10 | BStBK-Jahresbericht 2024 Die BStBK brachte im Jahr 2024 ihr zentrales Zukunftsprojekt – die Steuerberaterplattform – mit technologischen Erweiterungen und strategischen Anbindungen weiter voran. Folgende wichtige Hebel setzte die BStBK für einen modernen Berufsstand in Bewegung: Anbindung an das Akteneinsichtsportal und das Unternehmensregister Seit August 2024 können Berufsträger*innen sich mit ihrer digitalen Identität über die Steuerberaterplattform beim Akteneinsichtsportal der Justiz authentifizieren. So können sie direkt auf elektronische Akten zugreifen, die Gerichte und Staatsanwaltschaften nach einem erfolgreichen Akteneinsichtsgesuch bereitstellen. Ebenso wegweisend ist die Anbindung der Steuerberaterplattform an das Unternehmensregister. Seit dem 10. Oktober 2024 können Steuerberater*innen ihre digitale Identität nutzen, um Jahresabschlüsse einzureichen. Diese Funktion ist besonders vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) relevant, das seit 2022 eine Identitätsprüfung hierfür vorschreibt. Zertifikatswechsel beim beSt Um den hohen Sicherheitsstandards der digitalen Kommunikation über das beSt weiterhin zu entsprechen, stand 2024 das Thema Zertifikatswechsel auf der Agenda. Die zugrunde liegenden Postfachzertifikate sind gemäß den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Dabei sorgte die BStBK dafür, dass neu ausgestellte Zertifikate im Einklang mit den aktuellen Vorgaben des BSI künftig drei Jahre und somit länger als bisher gültig sind. Stärkung des beSt für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung Die BStBK setzte sich zudem dafür ein, dass Steuerberater*innen das beSt auch für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung nutzen können. So forderte sie im Sommer 2024 mit ihrer Eingabe die Streichung des § 11 Absatz 2 in der StBPPV, nach dem das beSt nicht für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung verwendet werden darf. In ihren Stellungnahmen zum Jahressteuergesetz griff die BStBK diese Forderung erneut auf. Sie wies auf die sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der Berufsträger*innen gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften hin und forderte eine zukunftsfähige Anbindung beider Infrastrukturen, um die vorhandenen Lösungen der Berufsträger*innen weiter zu nutzen und den Anforderungen der Fachverfahren der Finanzverwaltung gerecht zu werden. Die Steuerberaterplattform und die damit geschaffene digitale Steuerberateridentität ist ein Paradebeispiel dafür, wie digitale Lösungen Effizienz und Sicherheit in einem komplexen Berufsfeld steigern können. Die digitale Identität könnte in naher Zukunft für weitere behördliche Schnittstellen und Verfahren genutzt werden. Die BStBK setzt ihre Arbeit hier fort, um den Berufsstand bei den Anforderungen der Zukunft zu unterstützen. STEUERBERATERPLATTFORM: DIGITALISIERUNGSSCHUB FÜR DEN BERUFSSTAND
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