FAQ-Katalog der BStBK zu den Überbrückungs­hilfen IV

Berlin, 11. August 2023

Seit dem 7. Januar 2022 ist es möglich, Anträge für die Über­brückungshilfe IV zu stellen. Die Überbrückungs­hilfe IV um­fasst die Förder­monate Januar bis Juni 2022. Erstanträge können bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden. Die Programm­beding­ungen der Über­brückungs­hilfe IV sind weitgehend deckungs­gleich mit denen der Über­brückungs­hilfe III Plus. Allerdings sind gegenüber der Über­brückungs­hilfe III Plus nochmals Verbesser­ungen im Hinblick auf die Umsetz­ung der 2G Regeln oder anderer Corona-Zutritts­beschränk­ungen aufge­nommen worden.

Wer genau kann die staat­lichen Hilfen in Anspruch nehmen? Welche Kosten sind grund­sätzlich förder­fähig? Was sind die wesent­lichen Unter­schiede zur Über­brückungs­hilfe III Plus? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Über­brückungs­hilfe IV finden Sie im FAQ-Katalog der Bundes­steuerberater­kammer für Steuer­berater.