Jahresbericht 2020

24 | BStBK-Jahresbericht 2020 Europa [ 1 ] – EU-Kommission nimmt Dienstleistungs­ paket teilweise zurück Im Oktober 2020 gab es für den Berufsstand gute Nachrichten aus Brüssel: Die Europäische Kom- mission kündigte in ihrem Arbeitsprogramm für das Jahr 2021 an, ihre Legislativprojekte zur Ein- führung eines Notifizierungsverfahrens und einer europäischen elektronischen Dienstleistungskarte formal zurückzunehmen. Beide Projekte waren Teil des Dienstleistungspakets aus dem Jahr 2017. Die BStBK kritisierte beide Vorhaben von Anfang an scharf, denn mit dem Notifizierungsverfahren hätte die Kommission gegen Subsidiaritätsgrund- sätze verstoßen und eine Umkehr der Beweislast eingeführt. Mit der elektronischen Dienstleistungs- karte wäre es zudem faktisch zur Einführung des Herkunftslandprinzips gekommen, was für den deutschen Fiskus und die Sicherung des Steuer- aufkommens durch die Compliance-Funktion der Steuerberater*innen sehr kritisch gewesen wäre. Dass die EU-Kommission nun beide Vorhaben zu- rücknahm, war ein großer Erfolg für die BStBK und den Berufsstand. Ein Wehrmutstropfen bleibt allerdings: Die Kom- mission hält an der Dienstleistungsrichtlinie fest. In der bestehenden Richtlinie ist bereits ein No- tifizierungsverfahren skizziert, das Unklarheiten hinsichtlich der Rechtsfolgen aufweist. Die BStBK bringt sich dazu weiter für den Berufsstand ein. [ 2 ] – BStBK-Forderungen anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Deutschland übernahm am 1. Juli 2020 die EU-­ Ratspräsidentschaft für sechs Monate. Daher adres- sierte die BStBK am 6. Mai 2020 ihre Forderungen an die Bundesregierung sowie die EU-Kommission und sprach sich für ein starkes Europa aus. Sie appellierte an die Bundesregierung, bei der Gestaltung ihrer politischen Agenda auf europäi- scher Ebene die Qualitätssicherung, den Verbrau- cherschutz und Subsidiarität zu berücksichtigen. Zudem forderte die BStBK die EU-Kommission auf, das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater*innen zu stoppen, um die Qualität der Steuerberatung nicht zu gefährden. Die BStBK wies darauf hin, dass Steuerberater*innen – gerade in der Corona-Pan- demie – systemrelevante Leistungen für den Erhalt der Wirtschaftskraft erbringen. Ebenfalls plädier- te die BStBK dafür, Unternehmen von zusätzlicher Bürokratie und administrativem Aufwand zu ent- lasten. Konkret sollten die Umsetzungsfristen der DAC-6-Richtlinie verlängert werden, um Unterneh- men und Intermediäre nicht weiter zu belasten. [ 3 ] – Neuordnung des internationalen Steuerrechts Die BStBK nahm am 14. Dezember 2020 zu den OECD-Vorschlägen, den sogenannten Blueprints, der Neuverteilung von Besteuerungsrechten (Pillar 1) und zur Einführung einer globalen Mindestbe- steuerung (Pillar 2) Stellung. Im Oktober 2020 legte die OECD die Blueprints vor und leitete gleichzeitig eine bis zum 14. Dezember 2020 andauernde öffentliche Konsultation ein. Ziel der OECD ist es, bis Mitte 2021 konsensbasierte Lösungen für bestehende politische und techni- sche Fragestellungen zur Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle zu finden. Die BStBK setzte sich dafür ein, dass die OECD sowohl für Pillar 1 als auch für Pillar 2 den Anwen- dungsbereich auf große Unternehmen mit einem globalen Jahresumsatz von mindestens zwei Mill­ iarden Euro beschränkt. So bleiben mittelständi- sche Unternehmen und ihre Steuerberater*innen

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