Fachwissenschaftliche Arbeit | 23 verankerte Neutralitätsgarantie konterkariert. Das Prinzip der Neutralität der Umsatzsteuer darf aus Sicht der BStBK nicht nur als theoretisches Prinzip bestehen, sondern muss sich in der Steuerfestsetzung des Leistenden und Leistungsempfängers widerspiegeln. Die BStBK forderte, das geltende Umsatzsteuerverfahrensrecht insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und eine korrespondierende Besteuerung zu forcieren, um mehr Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit für die Steuerpflichtigen und ihre Steuerberater*innen zu schaffen sowie Justiz und Verwaltung zu entlasten. Laut BStBK kann der Gesetzgeber dabei auf einige bereits im Verfahrensrecht vorhandene Instrumente aufbauen: So könnten Neuerungen in der Abgabenordnung (AO) u. a. die korrespondierende Änderung von Steuerbescheiden bei voneinander abweichenden Steuerfestsetzungen ermöglichen und erweiterte Regeln zur Auskunftserteilung eine Bindungswirkung für alle Beteiligten eines Umsatzsteuerverfahrens erreichen. Zudem würde ein gesondertes Feststellungsverfahren im Umsatzsteuergesetz zahlreichen streitigen Sachverhalten vorbeugen und damit den administrativen Aufwand für alle Beteiligten verringern. Des Weiteren bedarf es nach Auffassung der BStBK erweiterter Möglichkeiten der Beiladung und Hinzuziehung des jeweils anderen Unternehmens sowie der jeweils für den anderen am Leistungsaustausch Beteiligten zuständigen Finanzbehörde. Zudem stellte die BStBK konkrete Lösungen für streitanfällige grenzüberschreitende Sachverhalte vor: So bieten sich u. a. ein Verständigungsverfahren oder die Einführung eines sogenannten Cross-Border-Rulings an, um Einvernehmen bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug herzustellen.
RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=