Mit dem neuen Muster der BStBK und des DStV können Steuerberater ihren Informationspflichten nach der DSGVO nachkommen. Mandanten sind nach der DSGVO nur dann zu informieren, wenn ab dem 25. Mai 2018 neue Daten von ihnen erhoben werden. Unter „Weiterführende Links“ finden Sie weitere Praxishilfen und Hinweise zur Umsetzung des neuen Datenschutzrechts in der Kanzlei.