Jahresbericht 2024

Vorwort | 3 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Blick in den Rückspiegel zeigt: Ein Jahr zum Durchatmen, so wie es sich bestimmt viele Steuerberaterinnen und Steuerberater gewünscht hatten, war 2024 nicht. Ob Nachwirkungen der Corona-Wirtschaftshilfen, die Prüfung der Grundsteuerbescheide oder die Beratung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – unsere Mandantschaft setzt mehr denn je auf unsere Expertise und fordert diese aktiv ein. Das verlangt unserem Berufsstand zeitweise einiges ab. Doch 2024 war mehr als ein Jahr voller Herausforderungen – es war auch ein Jahr des Fortschritts. So brachten wir als BStBK unser zentrales Zukunftsprojekt – die Steuerberaterplattform – mit neuen Use-Cases voran: die Anbindung an das Akteneinsichtsportal und das Unternehmensregister. So können Berufsangehörige ihre digitale Identität nutzen, um Jahresabschlüsse einzureichen und sich beim Akteneinsichtsportal der Justiz zu authentifizieren. Auch legten wir den Grundstein für die Einführung einer Vollmachtsdatenbank in der Sozialversicherung. Ein entscheidender Schritt, um künftig Verwaltungsprozesse zu optimieren und den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren. Darüber hinaus stemmten wir uns auf nationaler Ebene mit aller Kraft gegen überbordende Bürokratie und belastende Meldepflichten – mit Erfolg. Der Gesetzgeber hat auf unser Drängen reagiert und Ende 2024 die im Steuerfortentwicklungsgesetz geplante Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen gestrichen. Aber auch auf internationaler Ebene setzten wir uns unter dem Dach der German Tax Advisers für ein Umdenken der Politik ein. Für uns ist klar: Bevor politische Entscheidungsträger neue Vorschriften einführen, sollten bestehende Meldepflichten und Missbrauchsvermeidungsnormen umfassend evaluiert, besser abgestimmt und gegebenenfalls gestrichen werden. Im Berufsrecht ist es uns zudem gelungen, zentrale Säulen der Steuerberatung, wie die Vorbehaltsaufgaben, zu schützen und eine geplante Ausweitung der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen abzuwenden. Auch erreichten wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer modernen Steuerberaterprüfung: Durch intensive Gespräche mit der Finanzverwaltung konnten wir erzielen, dass diese die Aufgabentexte zur Steuerberaterprüfung aus vergangenen Jahren wieder veröffentlicht. Passend dazu stellten wir erstmals eigene, rechtsunverbindliche Lösungsvorschläge für die Steuerberaterprüfung zur Verfügung – eine wertvolle Unterstützung für künftige Prüflinge. Auch 2025 setzen wir uns für die Belange des Berufsstands ein – und das mit Weitblick. Denn um Herausforderungen in Zukunft gut bewältigen zu können, brauchen wir auf Strecke mehr qualifizierte Fachkräfte und schlanke, digitale Prozesse in den Kanzleien. Beides treiben wir weiter voran, u. a. mit der Weiterentwicklung der Steuerberaterprüfung, der Fachkräfteinitiative und dem Ausbau der Steuerberaterplattform. Prof. Dr. Hartmut Schwab Präsident der Bundessteuerberaterkammer Prof. Dr. Hartmut Schwab

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