Jahresbericht 2024

36 | BStBK-Jahresbericht 2024 angesichts der unterschiedlichen berufsrechtlichen Regelungen für steuerberatende Berufe innerhalb der EU die spezifischen Berufsrechte dauerhaft im europäischen Binnenmarkt zu verankern. Sie positionierten sich klar gegen deregulierende Marktöffnungen, die die Qualität der Steuerberatungsleistungen mindern und die Unabhängigkeit des Berufsstands gefährden. Denn in Deutschland spielen Steuerberater*innen durch ihre enge Zusammenarbeit mit der Mandantschaft und ihrer Verpflichtung zu gewissenhafter Beratung eine zentrale Rolle bei der Sicherung des Steueraufkommens. Zusätzlich forderten die GTA, Steuerberater*innen auf EU-Ebene als Rechtsberufe anzuerkennen und somit unter den Schutz des „legal professional privilege“ zu stellen. Außerdem lehnten die GTA die ungerechtfertigte Rufschädigung von Steuerberater*innen als „Enabler“ aggressiver Steuerplanung entschieden ab und betonen ihre Rolle als unabhängige Organe der Steuerrechtspflege, die entscheidend zur Compliance und zur Prävention von Steuervergehen beitragen. Auch die ETAF verdeutlichte in ihrem Manifest zur Europawahl u. a., dass berufsrechtliche Regulierungen in der Steuerberatung essenziell für die Qualität der steuerberatenden Dienstleistungen sind und nicht durch Deregulierungen aus Brüssel aufgeweicht werden dürfen. Das Berufsrecht und die Qualität der Steuerberatung seien nicht verhandelbar. Ein „one-size-fits-all“-Ansatz passe nicht zur Vielfalt der Freien Berufe in Europa. Sie forderte zudem die EU-Kommission auf, das Berufsgeheimnis der Steuerberater*innen in der europäischen Gesetzgebung besser zu schützen. Bürokratie wirksam abbauen Ein weiteres Kernanliegen beider Bündnisse ist der Bürokratieabbau, wobei sie spezifisch die konsequente Anwendung bestehender Instrumente und die Anhebung der KMU-Grenzwerte vorschlagen, um dauerhafte Erleichterungen zu erreichen. Insbesondere die zunehmende Komplexität durch unkoordinierte Missbrauchsvermeidungsnormen und immer neue Meldepflichten belasteten Steuerberater*innen, Steuerpflichtige und die Finanzverwaltung gleichermaßen. Alte und neue Regelungen griffen oft nicht sinnvoll ineinander, was das Steuerrecht unnötig verkompliziere und seine Anwendbarkeit erschwere. Die GTA und die ETAF forderten daher anlässlich der Europawahl ein Umdenken: Bevor neue Vorschriften eingeführt werden, sollten bestehende Meldepflichten und Missbrauchsvermeidungsnormen umfassend evaluiert, besser abgestimmt und gegebenenfalls gestrichen werden. Ziel sei ein ganzheitliches Konzept statt kleinteiliger Einzelmaßnahmen. 2024 machte die EU-Kommission bereits erste Schritte in diese Richtung. So stellte sie die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) und die DAC-Richtlinie auf den Prüfstand. [ 5 ] – Weitere Zusammenarbeit der berufsständischen Organisationen Neben dem ETAF-Manifest und dem GTA-Positionspapier zur Europawahl engagierte sich die BStBK 2024 auf vielfältige Weise im Rahmen der Bündnisse für den deutschen Berufsstand. So führte BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab am 28. und 29. Mai unter dem Dach der GTA zahlreiche Gespräche, um die Interessen des deutschen Berufsstands gegenüber den Entscheidungsträgern in Brüssel zu vertreten. Im Gespräch mit dem Leiter der Landesvertretung Hessen, Claus-Peter Appel, und dem Leiter der Bayerischen Vertretung, Michael

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