Jahresbericht 2021

10 | BStBK-Jahresbericht 2021 Recht und Berufsrecht Im Jahr 2021 setzte sich die BStBK bei berufsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgreich dafür ein, die tragenden Säulen der Steuerberatung zu schützen und den Deregulierungsbestrebungen entgegenzuwirken. Mit zahlreichen Maßnahmen in den Bereichen Qualitätssicherung, vereinbare Tätigkeiten und Digitalisierung stellte sie den Berufsstand zudem zukunftsfest auf. [ 1 ] – Steuerberater*innen als Restrukturierungsbeauftragte Seit Jahresbeginn 2021 kann der Berufsstand ebenso wie Wirtschaftsprüfer*innen und Rechtsanwält*innen bei entsprechender Eignung als Restrukturierungsbeauftragte oder von Restrukturierungsgerichten als Sanierungsmoderator*innen bestellt werden. Hierfür hatte sich die BStBK im Gesetzgebungsverfahren zuvor starkgemacht. Hierbei bleiben die gesetzlichen Hinweis- und Warnpflichten bei der Jahresabschlusserstellung allerdings unumgänglich. Zwar konnte die BStBK mit ihrem Engagement die Verankerung dieser Pflichten im Steuerberatungsgesetz vermeiden, sie sind aber im Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, festgehalten. Mit der gesetzlich verankerten Pflicht der Steuerberater*innen, die Mandantschaft auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes hinzuweisen, soll ein „Frühwarnsystem“ geschaffen werden. Aufgrund des zeitlich nachgelagerten Abschlusses ist dieses aber nur als „Spätwarnsystem“ geeignet. Die BStBK forderte den Gesetzgeber daher auf, im Interesse aller Beteiligten hier nachzujustieren. Zudem setzte sie sich für eine gesetzliche Haftungsbeschränkung für Berufsträger*innen bei der Jahresabschlusserstellung ein, wie sie für Wirtschaftsprüfer*innen bei der gesetzlichen Abschlussprüfung schon besteht, um die Risiken aus einer möglichen Dritthaftung wirksam zu begrenzen. [ 2 ] – Weiteres Engagement der BStBK zu den vereinbaren Tätigkeiten Um dem Berufsstand einen Überblick zu den berufsrechtlichen Regelungen in der Krisen- und Sanierungsberatung zu geben, erarbeitete die BStBK 2021 Hinweise zum Restrukturierungsbeauftragten und Sanierungsmoderator. Auch die schon bestehenden Hinweise wurden 2021 sukzessive aktualisiert. Diese sind im Berufsrechtlichen Handbuch abrufbar unter www.berufsrecht-handbuch.de. Außerdem setzte sich die BStBK dafür ein, Steuerberater*innen von der zusätzlichen Prüfung zum*r zertifizierten Verwalter*in nach dem Wohnungseigentumsgesetz zu befreien. Es sei nicht nachvollziehbar und gehe an der Berufspraxis vorbei, dass der Berufsstand nicht ausgenommen bzw. für diesen nicht eine abgestufte Prüfung vorgesehen sei. [ 3 ] – Fortbildungen für eine zukunftsfeste Kanzlei Digitale Transformation in Steuerberaterkanzleien zielt auf die Etablierung technischer Prozesse und die entsprechende Expertise von Mitarbeiter*innen zwischen IT und Steuerrecht ab. Hier knüpft die neue Fortbildung „Fachassistent*in Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)“ nahtlos an, die sich insbesondere an ausgebildete Steuerfachangestelltemit einer Neigung zur IT richtet. Die BStBK konzipierte den FAIT gemeinsam mit den Steuerberaterkammern und erarbeitete 2021 u. a. einheitliche Rechtsgrundlagen für die neue Prüfung. Im September fiel dann der Startschuss für einen Großteil der FAIT-Vorbereitungskurse. Die FAIT-Prüfungen finden ab März 2022 jedes Jahr im Frühjahr statt und werden von den örtlichen Steuerberaterkammern oder im Rahmen von Prüfungsverbünden von einer anderen Steuerberaterkammer durchgeführt.

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