Fachwissenschaftliche Arbeit | 25 werden und eine internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Im Nachgang zu dieser Stellungnahme wurde die BStBK im Februar 2024 zu einem ganztägigen Fachgespräch des BMF eingeladen. Die BStBK hat sich hier erfolgreich für die Optimierung des Entwurfs einsetzen können und die Interessen des steuerberatenden Berufsstands vertreten. [ 3 ] – Datenschutz: Aktualisierte Hinweise und Stärkung des berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrechts Die BStBK und der DStV haben ihre gemeinsam erarbeiteten „Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften“ umfassend aktualisiert. Dabei berücksichtigten sie insbesondere aktuelle Gesetzesänderungen, die Vielzahl der ergangenen gerichtlichen Entscheidungen sowie vorgelegte Stellungnahmen und Orientierungshilfen der Datenschutzbehörden. Zudem wurden die Hinweise um ein neues, eigenständiges Kapitel zu Sanktionen und Konsequenzen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben ergänzt. Die aktualisierten Hinweise sind auf der BStBK-Website und im Berufsrechtlichen Handbuch verfügbar. Darüber hinaus engagierte sich die BStBK gemeinsam mit der WPK, BRAK und dem DStV im laufenden Gesetzgebungsverfahren für ein „Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes“. Ziel ist die Stärkung des berufsrechtlichen Zurückhaltungsrechts (§ 66 Abs. 3 StBerG) und eine damit einhergehende Einschränkung der Betroffenenrechte, insbesondere des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Neben diversen Stellungnahmen unterstützten die Berufsorganisationen im Mai 2024 dieses Anliegen durch ein gemeinsames Präsidentenschreiben an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages. [ 4 ] – Erfolg im Konsultationsprozess: BStBK stärkt die OZG-Rahmenarchitektur Beim Konsultationsprozess des Bundesministeriums für Inneres und Heimat (BMI) zur Weiterentwicklung der OZG-Rahmenarchitektur standen klare Anforderungen an digitale Identitäten im Kontext von Organisationen und die Abbildung von Vertretungskonstellationen im Fokus. Hieran beteiligte sich die BStBK im Jahr 2024 mit mehreren Sitzungen. Dank des Engagements der BStBK wurde das Thema „Organisationsidentität und Vertretung“ erfolgreich in die Rahmenarchitektur aufgenommen. Die Einbindung dieser Elemente ermöglicht es, komplexe Vertretungssituationen – wie die von Steuerberater*innen für Unternehmen – für digitale Verfahren abzubilden. Ein wichtiger Schritt für eine medienbruchfreie und effiziente Abwicklung von Verwaltungsprozessen. [ 5 ] – Beteiligung der BStBK am eIDAS- Konsultationsprozess und EUDI-Wallet Die BStBK nahm 2024 mit mehreren Schreiben an der Konsultation zur Umsetzung der eIDAS-Verordnung teil, die in der Entwicklung der deutschen EUDI-Wallet münden soll. Die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) initiierte und begleitete die Konsultation, um innovative Ansätze für die Umsetzung dieser digitalen Identitätslösung zu fördern. Dabei brachte die BStBK praxisorientierte Anregungen ein, insbesondere zur Einbindung des Berufsstands als Vertreter*innen von Unternehmen und Organisationen in die Wallet-Architektur – ein
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