16 | BStBK-Jahresbericht 2024 STEUERRECHT UND RECHNUNGSLEGUNG [ 1 ] – Wachstumschancengesetz Nachdem der Bundesrat das Wachstumschancengesetz im November 2023 abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen hatte, lag das Vorhaben zunächst auf Eis. Es folgten lange Verhandlungen, bis der Ausschuss am 21. Februar 2024 eine Einigung erzielen konnte. Am 22. März 2024 stimmte der deutsche Bundesrat dem Wachstumschancengesetz schließlich zu. Die BStBK kritisierte, dass das Gesetz im Zuge der Verhandlungen der letzten Monate an Umfang und somit auch an Schlagkraft verlor. So halbierte sich das Entlastungsvolumen des Gesetzes auf nur noch rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Ganz entfallen ist die Klimaschutz-Investitionsprämie, die ursprünglich ein Herzstück des Gesetzes bilden sollte. Die BStBK befürwortete zwar die beschlossene zeitlich begrenzte Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter und für Wohngebäude. Diese reiche aber kaum aus, um der Wirtschaft nennenswerte Impulse zu geben. Besonders positiv ist aus Sicht der BStBK, dass die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen nicht umgesetzt wurde. Gegen diese Pflicht wehrte sich die BStBK von Anfang an vehement. Geregelt wurde aber die Einführung der obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich grundsätzlich zum 1. Januar 2025 mit einem Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2026, für Unternehmen mit einem Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr in Höhe von nicht mehr als 800.000 Euro bis zum 31. Dezember 2027. Die BStBK begrüßte diese frühzeitige gesetzliche Regelung, da sie Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Nach Einschätzung der BStBK reichen aber die beschlossenen Einzelmaßnahmen nicht aus, um die Wirtschaftskraft, Investitionen und Innovationen am Wirtschaftsstandort Deutschland zu fördern. Dafür bräuchte es eine umfassende Unternehmensteuerreform und einen spürbaren Bürokratieabbau, die zusammen wirksame Entlastungen für Unternehmen und den Berufsstand bringen. [ 2 ] – Steuerfortentwicklungsgesetz Mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs will die Bundesregierung u. a. das Existenzminimum steuerfrei stellen und die kalte Progression ausgleichen. Diese übergeordneten Ziele begrüßte die BStBK in ihrer Stellungnahme grundsätzlich. Sie kritisierte jedoch scharf, dass der Entwurf erneut eine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen vorsah, deren Einführung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes bereits gescheitert war. Dieses Vorhaben lehnte die BStBK strikt ab. Auch die vom BMF beauftragte Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ kritisierte in ihrem Abschlussbericht die geplante Mitteilungspflicht scharf, da Aufwand und Ertrag einer solchen Pflicht in keinem sinnvollen Verhältnis stünden. Mit dem Gesetzentwurf plante die Bundesregierung zudem, die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter über den 31. Dezember 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern. Dies begrüßte die BStBK ebenso wie die vorgesehenen Verbesserungen bei der sogenannten Pool- Abschreibung. Nach dem Bruch der Ampelkoalition wurde das Gesetzesvorhaben auf die Absenkungen der Einkommensteuertarife und die Erhöhung des Kindergelds reduziert. Nachdem es am 19. Dezember
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