Die Steuerberater­prüfung muss im 21. Jahrhundert ankommen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Berufsstand steht vor großen Herausforderungen: Fachkräfte­mangel, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz verändern die Steuerberatung grundlegend. Klassische Tätigkeiten werden zunehmend automatisiert, sodass neue Fähigkeiten und spezialisiertes Wissen nötig sind. Gleichzeitig scheiden geburtenstarke Jahrgänge aus dem Beruf aus, während zu wenige junge Menschen nachrücken. Viele von ihnen schrecken vor der anspruchsvollen Staatsprüfung zurück – obwohl sie eine sichere Zukunft im Beruf erwartet. Beide Entwicklungen führen dazu, dass die Anzahl der Berufsträger im letzten Jahr erstmals gesunken ist.

Wie können wir dieser Entwicklung begegnen? Wir müssen die jungen Menschen für unseren Beruf begeistern und den Berufs­zugang modernisieren. Die Steuerberater­prüfung in ihrer aktuellen Form stammt noch aus dem Jahr 1937 und spiegelt die heutige Bildungs­realität nicht mehr wider. 

Deshalb haben wir gemeinsam mit den regionalen Steuerberater­kammern konkrete Eckpunkte für eine Reform entwickelt. Unser Ziel dabei ist: Moder­nisierung ohne Qualitäts­verlust. Dazu haben wir folgende Vor­schläge erarbeitet: 

• Modularisier­ung: Jede Klausur ist ein eigenes Modul. Wer alle drei schrift­lichen Module besteht, wird zur münd­lichen Prüfung zu­gelassen. 

• Münd­liche Prüfung: Eigenes Modul, bei Nicht­bestehen wieder­holbar. 

• Zwei Prüfungs­termine pro Jahr 

• Wegfall der Wiederholungs­beschränkung: Module können beliebig oft ge­schrieben werden. 

• Wegfall des Fakultäts­vorbehalts: Alle Hochschul­abschlüsse berechtigen künftig zur Zulassung. Gefordert wird der Nachweis von Kennt­nissen in BWL und Recht, die im Studium oder über Zusatzkurse erbracht werden können. Steuerfach­wirte können ihre BWL-Klausur anrechnen lassen. 

• Vereinfachte Praxiszeiten 

• Punkte­system statt Noten: Bestehen ab ca. 45 % der Punkte, ohne Umrechnungs­verluste. 

• Einführung elektro­nischer Prüfungen 

All denjenigen unter Ihnen, die an weiteren Hinter­gründen unserer Vorschläge interessiert sind, empfehle ich den Aufsatz meines Präsidial­kollegen Prof. Uwe Schramm aus der DStR Heft 38/2025. 

Wir sind überzeugt, dass diese Eckpunkte eine zeitgemäße Prüfungs­form schaffen würden. Wahr­scheinlich wird sich erst einmal nur ein Teil unserer Vor­schläge umsetzen lassen. Die Finanzver­waltung hat uns bereits signalisiert, dass wir uns in vielen Punkten einig sind. Denn uns verbindet das gemein­same Bemühen, den Berufs­zugang der Steuerberater an die gegen­wärtige Bildungs­wirklichkeit junger Menschen anzunähern und dadurch Steuer­aufkommen und die Zukunft des Berufs­standes gleichermaßen zu sichern. Das freut uns. 

Wir sollten jetzt umgehend in den weiteren engen Austausch gehen, um die genannten Klar­stellungen zu erreichen und im Interesse der jungen Menschen eine zeitnahe Um­setzung der notwendigen Maß­nahmen vorzu­nehmen. 

Ihr Hartmut Schwab

7. Symposium: Lohn einfach machen – Optimierungspotentiale nutzen!

Die BStBK setzte am 23. September 2025 ihre Veranstaltungsreihe „Lohn im Fokus“ in Berlin fort – dieses Jahr zum Thema „Lohn einfach machen – Optimierungspotentiale nutzen!“. Über 150 Gäste aus Berufsstand, Wirtschaft und Verwaltung nahmen vor Ort oder im Live-Stream teil.

Die Anforderungen an die Lohn­abrechnung nehmen stetig zu: Neue Gesetze, aktuelle Recht­sprechung, wachsende Bürokratie und neue Möglich­keiten der Auto­matisierung machen den Prozess immer komplexer. Unter­nehmen und Steuer­berater stellt das vor Heraus­forderungen. In seinem Grußwort betonte BStBK-Präsidial­mitglied Karl-Heinz Bonjean, dass trotz spürbarer Fort­schritte bei Digitalisier­ung und Bürokratie­abbau weiterhin erheblicher Verbesserungs­bedarf bei Betriebs­prüfungen und Lohn­prozessen bestünde. Im Interesse der Mandanten benötigten Steuer­berater u. a. eine praxis­taugliche Vertretungs­befugnis in der Lohnab­rechnung. Bonjean stellte klar, dass so Fehler bei der Einstufung des sozial­versicherungs­rechtlichen Status bereits im Vorfeld vermieden und der Status rechts­sicher für alle Zweige der Sozial­versicherung festgestellt werden könnten. Zudem müsse der Compliance-Gedanke zukünftig mehr Berück­sichtigung finden. Steuerberater seien als Organe der Steuerrechts­pflege nicht nur den Mandanten, sondern stets auch dem Gemein­wohl verpflichtet. Bonjean kritisierte, dass in der Prüfung hier bisher nicht unter­schieden wurde, obwohl der Berufs­stand die Lohnab­rechnungen der Mandanten sorgfältig prüfe. Dies gelte es, künftig zu ändern. 

In ihrem Vortrag mit dem Titel „Impulse für eine effizientere Lohn­abrechnung“ veran­schaulichte Karin Willig, Vize­präsidentin der Steuerberater­kammer Rheinland-Pfalz und Mitglied im Ausschuss Lohn der BStBK, insbe­sondere die Optimierungs­potentiale aus Sicht des Berufs­stands wie die notwendige Harmo­nisierung des Lohnsteuer- und Sozialver­sicherungsrechts. Sven Fester von der Deutschen Post AG ergänzte in seinem Impuls­vortrag „Effizienz in der Lohnab­rechnung“ die Perspektive der Arbeit­geber. 

Unter der Moderation von Daniela Karbe-Geßler, Leiterin Steuer­recht und Steuer­politik des Bundes der Steuerzahler Deutschland e. V., diskutierten die Referenten anschließend auf dem Podium mit Matthias Hensel, Referatsleiter im Bundes­ministerium der Finanzen, Vera Bade, Referats­leiterin im Bundes­ministerium für Arbeit und Soziales, sowie mit Dr. Rainer Kambeck, Bereichs­leiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand, bei der DIHK. Einigkeit bestand darin, dass die Digitalisier­ung im Lohnbereich auf einem guten Weg sei. Ziel müsse es aber sein, Prüfungen und Lohn­prozesse künftig vollständig medien­bruchfrei abzuwickeln. 

Für Interessierte, die nicht teil­nehmen konnten, steht in Kürze ein Mit­schnitt auf dem BStBK-YouTube-Kanal zur Verfügung. 
 

V. l. n. r.: Matthias Hensel, Karin Willig, Karl-Heinz Bonjean, Vera Bade, Daniela Karbe-Geßler, Sven Fester und Dr. Rainer Kambeck

Bundeskammerversammlung in Berlin

Über 100 Delegierte der Steuerberaterkammern nahmen am 22. und 23. September 2025 an der 112. Bundeskammerversammlung in Berlin teil.

In seinem Grußwort betonte der Berliner Finanz­senator Stefan Evers u. a., wie wichtig ein verein­fachtes Steuerrecht und ein verant­wortlicher Umgang mit KI in der Steuerver­anlagung seien. Im Anschluss diskutierten die Delegier­ten unter dem Vorsitz von BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab u. a. über die Moder­nisierung der Steuerberater­prüfung und das Fremdbesitz­verbot in der Steuerberatung. Zum Fremdbesitz­verbot verabschiedeten die Delegierten eine Re­solution an die Bundes­regierung.



 

Rechtsstaatliche Unabhängigkeit sichern – Umgehung des Fremdbesitzverbots beenden

Resolution der 112. Bundeskammerversammlung

Die Bundeskammerversammlung der BStBK fordert die Bundesregierung auf, im Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (9. StBÄndG) die Umgehung des Fremdbesitzverbots durch ausländische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eindeutig und rechts­sicher auszuschließen.

An die Bundesregierung 

Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Organ der Steuerrechtspflege, wie auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Organ der Rechtspflege sind. Der Berufsstand steht für Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Gewissenhaftigkeit. Er hat schon immer gezeigt, dass auf ihn auch in schweren Krisen (wie in der Corona-Pandemie) Verlass ist. Zudem ist er eine wichtige Stütze für den Mittelstand – das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. 

Doch all dies ist durch die Reform des Berufsrechts der Berufsausübungsgesellschaften im Jahr 2022 gefährdet. Denn weil in einigen Ländern Finanzinvestoren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erwerben können, wollen sie auch über solche Strukturen mittelbar Einfluss auf deutsche steuerberatende Berufsausübungs- bzw. Steuerberatungsgesellschaften nehmen. 

Das steht im Gegensatz zur berufsrechtlichen Grundentscheidung des Gesetzgebers aus dem Jahr 2022, das Fremd­besitzverbot zu erhalten, und birgt erhebliche Risiken für Unabhängigkeit, Verbraucher- und Mandantenschutz sowie die Funktionsfähigkeit der Steuerrechtspflege. 

Berlin, 23. September 2025

„Förderpreis Internationales Steuerrecht“ 2026 ausgeschrieben

Bis zum 31. Dezember 2025 können sich junge Wissenschaftler für den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ 2026 bei der BStBK bewerben. Mit dem Preis zeichnet sie jährlich eine herausragende wissenschaftliche Publikation auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts aus.

Damit trägt die BStBK zur Förderung des Berufsnach­wuchses mit Interesse am inter­nationalen Steuerrecht, an der interna­tionalen betriebs­wirtschaftlichen (Steuer-)Lehre und der Volkswirt­schaftslehre bei. Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert. Zusätzlich er­möglicht die BStBK die Teilnahme am Kongress der Inter­national Fiscal Association 2027 in Stockholm. Die Aus­zeichnung wird am 4. Mai 2026 auf dem DEUT­SCHEN STEUER­BERATER­KONGRESS in Berlin verliehen. Die Bewerbungs­unterlagen können bis Ende des Jahres bei der BStBK einge­reicht werden. Ansprech­partnerin für Bewerb­ungen ist Julia Spieker, Tel: 030 240087-65, E-Mail: steuerrecht@bstbk.de. 

Die ausführ­lichen Teilnahme­bedingungen sind abrufbar unter www.bstbk.de.

Präsidentinnen- und Präsidententreffen der Steuerberaterkammern

Am 9. September 2025 trafen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Steuerberaterkammern zu ihrem regelmäßigen Austausch in Berlin.

Dabei standen vor allem berufs­politische Themen im Fokus. Unter anderem erörterten sie die Moder­nisierung der Steuerberater­prüfung und das Fremdbesitz­verbot in der Steuer­beratung.
 

Sommerfest der BStBK

Am 9. September 2025 lud die Bundessteuerberaterkammer wieder zu ihrem traditionellen Sommerfest ein.

Gäste aus Politik, Wirtschaft und Presse sowie Ver­treter der 21 Steuerberater­kammern nutzten die Gelegen­heit, sich über steuer­politische und berufs­rechtliche Themen auszu­tauschen.