Jahresbericht 2021

Fachwissenschaftliche Arbeit | 23 [ 19 ] – BStBK-Hinweise zur steuerlichen Rechnungslegung bei gemeinnützigen Einrichtungen Die Zahl gemeinnütziger Einrichtungen, wie Vereine oder Non-Profit-Organisationen, stieg in Deutschland in den letzten Jahren stetig an. Diese unterliegen speziellen Regelungen sowohl in steuerlicher Hinsicht als auch bei den Vorschriften zur Rechnungslegung. Vor diesem Hintergrund erarbeitete die BStBK im Jahr 2021 Hinweise zur steuerlichen Rechnungslegung bei gemeinnützigen Einrichtungen und veröffentlichte diese im Berufsrechtlichen Handbuch. Die Hinweise geben dem Berufsstand einen umfassenden Überblick über die einschlägigen Regelungen und zur Lösung praktischer Fragestellungen. Dabei wurde der Schwerpunkt auf die Rechnungslegung nach kaufmännischem Prinzip gelegt. So werden u. a. die allgemeinen handelsrechtlichen und steuerlichen Grundlagen mit grundsätzlichen Ausführungen zur kaufmännischen Rechnungslegung sowie zur steuerlichen Rechnungslegung im Gemeinnützigkeitsrecht aufgezeigt. Auch werden in den Hinweisen der BStBK verschiedene Formen der Rechnungslegung dargestellt und die Bereiche Umsatzsteuer und Spendenrecht sowie weitere steuerliche Fragen zur Rechnungslegung erörtert. Die Hinweise sind verfügbar unter www.berufsrecht-­ handbuch.de. [ 20 ] – Digitaler Finanzbericht Der DiFin ist ein bundesweiter Standard für die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen der Unternehmen an die am Verfahren teilnehmenden Banken und Sparkassen. Jahresabschlüsse können so an die teilnehmenden Banken und Sparkassen mit dem digitalen Verfahren übertragen und somit Medienbrüche vermieden werden. Eine Übermittlung der Jahresabschlüsse in gedruckter Form an die Finanzinstitute wird damit entbehrlich. Um den Nutzen dieses Standards für den Berufsstand zu erhöhen, setzte sich die BStBK von Beginn an für den sogenannten „Rückkanal“ ein und engagierte sich bei dessen Ausgestaltung. Es ist davon auszugehen, dass der Rückkanal im 2. Halbjahr 2022 bundesweit eingeführt wird. Zuvor startet eine Testphase. [ 21 ] – BStBK-Hinweise zum Datenschutz aktualisiert Im November 2021 finalisierte die BStBK ihre entsprechend dem aktuellen Datenschutzrecht überarbeiteten Hinweise für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Steuerberater*innen und Steuerberatungsgesellschaften. Die Hinweise sollen dem Berufsstand als Hilfestellung zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Kanzleialltag dienen und ihn für datenschutzrechtliche Sachverhalte sensibilisieren. Vor allem der Abschnitt 5.4 „Elektronische Kommunikation“ wurde grundlegend überarbeitet. Darüber hinaus gibt die BStBK dem Berufsstand mit dem neuen Abschnitt 6.4.3 „Datenschutz bei Tätigkeiten außerhalb von Kanzleien“ eine ausführliche Arbeitshilfe an die Hand für die jüngst so wichtig gewordene Tätigkeit im Homeoffice bzw. die Ausführung von mobiler Arbeit. Die aktualisierten Hinweise sind im Berufsrechtlichen Handbuch der BStBK abrufbar unter www.berufsrecht-handbuch.de.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTM5Mjg=