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* für Steuerberaterkammern und Mitglieder von Gremien der Bundessteuerberaterkammer
Mit einem Update des FAQ-Katalogs zur Antragsberechtigung der Überbrückungshilfe II durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Anfang Dezember entstanden viele beihilferechtliche Fragen. Steuerberater und Mandanten sind seither verunsichert. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bringt mit ihrem Factsheet zur beihilferechtlichen Höchstgrenze nun Licht ins Dunkel.
Was ist der beihilfefähige Zeitraum zur Berechnung der ungedeckten Fixkosten? Was genau ist die beihilferechtliche Höchstgrenze? Warum gibt es diese? Was bedeutet das konkret für die Antragstellung? Diese und weitere Fragen rund um die beihilferechtlichen Regelungen für die Überbrückungshilfe II beantwortet die BStBK.
Zudem stellt sie klar, dass alle staatlichen Hilfsprogramme unter dem Vorbehalt des EU-Beihilferechts stehen – so auch die Überbrückungshilfe II. Dass aber die Auswirkungen dessen auf die Antragstellung der Überbrückungshilfe nicht klarer und eher kommuniziert wurden, kritisiert die BStBK. Denn zahlreiche Berufsträger haben die Anträge für ihre Mandanten bereits gestellt. Schließlich endete die Antragsfrist bislang am 31. Januar 2021.
Das BStBK-Factsheet ist hier verfügbar.
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