Jahresbericht 2022

Fachwissenschaftliche Arbeit | 15 tronische Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der Steuerberaterprüfung, z. B. mit einem Laptop. Die BStBK befasste sich mit verschiedenen Möglichkeiten der Durchführung einer elektronischen Prüfung. Sie initiierte ein Pilotprojekt zur digitalen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten zur Steuerberaterprüfung. Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein ist Pilotkammer und führt die erste digitale Prüfung im Oktober 2023 durch. Die Erfahrungen werden auch für die anderen Steuerberaterkammern ausgewertet. [ 7 ] – BStBK macht sich für vereinbare Tätigkeiten stark Wie in den Vorjahren stellte die BStBK auch 2022 Steuerberater*innen mit zahlreichen Maßnahmen im Bereich der vereinbaren Tätigkeiten zukunftsfest auf. Um die Tätigkeit des Berufsstands als Restrukturierungsbeauftragte oder Sanierungsmoderator*innen in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, arbeitete sie gemeinsam mit dem DStV an einem von den Steuerberaterkammern geführten Verzeichnis. Mit diesem sollen die zuständigen Restrukturierungsgerichte und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Mandantschaft die Möglichkeit erhalten, speziell fortgebildete Berufsangehörige zu finden. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Verzeichnis erfüllen insbesondere Berufsangehörige mit dem Titel „Fachberater*in für Restrukturierung und Unternehmensplanung“ des DStV. Geplant ist, dass die Steuerberaterkammern Hamburg, Düsseldorf, Nürnberg und Sachsen künftig für das Verzeichnis zuständig sind. Zudem setzte sich die BStBK erneut für ein Berufsrecht der Insolvenzverwalter*innen ein. So diskutierte sie im Schulterschluss mit der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in einer vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) initiierten Gesprächsrunde über das Recht des Berufszugangs und der Berufsausübung von Insolvenzverwalter*innen und anderen insolvenz- und restrukturierungsrechtlichen Amtsträger*innen. In der Diskussion zeichnete sich als mögliche Kompromisslösung ab, ein zentrales Verzeichnis für Insolvenzverwalter*innen bei der BRAK zu schaffen. Den Vorschlag der Insolvenzrichter*innen, dieses beim Bundesamt für Justiz zu errichten, lehnen die BStBK, die WPK und die BRAK ab. Im Jahr 2023 bleibt abzuwarten, ob sich der vermittelnde Vorschlag schlussendlich durchsetzt.

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