Chancen und Lücken der aktuellen Steuerpolitik

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zurzeit bringt die Bundesregierung eine Reihe steuerpolitischer Reformen voran. Sie plant u. a., Unternehmen, Beschäftigte und gemeinnützige Organisationen zu entlasten und den vorhandenen Fachkräftemangel abzufedern. Dabei stehen das neue Aktivrenten­gesetz, Vereinfachungen im Steuerrecht und Anpassungen der globalen Mindeststeuer im Fokus:

Mit dem neuen Aktivrenten­gesetz will die Bundes­regierung die Erwerbs­tätigkeit im Rentenalter fördern. So soll ab 2026 ein steuerfreier Betrag von bis zu 2.000 Euro monatlich für Beschäftigte über der Regel­altersgrenze gelten. Damit sollen personelle Engpässe ent­schärft und erfahrene Mitarbeiter länger in den Betrieben ge­halten werden. Diese Ziel­richtung begrüßen wir grund­sätzlich. Wir vermissen aller­dings Ansätze, die darauf abzielen, Möglich­keiten und Anreize eines vor­zeitigen Renten­eintritts einzu­schränken. Unver­ständlich ist uns auch, weshalb der geplante Freibetrag nicht für Selbst­ständige oder Freibe­rufler gilt, obwohl sie häufig länger arbeiten und dadurch Arbeits­plätze schaffen. Hier sollte die Bundes­regierung dringend nach­bessern. Das haben wir auch am 1. Dezember 2025 bei der öffent­lichen Anhörung zum neuen Aktivrenten­gesetz im Finanz­ausschuss des Bundestags deutlich gemacht. 

Von der Rentenpolitik hin zu dringend nötigen Ent­lastungen im Steuerrecht: Wir begrüßen u. a. die im Steuer­änderungs­gesetz 2025 geplante Anhebung der Pendler­pauschale ab dem ersten Entfernungs­kilometer, da die bisherige Differenzier­ung systematisch kaum begründbar ist. Diese darf aber nur temporär bis zur Umsetz­ung der Arbeitstage­pauschale gelten. Sie ist nicht mehr als ein erster Schritt hin zur not­wendigen Typisierung, Pauschalier­ung und Steuervereinfach­ung. Ebenfalls positiv ist die vorge­sehene Erhöhung von Freibeträgen und Freigrenzen im Einkommen­steuergesetz und der Abgaben­ordnung. Allerdings sollte die Erhöhung auch für weitere Beträge u. a. in der Lohn­steuer gelten. Kritisch sehen wir die Entfristung der Mobilitäts­prämie, denn sie macht das ohnehin sperrige Steuer­recht noch komplexer und wird kaum Wirkung entfalten. Kritisch sehen wir auch den ge­planten einge­schränkten Anwendungs­bereich der Ehrenamts­pauschale. Für uns ist klar: Das Ehrenamt muss mit allen Mitteln be­wahrt und gestärkt werden. 

Mit dem Mindeststeuer­anpassungsgesetz nimmt die Bundes­regierung auch inter­nationale Vorgaben in den Blick. Die Einführung der globalen Mindest­besteuerung hat massive Anforder­ungen für die Unternehmen und die Steuerberater mit sich gebracht. Nun setzt die Bundes­regierung bislang ver­öffentlichte Leitlinien in nationales Recht um. Das schafft Rechts­sicherheit. Zudem sieht das Gesetz in den be­gleitenden Maßnahmen Erleichter­ungen vor. Positiv sind die geplante Ab­schaffung der Lizenzschranken­regelung sowie die An­passungen bei der Hinzurechnungs­besteuerung für Einkünfte mit Kapital­anlage­charakter und bei den Frei­grenzen für gemischte Einkünfte. Bedauerlich ist aber, dass die Bundes­regierung eine weitere Redu­zierung überholter Missbrauchs­vermeidungs­normen verpasst. Damit verschenkt sie viel Poten­zial für wirksame Ent­lastungen. 

Insgesamt zeigt sich: Mit ihrer aktuellen Steuer­politik geht die Bundes­regierung grundsätzlich in die richtige Richtung. Neben einigen Nach­besserungen fordern wir zudem, die im Koalitions­vertrag angekündigte Verein­fachung durch Pauschalisier­ung und Typisier­ung endlich in materielles Steuer­recht umzu­setzen. Dafür macht sich die BStBK weiterhin stark. 

Ihr Hartmut Schwab

Jetzt ausbilden – Zukunft sichern!

Seit Mitte November ist die neue bundesweite Ausbildungs- und Praktikumsplatzbörse der BStBK online. Sie unterstützt Kanzleien bei der Nachwuchsgewinnung und stärkt damit den Berufsstand. Doch klar ist: Nur wenn der Berufsstand heute ausbildet, sichert er die Fachkräfte von morgen.

Der steuerberatende Beruf steht wie viele andere Branchen vor einer zentralen Heraus­forderung: dem zunehmenden Mangel an quali­fizierten Nachwuchs­kräften. Immer mehr Kanzleien spüren die Engpässe bereits deutlich. Die Realität ist einfach: Wer heute ausbildet, kann seine Personal­probleme morgen lösen. 

Mit der neuen bundes­weiten und kosten­freien Ausbildungs- und Praktikums­platzbörse hat die BStBK nun ein leistungs­fähiges Werkzeug konzipiert und entwickelt, das Kanzleien konkret in der Nachwuchs­gewinnung unterstützt. 

Unter www.zahltsichausbildung.de/jobs können junge Menschen Ausbildungs­plätze, Praktika oder Werkstudenten­stellen finden, filtern und sich direkt aus der Anzeige heraus bewerben. Die Webseite ist Teil der gemein­samen Fachkräfte­initiative von BStBK, DStV e. V. und DATEV eG. Sie ist einge­bettet in die Image­kampagne #zahltsichausbildung, die gezielt die Generation Z anspricht und authen­tische Einblicke in den Berufsalltag bietet. 

Für Kanzleien bietet die neue Börse um­fassende Möglich­keiten, sich attraktiv zu präsentieren: Über das modernisierte Stellen­formular lassen sich offene Ausbildungs­plätze – auch im Rahmen eines Studiums oder einer Umschulung –, Werkstudenten­stellen und Praktika kostenfrei eintragen. Die Eingabe erfolgt un­kompliziert über die Kampagnen­seite „GEMEINSAM handeln!“ unter www.initiative-gemeinsam-handeln.de/stellenboerse. Daneben sind auf der Kampagnen­seite viele spannende Themen mit weiteren Hilfsmitteln aufbe­reitet, die Steuerberater­innen und Steuerberater unter­stützen sollen, bei allen Fragen Schritt für Schritt zu einer erfolg­reichen Fachkräfte­strategie zu gelangen. 

Doch so wichtig moderne Tools und neue Platt­formen auch sind: Entscheidend bleibt, dass Steuerberater­innen und Steuerberater sie als Berufsstand aktiv nutzen. Keine digitale Lösung wirkt, wenn sie un­genutzt bleibt. Jede Kanzlei, die ausbildet, trägt dazu bei, unseren Beruf zukunfts­fest zu machen. Die neue Ausbildungs­platzbörse ist ein Angebot – aber die Verant­wortung liegt bei uns allen. Wir müssen den jungen Menschen zeigen, warum der Ausbildungs­beruf „Steuerfach­angestellte“ attraktiv, modern und krisen­sicher ist. 

Die neue Börse bietet dafür beste Voraus­setzungen. Sie macht es jungen Talenten leichter, uns zu finden – und uns leichter, die Fach­kräfte von morgen zu gewinnen. Nutzen wir diese Chance. Ge­meinsam handeln – ge­meinsam ausbilden – gemein­sam den Berufsstand stärken.

DWS-Berufsrechtstagung 2025: Zukunftsfähigkeit des Berufsrechts in Zeiten digitaler Transformation

Am 10. November 2025 fand die diesjährige Berufsrechtstagung des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. (DWS-Institut) mit dem Titel „Zukunftsfähigkeit des Berufsrechts in Zeiten digitaler Transformation“ in Berlin statt.

Prof. Dr. Hartmut Schwab, BStBK-Präsident und Vorstands­vorsitzender des DWS-Instituts, betonte in seiner Begrüßungs­rede die berufs­politische Bedeutung und Aktualität des Tagungs­themas. In Steuerberatungs­kanzleien sei Künstliche Intelligenz, kurz KI, längst Teil des Arbeits­alltags und übernehme bereits standardisierte Tätigkeiten. Darin liegen laut Schwab erhebliche Chancen für die Steuer­beratung, die es jetzt und in Zukunft zu nutzen gelte. Klar sei: Der Mensch bleibe unab­dingbar. Denn die Berufsträger tragen weiterhin die Verant­wortung dafür, dass die Qualität der Arbeitser­gebnisse den hohen Anfor­derungen des Berufsstands entspricht. Aber auch die mit dem Einsatz von KI ver­bundenen Risiken für den steuer­beratenden Bereich seien im Blick zu behalten. 

In seinem Impulsvortrag erläuterte Prof. Niko Härting, Anwalt für IT-Recht und ständiger Mit­arbeiter der Zeitschriften IT-Rechtsberater und IP-Rechtsberater, welche KI-Anwend­ungen in der Steuer­beratung von Bedeutung sind. Zudem machte er die berufs­rechtlichen Problemfelder bei der Nutzung von KI in Steuerberatungs­kanzleien deutlich. Nach seiner Auffassung überwögen aber die Vorteile einer KI-Einbindung, voraus­gesetzt, die Berufsträger schafften die richtigen Grund­lagen – etwa durch Sicherheits­maßnahmen, Verschwiegen­heitsverein­barungen und gut geschultes Personal.

Der zweite Vortrag von Prof. Dr. Matthias Kilian, Berufsrechts­experte der Anwälte und Steuerberater, widmete sich zivil­rechtlichen Problemen des KI-Einsatzes in der Steuer­beratung. Entscheidend sei nicht, was KI könne, sondern wie sie sich in ein System personaler Verant­wortung einfüge. KI dürfe als Hilfsmittel genutzt werden, doch Berufs­träger müssten die Arbeitser­gebnisse eigenständig prüfen und freigeben. 

Anschließend diskutierten die Referenten unter der Moderation von Prof. Dr. Thomas Mann, Vor­sitzender des wissen­schaftlichen Arbeits­kreises „Berufsrecht“ des DWS-Instituts, mit Simon Thomas vom Digital­verband Bitkom und BStBK-Präsidial­mitglied Dr. Dieter Mehnert auf dem Podium. Letzterer stellte klar, dass sich das Berufs­recht den Anforder­ungen durch KI stellen müsse. Arbeitgeber sollten bspw. eine ent­sprechende Infrastruktur bereitstellen, um zu verhindern, dass Mitarbeiter auf private Apps zurück­greifen und Sicherheits­maßnahmen unterwandern. 

Die Aufzeichnung der Veran­staltung ist auf der Website des DWS-Instituts e.V. unter www.dws-institut.de/event/dws-berufsrechtstagung/ abrufbar. 

Foto, v. l. n. r.: Prof. Niko Härting, Prof. Dr. Matthias Kilian, Prof. Dr. Thomas Mann, Simon Thomas, Dr. Dieter Mehnert und Prof. Dr. Hartmut Schwab

BStBK zur geplanten Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren

Die BStBK nahm am 31. Oktober 2025 zum Referentenentwurf zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Stellung. Dieser enthält aus Sicht der BStBK sinnvolle, praxisnahe Regelungen – einzelne Punkte sollten aber überarbeitet werden.

Die BStBK begrüßt, dass künftig die Finanzgerichte für Rechts­behelfe gegen Entscheid­ungen der Steuerberater­kammern zuständig sein sollen, während Rechtsbehelfe gegen von der Steuerberater­kammer erteilte Rügen weiterhin bei den Landge­richten verbleiben. Ein richtiger Schritt, der die bisherige Rechtsweg­zersplitterung aufhebt. So waren Entscheid­ungen bislang teils den Verwaltungs- und teils den Finanz­gerichten zugeordnet. Auch die Möglichkeit, in berufsge­richtlichen Verfahren auf Antrag der Staats­anwaltschaft – vergleichbar dem Strafbefehl – schriftliche Maßnahmen­bescheide zu erlassen, unterstützt die BStBK. Das würde das Verfahren be­schleunigen. 

Kritisch sieht sie hingegen u. a. die Regelungen zur Praxis­abwicklung. Die geplante Begrenzung der Bürgen­haftung der Steuerberater­kammern auf 10.000 Euro und die weiterhin vorge­sehene uneinge­schränkte Pflicht des Abwicklers, schwebende Angelegen­heiten abzuwickeln und laufende Mandate fortzuführen, könnten unter den Berufs­trägern für weniger Bereitschaft sorgen, das Amt des Praxis­abwicklers zu über­nehmen. Daher fordert die BStBK die Streichung der 10.000-Euro-Deckelung und ein Ermessen für den Praxis­abwickler. Das für zwei Jahre nach seiner Bestell­ung geltende Wettbe­werbsverbot für den Praxis­abwickler – soweit keine Zu­stimmung der Erben oder des früheren Steuer­beraters vorliegt – sollte nach Auf­fassung der BStBK erhalten bleiben. 

Die Stellung­nahme ist hier verfügbar.

Ausschreibung „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ endet bald

Noch bis zum 31. Dezember 2025 können sich junge Wissenschaftler für den „Förderpreis Internationales Steuerrecht“ 2026 bei der BStBK bewerben. Die BStBK vergibt den Preis jährlich für herausragende Veröffentlichungen auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung.

Damit sollen Arbeiten von Absolventen eines juristischen oder wirtschafts­wissenschaftlichen Studien­gangs mit dem Forschungs­schwerpunkt „Internationales Steuerrecht“ ausge­zeichnet werden, um bestehende Wissens­lücken zu schließen und relevante Er­kenntnisse einem breiten Publikum zugänglich zu machen. 

Der Förderpreis ist mit 3.000 Euro dotiert und ermöglicht die Teil­nahme am Kongress der Interna­tional Fiscal Association 2027 in Stockholm. Die Aus­zeichnung wird am 4. Mai 2026 auf dem DEUT­SCHEN STEUERBERATER­KONGRESS in Berlin verliehen. 

Interessierte können die Bewerbungs­unterlagen bis Ende des Jahres bei der BStBK zu Händen der Geschäftsführerin Claudia Kalina-Kerschbaum, Wallstraße 58/59, 10179 Berlin, einreichen. Ansprech­partnerin für Be­werbungen ist Julia Spieker, Tel: 030 240087-65, E-Mail: steuerrecht@bstbk.de. 

Die ausführlichen Teilnahme­bedingungen sind hier abrufbar.

Tag der jungen Freien Berufe in Berlin

Am 7. November 2025 lud der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) zum ersten Tag der jungen Freien Berufe mit dem Titel „NextGen, Freie Berufe und frische Perspektiven“ nach Berlin ein. Knapp 100 junge Freiberufler sowie Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Verbänden folgten der Einladung.

Inhaltlich standen persönliche Erfahrungs­berichte, praxisnahe Einblicke in die Gründung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie klare politische Akzente der jungen Generation im Mittelpunkt. Nach der Begrüß­ung von BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister disku­tierten Experten in der Ideenrunde „Fundament für Gründer­geist bauen“ über Dynamik und Herausfor­derungen der freibe­ruflichen Gründerszene. Sie teilten wichtige Tipps für den Schritt in die Selbst­ständigkeit mit dem Publikum. Zudem warb BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab bei seiner Meldung aus dem Publikum für das Engagement in den Kammern. Die Steuerberater­kammern seien bspw. eine wichtige Anlauf­stelle für Informa­tionen, Angebote und für ein hilfreiches Netzwerk. Gerade die Vernetz­ung mit anderen Berufs­trägern ermögliche einen Austausch auf Augen­höhe und bringe oftmals wichtige Impulse für den eigenen Berufs­alltag. 

Foto: Dr. Stephan Hofmeister bei seiner Be­grüßung
© BFB/Henning Schacht
 

Geschäftsführerkonferenz

Die Geschäftsführer der 21 Steuerberaterkammern sowie der Bundessteuerberaterkammer trafen sich am 11. November 2025 zur alljährlichen Konferenz in Berlin.

Die BStBK informierte über aktuelle berufs- und steuer­rechtliche Entwick­lungen und diskutierte mit den Teil­nehmern u. a. über materielle Themen des Berufs­rechts, Aktivitäten bei der Aus- und Fortbild­ung sowie das Engagement bei der Unter­stützung der Berufsan­gehörigen.