Studienführer

8 aus den Prüfungsgebieten beantworten und einen zehnminütigen Vortrag zu einem kurz vor der Prüfung gestellten Thema halten. Die Prüfungskommission setzt sich aus sechs Personen zusammen und besteht aus Finanzbeamt*innen des höheren Diens- tes, Steuerberater*innen sowie sachkundigen Vertreter*innen der freien Wirtschaft. Die einzelnen Prüfungsgebiete für die mündliche und schriftliche Steuerberaterprüfung sind in § 37 Abs. 3 StBerG geregelt und setzen sich aus den nachfolgenden Bereichen zusammen: 1. Steuerliches Verfahrensrecht, sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrig- keitenrecht, 2. Steuern vom Einkommen und Ertrag, 3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer, 4. Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts, 5. Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschafts- rechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union, 6. Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen, 7. Volkswirtschaftslehre, 8. Berufsrecht.

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