Jahresbericht 2024

Fachwissenschaftliche Arbeit | 13 um die Zukunft des Berufsstands zu sichern, ohne die hohe Qualität der Steuerberatung in Deutschland aufzugeben. Dass dies gelingen kann, ist für die BStBK unbestritten. Ein schöner erster Erfolg dieses langjährigen Engagements ist u. a. die Veröffentlichung der Aufgabentexte zur Steuerberaterprüfung Ende Juni 2024 im Bundessteuerblatt, beginnend mit dem Prüfungszeitraum 2021/2022. Passend dazu stellte die BStBK nun erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung auf ihrer Website zur Verfügung. Ein wichtiger Meilenstein, der künftigen Prüflingen die Vorbereitung auf die Steuerberaterklausuren erleichtert. Die veröffentlichten Lösungsvorschläge umfassen die Klausuren „Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete (Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer)“, „Ertragsteuern“ und „Buchführung und Bilanzwesen“. Auch in Zukunft stellt die Finanzverwaltung die Aufgabentexte mit einer Karenzzeit von zwei Jahren ab Beendigung des jeweiligen Prüfungszeitraums bereit und die BStBK wird die dazugehörigen unverbindlichen Lösungsvorschläge zur Verfügung stellen. [ 3 ] – BStBK-Umfrage zur Selbstständigkeit von Steuerberater*innen Von März bis August 2024 führte die BStBK eine Umfrage zur beruflichen Zukunftsplanung unter angehenden und jungen Steuerberater*innen durch. Zielsetzung der Umfrage ist es, die Hintergründe für eine stetig sinkende Selbstständigenquote unter Steuerberater*innen zu erfahren. Außerdem will die BStBK ergründen, welche Faktoren den Gang in die Selbstständigkeit befördern. An der bundesweiten Online-Befragung nahmen fast 1.150 Personen teil. Die Ergebnisse lieferten interessante Einblicke: Für die Mehrheit der Befragten ist es wahrscheinlich, dass sie sich als Steuerberater*in selbstständig macht. Diejenigen, für die eine Selbstständigkeit nicht infrage kommt, gaben mehrheitlich an, dass sie dies in drei bis zehn Jahren in Erwägung ziehen würden. Das Interesse an einer selbstständigen Berufsausübung hat dabei unterschiedliche Beweggründe. Die meisten Befragten wollen ihr eigener Chef sein und eigenverantwortlich arbeiten. Viele wollen der Mandantschaft helfen und diese beraten. Die Frage, was gegen eine selbstständige Berufsausübung spreche, beantworteten die Befragten relativ eindeutig mit der Präferenz der Arbeit im Team und der Sicherheit des Arbeitsplatzes. Die Ergebnisse zeigen einerseits auf, dass die Gründe für den Rückgang der Selbstständigkeit vielschichtig sind. Andererseits besteht ein großes Interesse an der Selbstständigkeit, an welches angeknüpft werden kann. [ 4 ] – Änderungen der Steuerberatervergütungsverordnung Der Bundesrat stimmte am 22. November 2024 der Bürokratieentlastungsverordnung zu. Diese sieht – wie von der BStBK gefordert – vor, dass der § 9 Abs. 1 der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) angepasst und somit die Schriftform zukünftig durch die Textform ersetzt wird. Zudem stellt der Gesetzgeber mit der neuen Verordnung klar, dass künftig auch Dritte, insbesondere Abrechnungsstellen, Rechnungen im Auftrag von Steuerberater*innen erstellen können. Beide Änderungen begrüßte die BStBK. Denn durch den Wegfall des Unterschriftserfordernisses bzw. der bisher alternativ erforderlichen Zustimmung der Mandantschaft zum Versand der Rechnung

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