Jahresbericht 2021

Fachwissenschaftliche Arbeit | 11 Um auch das etablierte Fortbildungsangebot für potenzielle Kanzleimitarbeiter*innen attraktiver zu gestalten, überarbeitete die BStBK 2021 die Steuerfachwirtprüfung umfangreich: Die Prüfungsinhalte wurden handlungs- und kompetenzorientiert ausgearbeitet und es wurde ein neues Prüfungsgebiet im Bereich Betriebswirtschaftslehre geschaffen. Das Ergebnis: verkürzte Praxiszeiten. Interessierte werden bereits nach sechs Jahren Berufspraxis zur Steuerberaterprüfung zugelassen. Zudem wurde die Praxiszeit für Steuerfachangestellte von zehn auf acht Jahre verkürzt. [ 4 ] – Neuordnung der Steuerfachangestelltenausbildung Auch die Steuerfachangestelltenausbildung soll zukunftsfest und digitaler werden. So setzte sich die BStBK 2021 gemeinsam mit den Steuerberaterkammern und dem DStV für die Neuordnung der Ausbildung ein. Es wurde u. a. intensiv an der Ausbildungsordnung gearbeitet und der Ausbildungsrahmenlehrplan im Hinblick auf die Digitalisierung angepasst. Parallel dazu entwickelten von den Bundesländern eingesetzte Berufsschullehrer*innen einen Rahmenlehrplan. Trotz intensiver Diskussionen mit der Gewerkschaft und bereits erzieltem Konsens zu zahlreichen Berufsbildpositionen und anderen Ausbildungsinhalten konnten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite noch nicht auf eine finale Entwurfsfassung der Rechtsgrundlagen einigen. Um auch hierzu einen Konsens zu finden, gehen die Gespräche 2022 weiter. Nach derzeitiger Planung tritt die neue Ausbildungsordnung zum 1. August 2023 in Kraft. [ 5 ] – Neue BStBK-Verlautbarung zur Qualitätssicherung in der Steuerberatungspraxis Qualitätssicherung ist ein essenzieller Baustein für eine zukunftsfeste Kanzlei. Daher steht seit Ende Mai 2021 Kanzleiinhaber*innen eine aktualisierte Fassung der „Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zur Qualitätssicherung in der Steuerberatungspraxis“ zur Verfügung. Die Verlautbarung, die gemeinsam mit dem DStV erarbeitet wurde, gibt grundlegende Empfehlungen für die tägliche Kanzleiarbeit. Sie bildet die Basis für weitere konkrete Qualitätssicherungsmaßnahmen, von denen nicht nur die Mandant*innen, sondern auch Beschäftigte profitieren, denn das Ergebnis sind verbesserte Arbeitsabläufe, Fehlerminimierung bei der Leistungserstellung und ein störungsfreies Mandatsverhältnis. Außerdem führt eine Qualitätssicherung zu standardisierten und strukturierten Prozessabläufen in den Kanzleien sowie zu klar definierten Arbeitsanforderungen, die das selbstständige Arbeiten fördern. Neben den bereits bekannten Prozessen zur Kanzleiorganisation und Mandantenbetreuung stellte die BStBK weitere Qualitätsgrundsätze zu Themenbereichen wie der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie zum Datenschutz auf. [ 6 ] – Stärkung der Verschwiegenheitspflicht In zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen forderte die BStBK den Gesetzgeber auf, die Bedeutung und den Wert der beruflichen Verschwiegenheitspflicht anzuerkennen und sich gegen ihre Aufweichung einzusetzen. Diese ist bereits von zahlreichen Gesetzen durchlöchert, bspw. bei den Meldepflichten der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen oder den Pflichten aus dem Geldwäschegesetz. Geltende Rechtslage ist: Der Berufsstand soll im Verdachtsfall umfassend berichten und hat einen enormen Bürokratieanfall zu bezwingen. Doch schaffen

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