Unabhängig­keit sichern, Zukunft gestalten

Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der BStBK

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

manche Entscheidungen sind mehr als ein gesetz­geberischer Schritt. Sie schaffen Orientierung. Solch eine Entscheidung ist die Klarstellung zum Fremd­besitz­verbot, wie sie Bundestag und Bundes­rat einstimmig getroffen haben. Steuer­beratung ist und bleibt kein beliebiges Dienst­leistungsgeschäft. Sie ist ein Freier Beruf mit besonderer Verantwortung gegenüber Mandanten, Finanz­verwaltung und Gemein­wesen.

Das ist ein wichtiger Erfolg für unseren Berufs­stand. Dafür haben wir uns lange und mit Nach­druck eingesetzt. Gerade kleine und mittlere Unter­nehmen brauchen Steuerberater­innen und Steuer­berater als verlässliche Ansprech­partner, z. B. bei steuerlichen Pflichten, Investitionen, Nachfolge­fragen. Diese Beratung lebt von Vertrauen. Und Vertrauen setzt Unabhängigkeit voraus.
 

Das Fremd­besitzverbot schützt diesen Kern. Es ist dieser Kern, auf den sich die Mandanten verlassen können, ganz im Sinne des Verbraucher­schutzes. Die Klarstellung schafft nun Rechtssicherheit für Berufsstand und Steuerberater­kammern. Für Kanzleien bedeutet dies: verlässliche Rahmen­bedingungen. Sie können ihre Zukunft klarer planen, mit Investitionen in Digitalisierung, Ausbildung, Personal und neue Beratungsfelder. Modernisierung ja – aber nicht um den Preis unserer Unabhängig­keit.
 

Diese Zukunft gestaltet die Selbst­verwaltung aktiv mit. Mit der EUDI-Wallet, der Steuerberater­plattform, dem Antrags­portal der Steuerberater­kammern, der Vollmachts­datenbank und der Fachkräfte­initiative schaffen wir Strukturen, die den Berufsstand stärken. Denn Trans­formation gelingt aus eigener Kraft, wenn sie auf beruflicher Verantwortung und einem klaren Werte­fundament steht.
 

Der Zukunft widmet sich auch das Jahres­steuergesetz 2026. Der Entwurf enthält richtige Ansätze, zeigt aber zugleich, woran es zu häufig fehlt: an Verständlichkeit, Praxistauglichkeit und Rechts­sicherheit. Unser Maßstab bleibt: Digitalisierung muss entlasten, nicht zusätzliche Pflichten und Haftungs­risiken schaffen. Beim KI-Einsatz in der Finanz­verwaltung braucht es klare Grenzen, Transparenz und den Schutz des Steuer­geheimnisses. Elektronische Bekannt­gabewege und digitale Lohnsteuer­verfahren können Verfahren schneller machen. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Kanzleien mehrere Wege parallel überwachen oder neue Unsicherheiten tragen müssen. Außerdem fordern wir bei der umsatz­steuerlichen Organschaft Ergänzungen für mehr Rechts­sicherheit, u. a. ein gesondertes Feststellungs­verfahren.
 

Darüber hinaus plädieren wir für die Stärkung des Maßgeblichkeits­grundsatzes. Wir kritisieren, dass Handels- und Steuer­bilanz auseinanderfallen. Die Folgen: Doppel­arbeiten, mehr Dokumentation und Streit­potenzial. Darunter leiden Unternehmen, Kanzleien und Finanzverwaltung erheblich. Wer Bürokratie­abbau ernst meint, muss an diese Strukturen heran. Wir fordern, dass die handels­rechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch­führung wieder stärker Ausgangs­punkt der steuerlichen Gewinn­ermittlung sein müssen. Dafür brauchen wir ein Abweichungs­inventar, gesetzliche Anpassungen und einen Maßgeblichkeits-Check für künftige Gesetz­gebung. Steuerliche Sonder­wege dürfen nicht der Normalfall werden.
 

Die vergangenen Wochen zeigen: Unser Einsatz wirkt. Mit großem Engage­ment werden wir die Diskussionen zu anstehenden Steuer­reformen begleiten und unsere Argumente mit Nach­druck vortragen.

Ihr Hartmut Schwab

Gesellschaft mit gebundenem Vermögen: BStBK warnt vor Fehl­anreizen

Boris Kurczinski, Vizepräsident der BStBK

Bereits im März 2026 hatten das Bundes­ministerium der Justiz und für Verbrauche­rschutz (BMJV) und das Bundes­ministerium der Finanzen (BMF) gemeinsam ein Eckpunkte­papier zur möglichen Einführung der neuen Rechts­form „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmgV) vorgelegt. Am 3. Juni 2026 hat die BStBK hierzu Stellung genommen.

Der Vorschlag für eine neue Gesellschafts­form wird seit Längerem mit dem Ziel diskutiert, ein „Treu­händer­isches Unternehmens­verständnis“ gesellschafts­rechtlich zu verankern. Die neue Gesellschafts­form soll für Resilienz, Werte­orientierung, einen schonenden Umgang mit Ressourcen, die Gestaltung guter Arbeits­bedingungen und Investitionen in lang­fristig einsetzbare Produktions­mittel stehen. Ihr wesentliches Merkmal wäre die Vermögens­bindung. Die Gewinne einer GmgV dürften nicht ausgeschüttet, das Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. 
 

Die GmgV soll eine Rechts­form eigener Art sein, die mit Eintragung in das Register eine juristische Person ist und zum Form­kaufmann wird. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist nicht vorgesehen. Nach dem Rahmen­konzept soll die GmgV dem Prüfungs­system von Genossen­schaften unterworfen werden, um die Vermögens­bindung zu kontrollieren. Vorgesehen sind zudem die Bildung eines Vorstands und eines Aufsichts­rats. Anders als eine Genossen­schaft müsste die GmgV jedoch nicht die Förderung ihrer Mitglieder bezwecken. Zur steuer­rechtlichen Behandlung heißt es bislang nur, die neue Rechts­form solle ohne steuerliche Privilegier­ungen oder Diskriminierungen ausgestaltet werden.
 

Die BStBK sieht keine Notwendig­keit für die Einführung einer neuen Gesellschafts­form, da alle oben genannten Ziele auch mit bereits bestehenden Rechts­formen umgesetzt werden können. Eine GmgV könnte Schwierig­keiten bei der Kapital­beschaffung haben und dadurch gegenüber anderen Gesellschafts­formen benachteiligt sein. Zudem könnte die Vermögens­bindung zu einer ineffizienten Allokation von Ressourcen führen. Für die Gesellschafter bedeutet der Verzicht auf Gewinn­ausschüttung zugleich den Verzicht auf die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Der Verzicht auf den Liquidations­erlös führt nicht nur zu einem Verzicht auf eine Beteiligung an einer möglichen Wert­steigerung des Unternehmens, sondern auch zu einem inflations­bedingten Teilverlust des eingesetzten Kapitals. Tätige Gesellschafter sollen lediglich eine „angemessene“ Vergütung erhalten. Dabei besteht die Gefahr, dass die strikte Vermögens­bindung durch verdeckte Gewinn­ausschüttungen umgangen wird. Die Recht­sprechung müsste sich voraussichtlich erneut intensiv mit Fragen der verdeckten Gewinn­ausschüttung befassen.
 

Da zudem, anders als teilweise impliziert, mit der Entscheidung für eine GmgV keine Garantie für ein nachhaltiges Wirtschaften gegeben ist, sollte die Einführung dieser neuen Gesellschafts­form noch einmal überdacht werden.

BStBK sieht Nachbesserungs­bedarf beim Jahres­steuergesetz 2026

In ihrer Stellung­nahme vom 12. Juni 2026 zum Jahres­steuergesetz 2026 begrüßt die BStBK die geplante Reform der umsatz­steuerlichen Organschaft. Positiv bewertet sie die Einführung eines Erklärungs­verfahrens, durch das unbeabsichtigte Organschaften künftig vermieden werden können. Kritisch sieht sie aber, dass der Entwurf noch keine ausreichende Rechts­sicherheit schafft. Die BStBK fordert daher ein ergänzendes Konzept, das u. a. ein gesondertes Feststellungs­verfahren, eine auf ein Jahr verkürzte Festsetzungs­verjährung für das Bestehen der Organschaft und einen Entfall der Organschaft grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft enthält. Rück­abwicklungen ex tunc, Durchbrechungen des Vertrauens­schutzes und erweiterte Haftungs­risiken hält die BStBK für unverhältnis­mäßig.

Besonders kritisch beurteilt die BStBK die vorgesehenen Änderungen der Abgaben­ordnung wie die erweiterten Befugnisse der Finanz­behörden zur Nutzung personen­bezogener Daten in KI-Modellen sowie eine Aufweichung des Steuer­geheimnisses. Die BStBK befürwortet grundsätzlich die weitere Digitalisierung der Finanz­verwaltung und den Einsatz von KI, die geplanten Regelungen lassen aber klare rechtliche Leitlinien vermissen und werden den Risiken beim KI-Einsatz nicht gerecht. Angesichts der Tragweite u. a. für Daten­schutz und Steuer­geheimnis fordert die BStBK, diese Regel­ungen aus dem Jahres­steuergesetz 2026 auszugliedern und mahnt eine Nach­schärfung der vorgesehenen Änderungen unter angemessener Einbindung sachverständiger Institutionen an. 
 

Die vorgesehene Erhöhung der Nachzahlungs- und Erstattungs­zinsen auf 3,6 Prozent pro Jahr sollte aus Sicht der BStBK nicht isoliert umgesetzt werden. Stattdessen bedarf es einer grundsätzlichen Reform der Zins­regelungen. Weiteren Nachbesserungs­bedarf sieht die BStBK bei der elektronischen Bekanntgabe und der vorgesehenen Erweiterung der Wirksamkeits­regelung für die Bekanntgabe von Verwaltungs­akten. 
 

Die BStBK-Stellung­nahme ist unter www.bstbk.de im Bereich „Themen“ bei „Steuer­recht und Rechnungs­legung“ verfügbar.

BStBK fordert praxis­taugliche Nachbesserungen bei der DSFinVBV

Die BStBK begrüßt in ihrer Stellung­nahme vom 11. Juni 2026 zum Diskussions­entwurf der Buchführungs­datenschnitt­stellen­verordnung (DSFinVBV) das Ziel, einheitliche digitale Schnitt­stellen für Buchführungs­daten zu schaffen, um damit Außen­prüfungen zu beschleunigen und Daten­analysen zu erleichtern. Der vorliegende Entwurf berge jedoch erhebliche rechtliche und praktische Risiken. So dürften technische Format­vorgaben nicht dazu führen, dass neue materielle Aufzeichnungs­pflichten entstehen. Außerdem dürften Belastungen nicht auf Steuer­pflichtige und Berater verlagert werden.

Die BStBK fordert daher eine Begrenzung der Verordnung auf den Export gesetzlich bestehender Aufzeichnungs­pflichten. Die scharfen Rechts­folgen bei fehlender oder fehler­hafter Schnitt­stelle, insbesondere die Verwerfung der Buch­führung und Schätzung, sollten gestrichen oder zumindest für eine großzügige Übergangs­phase ausgesetzt werden. Zudem verlangt die BStBK mehr Rechts­sicherheit bei Umfang, Format und Bereit­stellung der Daten. Unbestimmte Begriffe sollten vermieden werden. Bereitstellungs­zeitpunkt, -ort und -dauer sowie Zugriffs- und Identifizierungs­rechte müssten bundesweit einheitlich geregelt werden. Auch das Verhältnis zu anderen Daten­zugriffs­arten der Finanz­behörden sei eindeutig zu klären.
 

Weitere Forderungen der BStBK betreffen praxis­taugliche Regeln für mehrere Daten­verarbeitungs­systeme, Altsysteme und Migrationen. Darüber hinaus spricht sich die BStBK für die Streichung der geplanten Überleitung zur E-Bilanz aus. Branchen­spezifische Erleichterungen sollten über eine allgemeine Öffnungs­klausel auch anderen Branchen offen­stehen. Schließlich fordert die BStBK längere Übergangs­fristen. 

Neue EU-Geldwäsche­vorgaben: BStBK fordert mehr Praxisnähe

Die europäische Anti-Geldwäsche Aufsichts­behörde (AMLA) arbeitet derzeit an technischen Regulierungs­standards (RTS), die das neue europäische Geldwäsche­paket konkretisieren sollen. Diese werden maßgeblich dafür sein, wie Verpflichtete – so auch Steuer­­beraterinnen und Steuerberater – ihre geldwäsche­rechtlichen Pflichten erfüllen müssen. Die BStBK hat sich hierzu im Rahmen der Konsultationen positioniert. Gegenstand der RTS sind u. a. Anforderungen an die Kunden­identifizierung, Mandanten­überwachung sowie die Abgrenzung von Geschäfts­beziehungen, gelegentlichen Transaktionen und verbundenen Transaktionen. So soll die Geldwäsche­prävention in der EU stärker harmonisiert werden.

Die BStBK unterstützt dieses Ziel grundsätzlich. Einheitliche EU-Standards können die Rechts­sicherheit erhöhen und zu einer einheitlicheren Aufsichts­praxis beitragen. Zugleich fordert sie Nachbesserungen ein. Zahlreiche Anforderungen orientieren sich an den Strukturen großer Kredit- und Finanz­institute. Für kleine und mittlere Steuer­beratungs­kanzleien bedeuten sie dagegen zusätzliche Bürokratie- und Dokumentations­pflichten. Kritisch bewertet die BStBK insbesondere die umfangreichen Vorgaben zur laufenden Mandanten­überwachung sowie die faktische Erwartung automatisierter Screening- und Überwachungs­systeme.
 

Auch bei der Abgrenzung von Geschäfts­beziehungen und Trans­aktionen fordert die BStBK mehr Klarheit. In der Steuer­beratung sind Mandats­verhältnisse in der Regel auf Dauer angelegt. Die vorgesehenen Kriterien könnten dazu führen, dass einzelne Tätigkeiten innerhalb eines Mandats gesondert bewertet werden müssen. Dies würde den Verwaltungs­aufwand erhöhen, ohne die Geldwäsche­prävention spürbar zu stärken.

News zur Fachkräftei­nitiative

Die Fachkräfte­initiative von BStBK, DStV und DATEV startet mit dem Selfie-Wettbewerb „SteuerStars“ ein neues Format für junge Steuerfach­angestellte. Gleichzeitig wird die Kampagnen-Website „GEMEINSAM handeln!“ um praktische Vorlagen und Check­listen für Kanzleien erweitert.

Wer könnte den Berufs­stand authentischer vertreten und junge Menschen für den Beruf der Steuer­fachangestellten besser begeistern als die frisch­gebackenen Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung selbst. Genau hier setzt der neue Selfie-Wettbewerb „SteuerStars“ an, den die BStBK, der Deutsche Steuer­beraterverband und die DATEV eG im Rahmen der Fachkräfte­initiative ins Leben gerufen haben. 
 

Gesucht werden kreative, originelle und auch humorvolle Selfies, auf denen die jungen Steuer­fachangestellten zeigen, wie sie ihren Beruf erleben und sehen. Die Beiträge sollen dann auf ihren Profilen bei Instagram, TikTok oder Facebook mit dem Kampagnen-Hashtag #zahltsichausbildung oder #SteuerStars veröffentlicht werden. Der Wettbewerb läuft noch bis zum 1. November 2026. Unter den besten Beiträgen werden drei Gutscheine von Eventim – dem Ticket­portal für Konzerte, Sport­events oder Comedy-Veranstaltungen – verlost. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden von einer Jury ermittelt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Initiative zusammensetzt.
 

Kampagnen-Website „GEMEINSAM handeln!“ mit neuem Angebot für Kanzleien
 

Die Image­kampagne „#zahltsichausbildung“ macht den Ausbildungs­beruf Steuer­fachangestellte sichtbar. Das Interesse der Ziel­gruppe ist geweckt – nun kommt es darauf an, ausreichend Ausbildungs­angebote bereitzustellen und Bewerbungen in die Kanzleien zu lenken. Die kostenfreie bundesweite Ausbildungs­platzbörse unterstützt Kanzleien dabei, offene Stellen gezielt zu platzieren. Neben Ausbildungs­plätzen können dort auch Praktika und Werkstudenten­stellen ausgeschrieben werden. Die Börse bildet das gesamte Bundes­gebiet ab und ist über die Kampagnen­seite „GEMEINSAM handeln!“ erreichbar. 
 

Auch Kanzleien, die bislang noch nicht ausgebildet haben, finden auf der Kampagnen­seite praxisnahe Unter­stützung. Neu ist der Bereich „Vorlagen & Checklisten“: Dort stehen Checklisten, Muster und weitere Arbeits­hilfen zur Verfügung, die direkt in der Kanzlei genutzt werden können – von beispielhaften Stellen­ausschreibungen bis zu weiteren Hilfe­stellungen rund um die Fachkräfte­sicherung.
 

www.initiative-gemeinsam-handeln.de 

German Tax Advisers: Brüsseler Gespräche

Für die German Tax Advisers (GTA), die Ini­tiative des Berufs­stands zur Vertretung deutscher Interessen auf europäischer Ebene, trafen die Präsidenten der Bundessteuer­beraterkammer (BStBK), Hartmut Schwab, und des Deutschen Steuerberater­verbands (DStV), Torsten Lüth, am 3./4. Juni 2026 Vertreter europäischer Institutionen in Brüssel.

Im Austausch mit dem Europa­abgeordneten Moritz Körner (RENEW Europe/FDP) machten die GTA deutlich, dass Steuer­pflichtige und ihre Berater beim Bürokratie­abbau mehr Rechts­sicherheit sowie spürbare Entlastungen von Verwaltungs­aufwand benötigten. Zudem verwiesen sie auf die Heraus­forderungen durch delegierte Rechts­akte zum EU-Anti-Geld­wäsche-Paket. Für den Finanz­sektor entwickelte Aufsichts­standards seien nicht auf den steuer­beratenden Beruf übertrag­bar. 
 

Beim Treffen mit Thomas Westphal, General­direktor des ECOFIN-Minister­rats, warben die GTA dafür, die berufliche Verschwiegen­heitspflicht der Steuer­berater dauerhaft in der EU-Gesetz­gebung zu verankern. Außerdem forderten sie, beim Steuer-Omnibus Doppel­regulierungen zu vermeiden, Quellen­steuer­verfahren zu vereinfachen und veraltete Richtlinien zu modernisieren. 
 

Im Gespräch mit Reinhard Biebel, Referats­leiter für Direkte Steuern und Steuer­koordinierung der Generaldirektion TAXUD, bekräftigten beide ihre Unter­stützung für die Vereinfachungs­agenda der Europäischen Kommission. Die GTA sprachen sich insbesondere für die Abschaffung der DAC-6-Melde­pflichten für Inter­mediäre aus und warnten davor, Verein­fachungen zulasten von Rechts­sicherheit und Beratungs­qualität umzusetzen.

FC Bundessteuerberaterkammer gewinnt 3:2 gegen FC Bundestag

Der FC Bundessteuerberater­kammer konnte erneut das Aufeinander­treffen mit dem FC Bundestag für sich entscheiden.

In einem packenden Match setzte sich das Team der BStBK mit 3:2 gegen den amtierenden Europa­meister der Parlaments-Fußballmann­schaften durch. Die 21 Steuerberater­kammern hatten ihre besten Spieler nach Berlin geschickt – nur so war der Erfolg auf dem Rasen möglich. 
 

Foto: Nils Beckmann