Jahresbericht 2021

20 | BStBK-Jahresbericht 2021 Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen fortzusetzen oder aufzunehmen. Die BStBK befürwortete das Ziel grundsätzlich, kritisierte aber in ihrer Stellungnahme am 14. Mai 2021 ausdrücklich die einseitigen Maßnahmen zulasten der deutschen Wirtschaft. Deutsche Steuerpflichtige mit erweiterten Mitwirkungspflichten, Kontrollen und ggf. der Versagung steuerlicher Abzugsmöglichkeiten zu belasten, um andere Staaten unter Druck zu setzen, hält die BStBK für das falsche Mittel. Es sei zudem fraglich, ob das Vorgehen mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist. [ 12 ] – ATAD-Umsetzungsgesetz Am 25. Juni 2021 beschloss der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG). Die BStBK hatte sich im Vorhinein aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Sie begrüßte, dass das Bundeskabinett nach mehrjährigem Warten und einem von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren endlich ein entsprechendes Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Weg gebracht hat. Das schaffe Rechtssicherheit für Berufsstand und Mandantschaft. Das ATADUmsG enthält u. a. Neuregelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, zu hybriden Gestaltungen und zur Hinzurechnungsbesteuerung. Damit sollen u. a. „weiße Einkünfte“ oder doppelte Steuervorteile verhindert werden. Die bestehende Niedrigsteuergrenze wird beibehalten und die Neuregelungen zu hybriden Gestaltungen gelten rückwirkend auch für 2020. Zudem verlängerte der Gesetzgeber wie bereits veranschaulicht die Erklärungsfristen für die Steuererklärungen 2020 für Angehörige der steuerberatenden Berufe um drei Monate bis zum 31. Mai 2022. Ein großer Erfolg für die BStBK und eine absolute Notwendigkeit für den Berufsstand. [ 13 ] – Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz Der Gesetzgeber legte Anfang 2021 einen Regierungsentwurf zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz vor. Konkret plante die Bundesregierung damit, den Steuerabzug und das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer für beschränkt Steuerpflichtige zu überarbeiten und zu digitalisieren. Damit einher gehen auch erweiterte Mitteilungspflichten und Haftungsregelungen für Kreditinstitute, aber auch für andere Schuldner von Vergütungen, also insbesondere Steuerpflichtige. Die BStBK unterstützte in ihrer Stellungnahme vom 9. April 2021 zwar die Initiative der Bundesregierung, Steuerausfälle zu verhindern und die Arbeit der Steuerverwaltung mithilfe digitaler Prozesse effektiver zu gestalten. Allerdings machte sie klar, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht praxistauglich seien und Steuerpflichtige unverhältnismäßig stark belasten. Die BStBK kritisierte die vorgesehenen Verschärfungen sowie die umfangreichen Melde- und Bescheinigungspflichten. Bspw. sei die massiv verschärfte Haftung bei der Ausstellung einer Steuerbescheinigung nicht zielgenau und bei den geplanten zusätzlichen Angaben in der Steuerbescheinigung zur Auszahlung von Kapitalertragsteuer sogar fraglich, ob diese in jedem Fall überhaupt zu erbringen sind. Ein weiterer Kritikpunkt der BStBK: die vorgesehenen Änderungen der Anti-Treaty-Shopping-Regelung. Die darin enthaltenen Verschärfungen stünden nicht im Einklang mit der EuGH-Rechtsprechung und der Systematik von Missbrauchsvorschriften. Hier gelte es nachzujustieren.

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