Jahresbericht 2021

Europa | 31 zu den Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater*innen verhältnismäßig ist. In ihrem Schreiben warnte die BStBK vor den wirtschaftlichen Folgen einer Deregulierung des Berufsrechts. Denn die Vorbehaltsaufgaben garantieren – zusammen mit der Verschwiegenheitspflicht und anderen Berufspflichten –, dass die Steuerpflichtigen und der Staat auf die hohe Beratungsqualität und die Integrität der Steuerberater*innen vertrauen können. Eine Beratung durch weniger qualifizierte Personen würde demnach auch den Bemühungen der Europäischen Kommission entgegenlaufen, Steuerbetrug zu bekämpfen. Zudem appellierte die BStBK an die EU-Kommission, die Umsatzsteuervoranmeldung für andere Berufsgruppen nicht zu öffnen, da die korrekte Erstellung durch den steuerberatenden Beruf im Interesse der Steuerpflichtigen und der Allgemeinheit sei. Fehlerhaft erstellte Umsatzsteuervoranmeldungen könnten zu erheblichen finanziellen und strafrechtlichen Folgen für die Steuerpflichtigen führen und für den Staat hohe Einnahmeausfälle bedeuten. [ 3 ] – Reformempfehlungen für reglementierte Berufe Auch im Zuge der Reformempfehlungen der EU-­ Kommission für reglementierte Berufe standen die Vorbehaltsaufgaben des Berufsstands unter Beschuss. Im Juli 2021 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten in einer Mitteilung mit den Reformempfehlungen auf, ihre jeweiligen Zugangsvoraussetzungen in ausgewählten Berufszweigen zu überprüfen und die Verhältnismäßigkeit neu auszurichten. Das betrifft u. a. Buchprüfer*innen, Rechtsanwält*innen, aber auch die Steuerberatung. Ziel der Kommission ist es, die Empfehlungen u. a. zu Vorbehaltsaufgaben, Beteiligungsverhältnissen oder Pflichtmitgliedschaften im Rahmen des Dienstleistungspakets aus 2017 zu aktualisieren und vermeintliche Hindernisse zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung zu beseitigen. Die BStBK unterstützte dieses Ziel, sah aber auch Nachbesserungsbedarf: So sei es bspw. unverständlich, dass die Kommission hinterfrage, weshalb bestimmte Routinearbeiten wie Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder Steuererklärungen ausschließlich hoch qualifizierten Berufsangehörigen vorbehalten sein müssen. Bei der Kapitalbindung und den Anforderungen an die Zusammensetzung von Leitungsorganen gehe die Kommission zudem von einer veralteten Rechtslage aus, die durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften geändert wurde. [ 4 ] – Pläne der EU-Kommission zur Geldwäschebekämpfung Die EU-Kommission veröffentlichte im Juli 2021 ihre Vorschläge zur Bekämpfung der Geldwäsche. Diese sehen weitreichende Verschärfungen der geldwäscherechtlichen Pflichten vor. Die Pläne der EU-Kommission lehnt die BStBK entschieden ab und machte u. a. in ihrer Stellungnahme vom 18. August 2021 deutlich, dass die Kommission mit dem Vorhaben für eine europäische Geldwäschebehörde über das Ziel hinausschieße. Die Forderungen der BStBK sind klar: Das fest verankerte berufliche Selbstverwaltungsrecht dürfe nicht ausgehöhlt werden, weder durch die Aufsicht der geplanten EU-Behörde noch durch nationale Landesfinanzministerien. Außerdem dürften dem Berufsstand im Zuge dessen nicht noch weitere Sorgfaltspflichten bei der Geldwäschebekämpfung aufgebürdet werden. Ein entsprechendes Legislativpaket plant die EU-Kommission, 2022 zu verabschieden. Das Verfahren begleitet die BStBK kritisch.

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