Jahresbericht 2021

14 | BStBK-Jahresbericht 2021 Steuerrecht und Rechnungslegung [ 1 ] – Steuerberaterplattform Digitale Prozesse ziehen sich wie ein roter Faden durch den Kanzleialltag – und das nicht erst seit der Corona-Krise. Die Pandemie verpasste der Wirtschaft und dem Berufsstand aber einen ordentlichen Digitalisierungsschub. Diese gewonnene Dynamik sollte genutzt werden, um zukünftige Herausforderungen zu meistern. Eine davon ist, dass der überwiegende Geschäftsverkehr der Mandantschaft und der Finanzverwaltung nur noch elektronisch erfolgt. Will der Berufsstand in Zukunft optimal beraten und vertreten, brauchen Steuerberater*innen eine anerkannte digitale Identität. Genau hier knüpft das zentrale Zukunftsprojekt der BStBK an: die Steuerberaterplattform. Mit ihr stellt die BStBK sicher, dass der Berufsstand einen erleichterten Zugang zu OZG-Diensten der Verwaltung sowie von Steuerberaterkammern erhält. Laut Steuerberatungsgesetz ist der Berufsstand ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, für die digitale Kommunikation zu nutzen. Dies ist die erste Ausbaustufe der Steuerberaterplattform. Mit dem beSt kann der Berufsstand zukünftig medienbruchfrei und vor allem rechtssicher mit Mandantschaft, Finanzverwaltung und Gerichten im digitalen Raum kommunizieren – auf Augenhöhe mit den anderen rechtsberatenden Berufen im EGVP-Nachrichtenverkehr. Auf Basis der gesetzlichen Grundlage erteilte die BStBK Ende Juli 2021 den Zuschlag im Vergabeverfahren. Seither laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Um dem Berufsstand den Einstieg in die Nutzung zu erleichtern, soll der Zugriff auf die Steuerberaterplattform und das beSt hauptsächlich über die in der Steuerberaterkanzlei eingesetzte Fachsoftware erfolgen. Dies ermöglicht es Steuerberater*innen, weiterhin in ihrer gewohnten Umgebung zu arbeiten. Hierzu ist die Einbindung einer entsprechenden Schnittstelle zwischen der jeweiligen Fachsoftware und der Steuerberaterplattform erforderlich. Um dies voranzutreiben, fanden 2021 die ersten virtuellen Workshops mit den Fachsoftware-Herstellern statt. Für den Fall, dass Steuerberater*innen keine integrierte Fachsoftware nutzen, wird es zusätzlich einen Basis-Client geben, der softwareunabhängig als Nachrichten-Client dient. [ 2 ] – Corona-Wirtschaftshilfen und KUG Auch das zweite Jahr der Pandemie stand für den Berufsstand voll im Zeichen der Corona-­ Wirtschaftshilfen. Überbrückungs- oder Neustarthilfen – die zusätzliche Arbeitslast war erheblich, in den Steuerberatungskanzleien wie in der BStBK-Geschäftsstelle. Im Schulterschluss mit den anderen berufsständischen Organisationen der prüfenden Dritten brachte die BStBK in regelmäßigen Austauschrunden mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Interessen und Expertise des Berufsstands ein. So konnten wichtige Verbesserungen bei den FAQs, der Hotline und einzelnen Programmzuschnitten durchgesetzt werden. Auf Drängen der BStBK wurde auch die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. März 2022 und die Frist für die Schlussabrechnungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Zudem wurden die Antragsfristen für andere Corona-­ Hilfsprogramme wie die Überbrückungshilfe III wiederholt ausgeweitet. Ein Großprojekt war auch die Begleitung zur Ausgestaltung der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III Plus, die Neustarthilfe, die Neustarthilfe Plus sowie die November- und Dezemberhilfe. Von Beginn an setzte sich die BStBK dafür ein, dass die Schlussabrechnung der Corona-­ Hilfen einfach, unbürokratisch und rechtssicher möglich sein muss. Sie drängte auf frühzeitige

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