FAQ-Katalog der BStBK zu den Überbrückungshilfen II

Berlin, 18.11.2020

Die Überbrückung­shilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Wer genau kann die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen? Welche Kosten sind grund­sätzlich förder­fähig? Diese und weitere Fragen rund um die Über­brückungs­hilfen II beantwortet die Bundes­steuer­berater­kammer in ihrem FAQ-Katalog für Steuer­berater. Die Datei ist unter "Dokumente" und in der Infothek verfügbar. Fragen zu technischen Problemen im Zusammenhang mit der Registrierung für die Überbrückungshilfen II kann die BStBK nicht beantworten.

Haben Sie Fragen zu den Überbrückungshilfen I? Den entsprechenden FAQ-Katalog der BStBK finden Sie hier.