Jahresbericht 2021

Fachwissenschaftliche Arbeit | 17 24. Dezember 2021 mitteilte, soll vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden. [ 6 ] – Grundsteuer-Reform Im Frühjahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die grundsteuerrechtliche Bewertung anhand von Einheitswerten für verfassungswidrig und verlangte eine gesetzliche Neuregelung. Bund und Länder einigten sich auf das Grundsteuer-­ Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Gleichzeitig erhielten die Länder die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen. Von dieser Reform sind ca. 35 Millionen Immobilieneinheiten betroffen. Für jede einzelne muss bis zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben werden. Eine elektronische Einreichung soll erst ab dem 1. Juli 2022 möglich sein, sodass Grundstückseigentümer*innen und dem Berufsstand hierzu nur vier Monate Zeit bleiben. Am 12. November 2021 richtete die BStBK eine Eingabe an das BMF und benannte wichtige Maßnahmen zur Unterstützung des Berufsstands bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform. Hierbei machte sie deutlich, dass die geplante Frist von vier Monaten für die Einreichung der Feststellungserklärung unrealistisch sei und dringend verlängert werden müsse. Ferner bräuchte der Berufsstand dringend Zugriff auf die Daten aus Kataster-, Vermessungs- und Grundbuchämtern, weil sie die wohl grundlegendsten Informationen für die Ermittlung der Grundsteuer bereitstellen. Außerdem regte die BStBK ein bundesweites Informationsschreiben an, das neben dem Einheitswertaktenzeichen weitere grundsteuerrelevante Objektangaben aufführt. Die BStBK forderte, dass Vertretungs- und Bekanntgabevollmachten, die den Finanzämtern für die Einheitswertfeststellung und die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags angezeigt wurden, gleichermaßen für die Feststellung von Grundsteuerwerten gelten müssen. Um den Berufsstand unterdessen für die eng bemessene Abgabefrist zu sensibilisieren, initiierte die BStBK Videos, Pressegespräche und Informationsschreiben. [ 7 ] – Betriebsprüfung modernisieren Ein weiteres zentrales Thema, das die Politik und den Berufsstand im Jahr 2021 begleitete, ist die Modernisierung der Betriebsprüfung. Diese ist aus Sicht der BStBK längst überfällig, da die lang andauernden Prüfungen erhebliche personelle und finanzielle Kapazitäten binden und durch die entstehende Rechtsunsicherheit ein echter Standortnachteil für Deutschland im internationalen Vergleich sind. Die BStBK engagierte sich daher auf vielfältige Weise für die Modernisierung der Betriebsprüfung. Sie erarbeitete u. a. konkrete Reformvorschläge und brachte diese in die vom BMF angestoßene Diskussion ein: Ein wichtiger Schritt ist laut BStBK der Ausbau einer zeitnahen Betriebsprüfung. Auch das Fristenkonzept der Abgabenordnung bedarf einer grundsätzlichen Reform. Festsetzungs- und Aufbewahrungsfristen gilt es zu verkürzen. Weder Unternehmen noch die Finanzverwaltung sollten laufende Prüfungen in die Länge ziehen können. Die Ablaufhemmung sollte daher verkürzt und eine Höchstdauer für Betriebsprüfungen eingeführt werden. Das steigere nicht nur die Rechtssicherheit für die Unternehmen, sondern mindere auch den Arbeitsaufwand und schone Ressourcen in der Finanzverwaltung. Eine moderne Betriebsprüfung sollte nach Auffassung der BStBK zeiteffizient, planbar und verbindlich sein. Aber nicht nur für Großbetriebe und Konzerne,

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