Der Steuerberater
Als Angehörige der Freien Berufe erbringen Steuerberater qualifizierte Leistungen wie die
- Beratung und Vertretung ihrer Mandanten in Steuersachen,
- Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfeleistung bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Mandanten,
- Hilfeleistung bei der Erfüllung der Buchführungspflichten des Mandanten,
- Aufstellung von Bilanzen,
- steuerrechtliche Beurteilung von Bilanzen,
- Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten.
Zudem bieten Steuerberater – abhängig vom jeweiligen Kanzleiportfolio – ihren Mandanten auch eine Reihe weiterer Beratungsleistungen auf dem Gebiet der sogenannten vereinbaren Tätigkeiten an.
Steuerberater haben bei ihrer Berufsausübung die gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts der Steuerberater zu beachten. Durch das Steuerberatungsgesetz, die Berufsordnung der Steuerberater und die Fachberaterordnung sowie die Steuerberatervergütungsverordnung, aber auch durch die staatliche Steuerberaterprüfung werden die hohe Qualität und Sicherheit ihrer beratenden Tätigkeit im Interesse der Mandanten gewährleistet.




