Jahresbericht 2022

Vorwort | 3 Prof. Dr. Hartmut Schwab Präsident der Bundessteuerberaterkammer Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn das Wort „Zeitenwende“ mittlerweile etwas abgedroschen klingt, steht es doch sinnbildlich für das Jahr 2022. In keinem Rückblick fehlen die Bilder des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs, den Russland gegen die Ukraine führt. Damit einher ging die höchste Inflationsrate seit der Wiedervereinigung. Wir alle spüren die Folgen in unserem Alltag, privat und in unseren Kanzleien. Um ihre Mandantschaft umfassend zu unterstützen, haben viele Kolleginnen und Kollegen in Windeseile ihr Portfolio erheblich erweitert. Das ist richtig und wichtig für die Zukunft der Beratung, war aber in dieser Eile ein wahrer Kraftakt. Auf das Geleistete können wir als Berufsstand stolz sein. Zwar ließen sich die Zusatzaufgaben, die uns die Politik auferlegt, nicht immer verhindern, aber die BStBK konnte 2022 an vielen Stellen den Workflow entzerren und die Digitalisierung voranbringen. Daher handelt die Geschichte des letzten Jahres nicht nur von kräftezehrenden Herausforderungen, sondern auch von Tatkraft und Modernisierung. Die BStBK arbeitete 2022 unter anderem intensiv an der Umsetzung ihres zentralen Zukunftsprojekts – der Steuerberaterplattform. So wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen und in der Pilotphase von ersten Anwendern auf Herz und Nieren geprüft. Der Startschuss für das besondere elektronische Steuerberaterpostfach, kurz beSt, als erste Ausbaustufe fiel am 1. Januar 2023. Mit der neuen digitalen Infrastruktur ermöglichen wir Berufsangehörigen, in der virtuellen Arbeitswelt mit einer geprüften und authentifizierten digitalen Identität ihre Mandantschaft zu vertreten. So geht Steuerberatung von morgen. Darüber hinaus ist es der BStBK im letzten Jahr gelungen, die Politik für die enorme Arbeitsbelastung in den Steuerberaterkanzleien zu sensibilisieren, wie sie infolge der Corona-Pandemie und der Energiekrise entstanden ist. Auf unser Drängen wurden daher die Fristen für die Grundsteuererklärungen, die Steuererklärungen (VZ 2020–VZ 2024) sowie die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert. Auch im Berufsrecht bewegte die BStBK einiges: Wir konnten bspw. die Neuordnung der Ausbildung für Steuerfachangestellte erfolgreich beenden und so den Beruf für die Digital Natives attraktiver gestalten. Unsere Satzungsversammlung brachte zudem zahlreiche Änderungen in der Berufs- und Fachberaterordnung auf den Weg. So berücksichtigen beide Regelwerke jetzt nicht nur die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung, sondern auch neue Entwicklungen im Zuge der Digitalisierung. Darüber hinaus setzten wir uns bei berufsrechtlicher Gesetzgebung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene dafür ein, die tragenden Säulen der Steuerberatung zu schützen. Erfreulicherweise konnten wir beim EU-AntiGeldwäschepaket die geplanten Durchgriffsrechte für die neue Geldwäschebehörde auf unsere berufliche Selbstverwaltung abwenden. Ich bin sicher, das Jahr 2023 wird uns mit weiteren Herausforderungen begegnen. Eine kennen wir schon: den Entwurf der „EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Rolle von Vermittlern, die Steuerhinterziehung und aggressive Steuerplanung in der Europäischen Union erleichtern“ – genannt „SAFE“. Dieser stellt unseren Berufsstand unter Generalverdacht – dagegen wehren wir uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

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