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* für Steuerberaterkammern und Mitglieder von Gremien der Bundessteuerberaterkammer
Seit dem 7. Januar 2022 ist es möglich, Anträge für die Überbrückungshilfe IV zu stellen. Die Überbrückungshilfe IV umfasst die Fördermonate Januar bis Juni 2022. Erstanträge können bis zum 15. Juni 2022 gestellt werden. Die Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV sind weitgehend deckungsgleich mit denen der Überbrückungshilfe III Plus. Allerdings sind gegenüber der Überbrückungshilfe III Plus nochmals Verbesserungen im Hinblick auf die Umsetzung der 2G Regeln oder anderer Corona-Zutrittsbeschränkungen aufgenommen worden.
Wer genau kann die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen? Welche Kosten sind grundsätzlich förderfähig? Was sind die wesentlichen Unterschiede zur Überbrückungshilfe III Plus? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um die Überbrückungshilfe IV finden Sie im FAQ-Katalog der Bundessteuerberaterkammer für Steuerberater.
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