Jahresbericht 2022

30 | BStBK-Jahresbericht 2022 EUROPA [ 1 ] – Aggressive Steuerplanung: Berufsstand unter generellem Missbrauchsverdacht Mit der Initiative „Vorgehen gegen Vermittler, die Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung begünstigen“ (SAFE) zielt die EU-Kommission darauf ab, Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung in der Europäischen Union zu verhindern. Das Vorhaben soll sich an bereits existierende Vorschriften aus der Richtlinie zu Meldepflichten für grenzüberschreitende Gestaltungen (DAC 6) sowie Bestimmungen der ATAD und der darin festgeschriebenen allgemeinen Missbrauchsklausel anlehnen und diese ergänzen. Der Haken: Mit ihrer Initiative stellt die Kommission Steuerberater*innen als „Vermittler aggressiver Steuerplanung“ unter generellen Missbrauchsverdacht und will sie mit zusätzlichen Regeln belasten. Die BStBK lehnt das Vorhaben und die Ausdrucksweise der Kommission entschieden ab. Im Wesentlichen kritisierte die BStBK in ihrer Stellungnahme vom 10. Oktober 2022, dass der Begriff „Vermittler“ in diesem Zusammenhang negativ konnotiert und damit rufschädigend sei. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der deutsche Berufsstand als Organ der Steuerrechtspflege Funktionen zur Wahrung des Rechts innehat, sei ein derartiges Framing völlig inakzeptabel. Berufsangehörige in Deutschland unterstehen einem strengen Berufsrecht, das eine essenzielle Rolle bei der Einhaltung von Tax Compliance spiele. Daher forderte die BStBK, reglementierte Steuerberufe dringend aus dem Geltungsbereich der geplanten Richtlinie zu nehmen. Grundlegend falsch sei zudem die Nennung von Steuerhinterziehung und „aggressiver Steuerplanung“ in einem Atemzug. Das verwische die Grenze zwischen legaler und illegaler Handlung. Wolle die Kommission wirksam gegen unerwünschte Steuergestaltung vorgehen, sollte sie laut BStBK für eine präzise und dabei vereinfachte Gesetzgebung sowie für ein reglementiertes Berufsrecht für Steuerberater*innen auch in anderen Mitgliedstaaten Sorge tragen. Im ersten Halbjahr 2023 plant die EU-Kommission, den entsprechenden Richtlinienvorschlag vorzulegen. Die BStBK verfolgt das weitere Verfahren genau und setzt sich auf EU-Ebene für die Belange des Berufsstands ein. [ 2 ] – Zwischenerfolg beim EU Anti Geldwäschepaket Die EU-Kommission legte 2021 ihre Vorschläge zur Bekämpfung von Geldwäsche vor, die teilweise erheblich in die Selbstverwaltung der deutschen Steuerberater*innen eingreifen. U. a. mit dem Vorhaben für eine europäische Geldwäschebehörde (AMLA) schießt sie nach Auffassung der BStBK über das Ziel hinaus. Am 29. Juni 2022 erzielten die Mitgliedstaaten im Rat der EU eine Teileinigung zur Errichtung einer neuen europäischen Geldwäschebehörde. Diese schwächt die von der EU-Kommission geplanten Befugnisse der AMLA im Nichtfinanzsektor und die befürchteten Durchgriffsrechte deutlich ab – ein wichtiger Zwischenerfolg für die BStBK im Hinblick auf das Anti-Geldwäschepaket, der die berufliche Selbstverwaltung stärkt. Im Vorhinein machte sich die BStBK hierfür auf vielfältige Weise stark: Unter dem Dach der German Tax Advisers und im Verbund der ETAF reichte sie bereits im Frühjahr konkrete Änderungsanträge zu den einzelnen Legislativvorschlägen ein und forderte nachdrücklich, die Kompetenzen der AMLA zu beschränken. Dies bekräftigte sie auch in Gesprächen mit europäischen Entscheidungsträger*innen. Dar-

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