitionen. Hierfür fordern wir von der neuen Bundes­regierung insbesondere, die Verlust­verrechnung deutlich auszuweiten.

Unser Appell ist klar: Um den Standort Deutschland wieder auf Vorder­mann zu bringen, müssen noch viele weitere und vor allem größere Schritte folgen – insbesondere eine strukturelle Reform der Unternehmen­steuer. Dazu gehört auch, die Gewerbe­steuer endlich abzu­schaffen.

Ihr Hartmut Schwab

Vereinbare Tätigkeiten: Sprungbrett in eine zukunftsfeste Kanzlei

Prof. Dr. Uwe Schramm, Mitglied im Präsidium der BStBK

In Zeiten von Künstlicher Intelligenz und wirtschaftlichen Unsicherheiten ändern sich die Ansprüche und Bedürfnisse unserer Mandanten. Für uns Steuerberater gilt es daher mehr denn je, neue Tätigkeitsfelder in der eigenen Kanzleistrategie zu berücksichtigen. Vereinbare Tätigkeiten sind hierbei ein wichtiger Baustein für eine zukunftssichere Kanzlei.

Künstliche Intelligenz verändert derzeit die Steuer­beratung und wird in Zukunft mehr bei steuer­beratenden Tätigkeiten unterstützen. Gleichzeitig verschieben sich die Erwartungen unserer Mandant­schaft: Viele greifen bereits selbst auf KI-Lösungen zurück, insbe­sondere bei einfachen steuerlichen Frage­stellungen. In wirtschaftlich heraus­fordernden Zeiten nimmt zudem der Bedarf an betriebs­wirtschaftlicher Beratung zu – etwa im Bereich der Restrukturier­ung. Dadurch gewinnen vereinbare Tätig­keiten für unsere Mandanten immer mehr an Bedeutung. Dennoch zeigen die Ergeb­nisse der STAX-Umfrage 2024, dass diese Tätig­keiten im Kanzleialltag bislang im Vergleich zu klassischen steuer­beratenden Tätigkeiten eher eine unterge­ordnete Rolle spielen. 

Um auch in Zukunft unsere Mandanten bestmöglich unter­stützen zu können, sollten Steuer­berater vereinbare Tätigkeiten mehr und mehr in ihr Kanzlei­portfolio integrieren. Neu ist, dass wir nun auch als Prüfer nach dem Einwegkunst­stofffondsgesetz tätig werden können. Denn Hersteller einer Reihe von Einwegkunst­stoffprodukten sind durch das Gesetz verpflichtet, die Folgekosten für die Abfall­entsorgung im öffentlichen Raum zu über­nehmen. Sie müssen ab 2025 jährlich bis zum 15. Mai auf der Einwegkunst­stofffonds-Plattform des Umwelt­bundesamts (DIVID) eine Meldung über die verkauften Mengen abgeben. Diese müssen dann bspw. Steuerberater oder Wirtschafts­prüfer prüfen und bestätigen. Wer als Prüfer tätig sein will, muss sich wie schon bei der Prüfung nach dem Verpackungs­gesetz als Prüfer im Prüferregister LUCID registrieren. Für Steuer­berater mit Mandanten, die in der Produktion oder im Vertrieb von Einwegkunst­stoffprodukten tätig sind, könnte sich hier eine neue Beratungs­dienstleistung ergeben. 

Wir als BStBK unterstützen Kollegen, die neue Tätigkeits­felder in die eigene Kanzlei­strategie aufnehmen möchten, und aktualisieren fort­laufend unsere umfassende Hinweis­reihe zu den vereinbaren Tätigkeiten – von A wie Aufsichtsrat bis Z wie Zwangs­verwalter. Auch enthalten einige Hinweise bspw. Praxishilfen für einen Einstieg in dieses neue Aufgaben­feld. Für uns steht fest: Die Zukunft gehört den Kanzleien, die ihre Mandanten im Blick haben und ihre Beratungs­kompetenz kontinuierlich anpassen. 

Die BStBK-Hinweise zu verschiedenen verein­baren Tätigkeiten sind im „Berufs­rechtlichen Handbuch“ unter www.bstbk.de veröffentlicht.

Wirtschafts-Identifikationsnummer: BStBK für praktikable Lösungen

Wie im BStBK-Report Februar berichtet, soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) künftig als zentrale Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren dienen und perspektivisch andere Nummern ersetzen. Die Zustellung erfolgt u. a. über bevollmächtigte Steuerberater. In Gesprächen mit der Finanzverwaltung konnte die BStBK erreichen, dass diese Zustellung in Tranchen erfolgt und damit die Belange der Kanzleien berücksichtigt werden.

Diskutiert werden aktuell aber auch die praktischen Aus­wirkungen für kleine und mittlere Unternehmen. Aus dem Berufsstand erreichten die BStBK zahlreiche Fragen, die be­stehende Unsicher­heiten deutlich machten: Kleinst­betriebe haben häufig noch Verständnis­schwierigkeiten, Filial­betriebe sehen Probleme bei der Verwendung mehrerer Nummern, auch bei Einkünften aus Ver­mietung und Ver­pachtung bestehen offene Fragen. 

Allgemein sehen viele Unternehmen die Ein­führung der W-IdNr. als Chance – voraus­gesetzt, die geplante Ablösung be­stehender Nummern­systeme erfolgt konsequent und zeitnah – andernfalls droht eine zu­sätzliche Belastung. Die BStBK ist im weiteren Aus­tausch mit der Finanz­verwaltung, um bestehende Unsicher­heiten auszu­räumen und praktikable Lösungen zu finden.

 

Streichung des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen

Die BStBK machte sich mit ihrer Eingabe vom 25. März 2025 und in Gesprächen mit dem BMF dafür stark, das Leitererfordernis bei weiteren Beratungsstellen in § 34 Abs. 2 StBerG zu streichen. Denn bisher müssen weitere Beratungsstellen von Steuerberatern und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften grundsätzlich von einem anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten geleitet werden, der seine berufliche Niederlassung am Sitz oder im Nahbereich hat. Das ist nach Auffassung der BStBK nicht mehr zeitgemäß.

Zwar kann die zuständige Steuerberater­kammer von diesem Leiter­erfordernis eine Ausnahme erteilen. Aber laut Urteil des Bundesver­waltungsgerichts kommt diese nur in besonderen Ausnahme­situationen in Betracht, wenn die weitere Beratungs­stelle außerhalb des Nah­bereichs der Kanzlei liegt.

Gegenüber dem BMF stellte die BStBK klar, dass sich aufgrund der fortge­schrittenen Digitalisier­ung das Arbeiten sowie die Mitarbeit­erführung und -kontrolle erheblich weiter­entwickelt haben. So bestehe die Möglich­keit, per Video­konferenz von der Haupt­kanzlei aus Teamge­spräche zu führen und die Arbeits­ergebnisse online zu kontrollieren. Zudem betonte die BStBK, dass das bisherige Leiter­erfordernis in sich wider­sprüchlich sei, da für im EU-Ausland gelegene weitere Beratungs­stellen (auch in Grenzregionen) das Leiter­erfordernis nicht bestehe oder leicht durch über­örtliche Standorte von Berufsaus­übungsge­sellschaften umgangen werden könne. 

Der Vorschlag der BStBK, das Erfordernis zu streichen, trägt nicht nur der zunehmen­den Digitalisierung in der Arbeitswelt Rechnung, sondern stellt auch einen weiteren Beitrag zum Bürokratie­abbau dar, da damit künftig Anträge auf Erteilung einer Ausnahme­genehmigung entfallen würden.

Berufsstatistik 2024

Die aktuelle BStBK-Berufsstatistik zeigt: Im Jahr 2024 reduzierte sich die Zahl der Mitglieder in den Steuerberaterkammern bundesweit auf insgesamt 104.845. Darunter sind 88.995 Steuerberater. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl um 1,0 % bzw. 1.051 Mitglieder gesunken. Die Anzahl der Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Personen gem. § 74 Abs. 2 StBerG ist um 1,6 % zurückgegangen. Die Steuerberaterkammer München ist nach wie vor mit 13.562 Berufsträgern die mitgliederstärkste Steuerberaterkammer. Es folgen die Steuerberaterkammern Düsseldorf mit 9.972 und Westfalen-Lippe mit 9.188 Mitgliedern.

Die Quote der selbst­ständigen Steuerberater ist weiterhin leicht rückläufig und liegt somit bei 66,4 %. Im Gegensatz dazu steigt die Quote der angestellten Berufs­träger mit 33,6 % leicht an. Somit sind 59.889 Steuer­berater selbstständig und 30.286 Berufsträger als Ange­stellte tätig. Auch im Jahr 2024 nimmt der Anteil der Steuer­beraterinnen erneut zu, die im Berufsstand mittlerweile mit einer Quote von 38,8 % vertreten sind. Das Durchschnitts­alter der weiblichen Berufsan­gehörigen beträgt 50,6 und das der männlichen 55,6 Jahre. Der Alters­durchschnitt aller Berufsan­gehörigen liegt damit bei 53,6 Jahren. 

Zum Stichtag am 1. Januar 2025 lag die Anzahl der Steuer­beraterpraxen ohne weitere Beratungs­stellen in Deutschland bei 53.803. Hierbei handelt es sich um 36.379 (67,6 %) Einzelpraxen, 14.670 (27,3 %) anerkannte Berufsausübungs­gesellschaften und 2.754 (5,1 %) nicht anerkennungs­pflichtige Berufsaus­übungsgesellschaften. 

Auch Teil der BStBK-Berufsstatistik sind die aktuellen Zahlen zur Steuerfach­angestellten­ausbildung. Diese zeigen: Im Jahr 2024 bildeten Steuerberater bundesweit insgesamt 17.301 Nachwuchs­kräfte aus, ein Rückgang von 0,3 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Anzahl der weiblichen Auszu­bildenden hat sich um 76 verringert und die Anzahl der männlichen hat sich um 13 erhöht. Damit beträgt der Anteil der weiblichen Auszu­bildenden 63,2 % (Vorjahr: 63,4 %) und der Anteil der männlichen 36,7 % (Vorjahr: 36,6 %). 

Die Berufs­statistik ist hier verfügbar.

Jetzt noch anmelden: DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS 2025

Das große Jahrestreffen des Berufsstands findet am 19. und 20. Mai 2025 in Dresden statt. Der DEUTSCHE STEUERBERATERKONGRESS bietet neben einem hervorragenden Fortbildungsangebot erneut die Gelegenheit, sich mit Kollegen, Politikern und Wirtschaftsvertretern auszutauschen.

Zum Kongress­auftakt am Montagvor­mittag findet eine Podiums­diskussion zum Thema „Neustart – Wie wird Deut­schlands Wirtschaft wieder zukunftsfähig?“ statt, bevor am Nach­mittag zahlreiche erst­klassige Vor­träge auf der Agenda stehen: 

• Die E-Rechnung in der Praxis – Fragen der Um­setzung 
• Steuern und KI – Neue Entwick­lungen zur Symbiose von Mensch und Maschine
• Umsatz­steuer aktuell
• Qualitäts­management in der StB-Kanzlei
• Update StBVV
• Digitale Betriebs­prüfung und Tax CMS
• Update Ertragsteuern 2025
• Nachfolge­beratung
• Neue Entwicklungen bei der Geldwäsche­prävention
• Risikomanagement aus finanzieller und nach­haltiger Sicht
• Update Erbschaftsteuer
• Brennpunkte im IStR
• Steuerbilanz 2024 / Nachhaltigkeits­berichterstattung
• Erfolgreiche Kommunikation mit Mandanten und Mit­arbeitern gestalten
• Mitarbeiterbindung meistern: Von Zu­friedenheit zu Loyalität 

Speziell für junge Berufs­angehörige bietet die BStBK zwei Veran­staltungen an. Zum einen den „Treffpunkt junge Steuerberater“, der dieses Jahr der Frage nachgeht, welche Anforder­ungen zukünftig an eine moderne Kanzlei gestellt werden. Zum anderen gibt es eine Arena-Diskussion zum Thema „New Work als Schlüssel für erfolg­reiche Kanzlei­arbeit mit der GenZ“. Eine umfang­reiche Fachaus­stellung sowie ein Begrüßungs- und ein „Feier-Abend“ runden den Kongress ab und bieten damit neben dem fach­lichen Austausch zahl­reiche Möglich­keiten zum Networking. 

Sie haben noch kein Ticket? Dann melden Sie sich jetzt an unter www.deutscher-steuerberaterkongress.de.

Fachkräfteinitiative startet ins neue Jahr

Die gemeinsame Fachkräfteinitiative von BStBK, DStV und DATEV zeigt weiterhin Wirkung: Der jüngste Werbeflight der Imagekampagne #zahltsichausbildung lief von Januar bis Februar 2025 erfolgreich. Ziel war es, Jugendliche im Alter von 14 bis 20 Jahren gezielt anzusprechen – genau jene, die sich in den kommenden Monaten auf Ausbildungsplätze bewerben.

Die Kampagne erzielte erneut starke Er­gebnisse, insbe­sondere bei der bundes­weiten Stellenbörse. Diese wurde intensiv genutzt, um sich über freie Ausbildungs­plätze in der Steuer­beratung zu informieren. Kanzleien, die noch offene Stellen besetzen möchten, können ihre Angebote weiter­hin auf www.initiative-gemeinsam-handeln.de inserieren und so Teil der erfolg­reichen Initiative werden. 

Parallel dazu wächst die Kampagnen­website „GEMEINSAM handeln!“ weiter und bietet mehr Materialien für den Berufs­stand an. Zu finden sind hier bspw. ein Leitfaden für Kanz­leien zum Einsatz von Werk­studierenden oder wie Social Media erfolg­reich bei der Fach­kräftesuche eingesetzt werden kann. Regel­mäßiges Reinschauen lohnt sich.

 

Ausschuss 41 „Umsatzsteuer und Verkehrsteuern, Zölle und Verbrauchsteuern, Energie- und Umweltsteuern“

Am 10. April 2025 trafen sich die Mitglieder des Ausschusses 41 unter dem Vorsitz von BStBK-Vizepräsident Dirk Rose in Berlin. Sie befassten sich u. a. mit dem Entwurf des BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen, mit der E-Rechnung und mit dem kürzlich in Kraft getretenen Gesetzgebungspaket „VAT in the Digital age“.

Allgemein liefert der Ausschuss fach­lichen Input für die BStBK-Stellung­nahmen zu Gesetz­entwürfen und Verwaltungs­anweisungen, erarbeitet Positions­papiere sowie Entscheidungs­vorlagen für das Präsidium. Erklärtes Ziel des Aus­schusses ist es dabei, die Rechts­sicherheit für Steuer­berater und Steuer­pflichtige zu stärken. 

V. l. n. r.: 
Oliver Glückselig (Referats­leiter bei der BStBK), Thaddäus Schiller, Stefan Heinrichs­hofen, Dirk Rose, Dr. Stefanie Becker, Dr. Nathalie Harksen, Stefan Crivellin
Nicht im Bild: Dr. Ulrich Grünwald