Jahresbericht 2021

Fachwissenschaftliche Arbeit | 21 [ 14 ] – BStBK-Vorschläge zur Reform des Umsatzsteuerverfahrensrechts Das geltende Steuerverfahrensrecht offenbart im Bereich der Umsatzsteuer aus Sicht des Berufsstands gravierende Lücken und konterkariert dadurch die europarechtlich verankerte Neutralitätsgarantie. Daher übermittelte die BStBK am 15. Juni 2021 per Eingabe ihr Positionspapier zur Reform des Umsatzsteuerverfahrensrechts an das BMF. Darin forderte sie, das geltende Umsatzsteuerverfahrensrecht insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und eine korrespondierende Besteuerung zu forcieren. Dies schaffe mehr Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit für die Steuerpflichtigen und ihre Berater*innen und entlaste Justiz und Verwaltung. Wie das genau aussehen könnte, zeigte die BStBK ebenfalls in ihrem Positionspapier auf: So könnten Neuerungen in der Abgabenordnung die Änderung von Steuerbescheiden bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen ermöglichen und erweiterte Regeln zur Auskunftserteilung etwa eine Bindungswirkung für alle Beteiligten eines Umsatzsteuerverfahrens erreichen. Zudem würde ein gesondertes Feststellungsverfahren im Umsatzsteuergesetz zahlreichen strittigen Sachverhalten bspw. bei Reverse-ChargeVerfahren vorbeugen. Darüber hinaus zeigte die BStBK konkrete Lösungen für streitanfällige grenzüberschreitende Sachverhalte auf, wie ein Verständigungsverfahren oder sogenanntes „crossborder-­ ruling“. Auch im Jahr 2022 bringt sich die BStBK wieder aktiv in den Gesetzgebungsprozess ein. [ 15 ] – Mehrwertsteuerdigitalpaket Am 2. Februar 2021 veröffentlichte das BMF ein Entwurfsschreiben zur Umsetzung der Neuregelungen für die zweite Stufe des Mehrwertsteuerdigitalpakets, im Zuge dessen traten zum 1. Juli 2021 zahlreiche umsatzsteuerliche Neuregelungen in Kraft. Dazu zählte u. a. die Erweiterung des bestehenden Mini-One-Stop-Shops auf den One-Stop-Shop bzw. den Import-One-Stop-Shop. In ihrer Stellungnahme vom 26. Februar 2021 begrüßte die BStBK im Großen und Ganzen die Umsetzung der zahlreichen Neuregelungen. Besonders positiv sah sie die Einführung des One-Stop-Shop-­ Verfahrens, das es Unternehmen und damit auch dem Berufsstand ermöglicht, sämtlichen umsatzsteuerlichen Pflichten bei einer zentralen Stelle nachzukommen. Ein weiterer wichtiger Schritt für den von der BStBK langfristig geforderten Bürokratieabbau. Nachbesserungsbedarf sah die BStBK aber vor allem bei den Beispielen und Definitionen rund um die sogenannte elektronische Schnittstelle im Umsatzsteuergesetz. Für die Unternehmen waren die Anwendungsfälle laut BStBK teilweise nicht verständlich konkretisiert. Sie forderte daher die Ergänzung weiterer anschaulicher Beispiele. Erfreulicherweise griff das BMF die Anregungen der BStBK im finalen Anwendungsschreiben vom 1. April 2021 auf. So wurde die Definition der Begrifflichkeit „Unterstützung einer elektronischen Schnittstelle“ – wie von der BStBK gefordert – mit weiteren Beispielen bzw. Negativbeispielen unterfüttert und so den Explanatory Notes der EU-Kommission angenähert. [ 16 ] – Konsultation der EU-Kommission zur Einführung einer Digitalsteuer Die EU-Kommission veröffentlichte am 19. Januar 2021 eine Konsultation zur unionsweiten Einführung einer Digitalsteuer. Damit sollten Meinungen eingeholt werden, wie eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft angegangen werden kann. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer OECD-Initiative zur Neuordnung des internationalen Steuerrechts plant

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