Jahresbericht 2024

26 | BStBK-Jahresbericht 2024 bis dahin auf europäischer Ebene vernachlässigter Aspekt. Für das Jahr 2025 plant die BStBK gemeinsam mit der DATEV eG und der Telekom ein entsprechendes Pilotprojekt, das die Integration der EUDI-Wallet in die Steuerberaterplattform prototypisch umsetzt. Ziel ist es, den digitalen Nachweis der Berufsträgereigenschaft in der Wallet zu speichern und diesen für sichere und medienbruchfreie Authentifizierungsprozesse online und offline nutzbar zu machen. Dieses Pilotprojekt markiert einen wichtigen Meilenstein, um die Potenziale der mit der Steuerberaterplattform geschaffenen digitalen Steuerberateridentität durch die EUDI-Wallet praxisnah zu testen. Die BStBK sieht in diesem Vorhaben eine bedeutende Chance, die Digitalisierung des steuerberatenden Berufsstands weiter voranzutreiben und neue, zukunftsweisende Anwendungsfälle für die digitale Steuerberateridentität zu erschließen. [ 6 ] – Schaffung einheitlicher, fachübergreifender Standards Die BStBK setzte sich in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren für die Schaffung einheitlicher, fachübergreifender technischer Standards ein. So begrüßte sie in zwei Stellungnahmen an das BMJ von Juni und Dezember 2024 die bereits vorgesehenen Standards für die elektronische Übermittlung von Akten zwischen Behörden und Gerichten, forderte jedoch, bestehende Kommunikationswege besser zu integrieren und eine medienbruchfreie Datenverarbeitung zu gewährleisten. Im Kontext der geplanten Gesetzesänderungen zur Schwarzarbeitsbekämpfung forderte die BStBK in ihrer Stellungnahme vom 4. Oktober 2024 gegenüber dem BMF klare Standards für den Datenaustausch und die Datensicherheit. Sie plädierte für die Wiederverwendung bestehender digitaler Schnittstellen, wie der elektronischen Lohnschnittstelle, um Synergien zu nutzen und Bürokratien abzubauen. Auch im Gesetzgebungsverfahren zur Unternehmensbasisdatenregisterverordnung (UBRegV) wies die BStBK in ihrer Stellungnahme vom 7. März 2024 an das BMWK auf mehrere Schwachstellen hin. Sie kritisierte u. a., dass etablierte Standards sowie bereits bestehende Datenschutzinstrumente nicht berücksichtigt wurden. Die BStBK forderte klare, standardisierte Vorgaben für technische Anforderungen, Informationssicherheit und die Schnittstellen zur Einsichtnahme. Besonders wichtig ist auch in diesem Kontext eine präzise Abstimmung mit bestehenden Regelwerken, um Insellösungen zu vermeiden und die Digitalisierung voranzutreiben.

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