20 | BStBK-Jahresbericht 2024 Die faktische Fristverlängerung verschaffte dem Berufsstand dringend benötigte Entlastung und Planungssicherheit. Die BStBK hatte sich hierfür in intensiven Gesprächen und mit einer Eingabe vom 14. November 2024 an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und das Bundesamt für Justiz (BfJ) starkgemacht. Angesichts der temporär hohen Arbeitsbelastung in Steuerberatungskanzleien – bedingt durch die Nachwirkungen der Corona-Wirtschaftshilfen und der Grundsteuererklärungen – war diese Maßnahme notwendig. [ 8 ] – Mindeststeueranpassungsgesetz Das OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS veröffentlichte im Juni 2024 neue Verwaltungsleitlinien, die Änderungen im Mindeststeuergesetz erfordern. Mit einem Diskussionsentwurf für ein Mindeststeueranpassungsgesetz zielte das BMF darauf ab, diese notwendigen Anpassungen zeitnah in nationales Recht umzusetzen und ergänzende Erleichterungen einzuführen. Hierzu nahm die BStBK am 6. September 2024 Stellung. Sie begrüßte insbesondere die geplanten Änderungen zum CbCR-Safe-Harbour, der unter bestimmten Voraussetzungen für eine Übergangszeit eine vereinfachte Berechnung des effektiven Steuersatzes erlaubt. Die BStBK befürwortete, dass Unternehmen nach der geplanten Änderung in § 80 Mindeststeuergesetz auch dann vom CbCR-SafeHarbour profitieren können, wenn keine länderbezogenen Berichte abgegeben werden. Allerdings sah die BStBK bei dem Entwurf auch Nachbesserungsbedarf. So greifen die geplanten Maßnahmen aus ihrer Sicht zu kurz. Unternehmen brauchen endlich mehr praktikable Lösungen u. a. für den Umgang mit latenten Steuern. [ 9 ] – BStBK-Positionspapier zum Einsatz von Tax CMS in Betriebsprüfungen Mitte Dezember 2024 veröffentlichte die BStBK ein Positionspapier mit konkreten Vorschlägen zur Berücksichtigung der Steuer-Compliance-Organisation in der Betriebsprüfung. Denn die BStBK ist überzeugt: Der Einsatz von Tax Compliance Management Systemen (Tax CMS) bietet Vorteile für alle Beteiligten. Sie ermöglichen der Finanzverwaltung einen effektiven, zielgerichteten Steuervollzug. Steuerpflichtige und deren Steuerberater*innen können von einer früheren Rechtssicherheit und betriebswirtschaftlicher Planbarkeit durch konkrete Prüfungserleichterungen profitieren. Der zentrale Gedanke des BStBK-Positionspapiers: Unternehmen aller Größenklassen, die freiwillig mehr Transparenz zeigen und sich damit kooperativ verhalten, sollten im Gegenzug verbindliche Prüfungserleichterungen und Rechtssicherheit erhalten. Dafür schlägt die BStBK ein abgestuftes System vor, in dem Unternehmen bereits mit geringfügigen Maßnahmen Teile eines Tax CMS einführen können. In Abhängigkeit von Größe und Komplexität der unternehmerischen Organisation können dann weitere Maßnahmen und Vorteile hinzukommen. Die Vorschläge sind aufgeteilt in Lösungen für anschlussgeprüfte und nicht anschlussgeprüfte Unternehmen. Aus Sicht der BStBK ist es essenziell, durch einen niederschwelligen Ansatz auch rechtssichere Lösungen für nicht anschlussgeprüfte Unternehmen zu schaffen und damit die Belange der kleinen und mittleren Unternehmen und des Berufsstands zu wahren. Im Sinne einer gleichmäßigen Besteuerung und einer flächendeckenden Entlastungswirkung einer künftigen gesetzlichen Regelung müssen auch diesen Unternehmen Anreize geboten werden, mehr
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