Jahresbericht 2022

Fachwissenschaftliche Arbeit | 17 gegenüber der Bundesagentur für Arbeit zu schaffen. Hier bringt sich die BStBK im Interesse des Berufsstands auch im Jahr 2023 weiter ein. [ 3 ] – Grundsteuerreform Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte 2018 eine Reform der Grundsteuer beschlossen. Für deren Umsetzung sah die Finanzverwaltung vor, dass Steuerpflichtige und ihre Berater*innen binnen vier Monaten – zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 – rund 36 Millionen Grundsteuererklärungen elektronisch einreichen sollten. Eine enorme Zusatzbelastung für den Berufsstand mit viel zu kurzer Frist. Ende 2021 übermittelte die BStBK ihre Forderungen zur Grundsteuerreform per Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen (BMF). Darin forderte die BStBK eine Reihe von Maßnahmen zum Gelingen der Grundsteuerreform. So sollte die Finanzverwaltung Grundsteuerpflichtige bundesweit vorab mit einem auf das jeweilige Grundstück bezogenen Schreiben inklusive Einheitswertaktenzeichen und weiteren grundsteuerrelevanten Objektangaben über die Reform informieren. Um den Berufsstand zu entlasten, forderte die BStBK das BMF zudem auf, u. a. die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zu verlängern und Sanktionen bei verspäteter Abgabe auszusetzen. Des Weiteren seien unentgeltliche Zugriffsmöglichkeiten auf steuererhebliche elektronische Grundstücksdaten für den Berufsstand unabdingbar. Besonders relevant seien dabei die Daten aus Kataster- und Grundbuchämtern. Die BStBK forderte aber nicht nur den Datenzugriff, sondern auch die Datenflüsse zu optimieren: Verwaltungsintern sollte sichergestellt werden, dass Empfangsvollmachten im ELSTER-Datensatz inklusive der Adressdaten von beteiligten Steuerberater*innen auch an die betroffene Kommune weitergereicht werden. So könne der Berufsstand die von den Kommunen erlassenen Grundsteuerbescheide erhalten, ohne den Kommunen gesondert Vollmachten zukommen lassen zu müssen. Mit Eingabe an das BMF Ende Juni 2022 forderte die BStBK als verfahrensbegleitende Maßnahmen bei der Grundsteuer eine Fristverlängerung und Feststellungsbescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung. Nach zahlreichen intensiven Bemühungen vieler weiterer politischer Akteure konnte eine Fristverlängerung bis Ende Januar 2023 erreicht werden. [ 4 ] – Modernisierung der Betriebsprüfung Am 12. Juli 2022 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der „DAC 7“-Richtlinie und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (DAC7-Umsetzungsgesetz). Aus verfahrensrechtlicher Sicht wurden dabei u. a. Änderungen zur Modernisierung der Betriebsprüfung aufgegriffen. In ihrer Stellungnahme vom 29. Juli 2022 begrüßte die BStBK, dass der Gesetzgeber durch gezielte Verbesserungen verfahrensrechtlicher Rahmenbedingungen beabsichtigt, Betriebsprüfungen effizienter auszugestalten und zu beschleunigen. Dies ist aus Sicht der BStBK längst überfällig, da die lang andauernden Prüfungen erhebliche personelle und finanzielle Kapazitäten binden. Außerdem sind die entstehenden Rechtsunsicherheiten ein echter Standortnachteil für Deutschland im internationalen Vergleich. Die in dem Entwurf enthaltenen Regelungen etwa zur Digitalisierung der Prüfungs-

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