Jahresbericht 2021

Fachwissenschaftliche Arbeit | 13 nischen Schnittstelle den automatisierten Zugang zum Transparenzregister zu ermöglichen. Allerdings soll diese Möglichkeit auf Verpflichtete, die der Aufsicht der BaFin unterliegen, und Notar*innen beschränkt werden. Den damit verbundenen Ausschluss des steuerberatenden Berufs kritisierte die BStBK, denn Steuerberater*innen unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und einer strengen Aufsicht durch die Steuerberaterkammern. Ebenso wie bei Notar*innen bestehe auch hier ein erheblicher Bedarf nach einer elektronischen Schnittstelle, um vereinfacht und standardisiert auf das Transparenzregister zugreifen zu können. Die BStBK forderte daher auch für Steuerberater*innen die Möglichkeit, über eine elektronische Schnittstelle auf das Transparenzregister zuzugreifen. [ 9 ] – FATF-Deutschlandprüfung Die BStBK nahm im November 2021 gemeinsam mit den Steuerberaterkammern Berlin, Hessen und Nürnberg im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung an zwei Anhörungen der Financial Action Task Force (FATF), der internationalen Organisation zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, in Berlin teil. Hierbei wurde kontrolliert, inwieweit Deutschland die FATF-Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umgesetzt hat. Ein Schwerpunkt dabei ist u. a. die Implementierung eines effektiven Aufsichtssystems im Nichtfinanzsektor und damit auch bei den freiberuflichen Verpflichteten wie den Steuerberater*innen. Die BStBK erläuterte gemeinsammit den anwesenden Steuerberaterkammern insbesondere, wie die risikobasierte Aufsicht der Kammern nach dem Geldwäschegesetz umgesetzt wurde und welche Prüfungs- und Aufsichtsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Vorfeld der Vor-Ort-Prüfung in Deutschland hatte die BStBK das BMF zudem durch Stellungnahmen und Zuarbeiten bei der Erstellung des schriftlichen Berichts an die FATF unterstützt. [ 10 ] – Modernisierung des notariellen Berufsrechts Am 19. Februar 2021 veröffentlichte die Bundesregierung einen Entwurf für das „Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Dieser sieht u. a. auch Änderungen im Steuerberatungsgesetz vor. Mit wenigen Ausnahmen begrüßte die BStBK die vorgesehenen Gesetzesänderungen. Dies gilt insbesondere für die geplante Möglichkeit, den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung auch in elektronischer Form durchzuführen. So können Prüflinge zukünftig neue Formen der Prüfungsdurchführung nutzen und bspw. Klausuren mittels Laptops schreiben. Die BStBK befürwortete zudem, dass der Gesetzentwurf dies nur als Option und nicht verpflichtend vorsieht. Damit können die Steuerberaterkammern unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse bei der einzelnen Kammer selbst entscheiden, ob bzw. wann die schriftliche Prüfung in elektronischer Form durchgeführt werden soll. Positiv beurteilte die BStBK auch, dass der Gesetzgeber beabsichtigt, erstmals eine Regelung zur Führung der Mitgliederakten durch die Steuerberaterkammern in das Steuerberatungsgesetz aufzunehmen. Gerade die gesetzliche Normierung konkreter Aufbewahrungs- und Löschungsfristen ist sinnvoll, da sie datenschutzrechtlich für Rechtssicherheit sorgt.

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