12 | BStBK-Jahresbericht 2024 [ 1 ] – Gesetz zur Neuregelung der Befugnis zur beschränkten und unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Befugnis zur beschränkten und unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen beabsichtigt die Bundesregierung insbesondere, das noch anhängige Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen der Vorbehaltsaufgaben auf dem Gebiet der Steuerberatung zu beenden. Dieses Ziel begrüßt die BStBK grundsätzlich. Der aktuelle Gesetzentwurf trägt einerseits der Forderung der EU-Kommission Rechnung, die Anzahl der Ausnahmetatbestände in dem bisherigen § 4 StBerG zu reduzieren und die bestehenden Regelungen klarer und stringenter zu formulieren. Andererseits bildet er den bisherigen Befugnisrahmen zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen inhaltlich weitgehend ab, wobei einzelne Tatbestände in sachgerechter Weise zu einer Regelung zusammengefasst werden. Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren brachten allerdings einige Parteien die Überlegungen zu einer Erweiterung der Befugnisse für geprüfte Bilanzbuchhalter*innen ein. Das lehnt die BStBK strikt ab. In zahlreichen Gesprächen mit den Berichterstattern der Regierungsfraktionen und in schriftlichen Eingaben wandte sich die BStBK im Jahr 2024 gegen eine solche Befugniserweiterung. Sie kritisierte, dass eine solche Ausweitung der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen gerade mit Blick auf das anhängige Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen der Regelung des § 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) kontraproduktiv sei. Diese beanstande doch insbesondere die Vielzahl der Ausnahmetatbestände in § 4 StBerG. Zudem betonte die BStBK, dass die Vorbehaltsaufgaben auch dem Schutz der Steuerpflichtigen und der Sicherung des Steueraufkommens dienen. Erfreulich ist, dass die geplanten erweiterten Befugnisse für Bilanzbuchhalter*innen in der Legislaturperiode erfolgreich verhindert werden konnten. [ 2 ] – Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung Die BStBK ist überzeugt: Die Steuerberaterprüfung muss dringend weiterentwickelt werden. Daher ergriff sie schon vor geraumer Zeit die Initiative und erarbeitete verschiedene Modernisierungsvorschläge. Dazu führte sie zahlreiche intensive Gespräche u. a. mit Verantwortlichen in der Finanzverwaltung. Mit diesem Wissen erarbeitete das BStBK-Präsidium Inhalte und Eckdaten einer möglichen Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung und präsentierte diese am 16. Februar 2024 den Präsidenten und Geschäftsführer*innen der 21 Steuerberaterkammern. Im Mittelpunkt der sich anschließenden Diskussion stand der gemeinsame Wille, die Prüfung für junge Menschen attraktiver zu gestalten, diese an die heutige Lebenswirklichkeit anzugleichen und so mehr Anwärter*innen für den steuerberatenden Beruf zu gewinnen. Nach dem Beschluss der Leitlinien zur Steuerberaterprüfung auf der Bundeskammerversammlung im Frühjahr 2024 wurde das Präsidium damit beauftragt, das Vorhaben weiter aktiv zu betreiben. Am 13. November 2024 traf sich die BStBK sodann mit Vertreter*innen der Länder und des Bundesfinanzministeriums (BMF). In dieser Sitzung wurde u. a. der Einstieg in die Modularisierung der Steuerberaterprüfung nach dem Vorbild des Bologna- Prozesses diskutiert. Auch der Wegfall des Fakultätsvorbehalts, die Ausweitung des Prüfungszeitraums und die elektronische Steuerberaterprüfung standen auf der Agenda. Alle Beteiligten waren sich einig darin, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen den Finanzverwaltungen und der BStBK essenziell ist, BERUFSRECHT
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