Studienführer

7 verwalteten Steuern, und über bisher abgelegte einschlägige Prüfungen; Nach- weise über die Arbeitszeit, 4. ein Passbild. Auf Antrag erteilt die zuständige Steuerberaterkammer nach § 38 a StBerG auch eine verbindliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung bzw. welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind. Die Steuerberaterkammern erheben für die Beantragung der Zulassung und für die Prüfung Gebühren. Es werden ca. 1.000 Euro für die Prüfungsgebühren und ca. 200 Euro für die Zulassungsgebühren fällig. 2.4 Schriftliche und mündliche Prüfung Die Steuerberaterprüfung findet immer in der zweiten Oktoberwoche eines jeden Jah- res statt. Bundesweit lösen alle Prüfungsteilnehmer*innen an drei Tagen die gleichen Aufgaben. Die nächsten Prüfungstermine sind von den Steuerberaterkammern und der Finanzverwaltung bereits festgelegt worden: Steuerberaterprüfung 2021: 5. bis 7. Oktober 2021 Steuerberaterprüfung 2022: 11. bis 13. Oktober 2022 Steuerberaterprüfung 2023: 10. bis 12. Oktober 2023 Steuerberaterprüfung 2024: 8. bis 10. Oktober 2024 Steuerberaterprüfung 2025: 7. bis 9. Oktober 2025 Steuerberaterprüfung 2026: 6. bis 8. Oktober 2026 Steuerberaterprüfung 2027: 5. bis 7. Oktober 2027 Die mündliche Prüfung findet immer im Frühjahr des jeweils nächsten Jahres statt. In der Regel nehmen jährlich ca. 4.000 Kandidat*innen an der schriftlichen Prüfung teil. Die konkreten Termine hängen auch von der Anzahl der Kandidat*innen bzw. der Größe der Kammerbezirke ab. In kleineren Steuerberaterkammern beträgt der Prü- fungszeitraum nur ein oder zwei Wochen. In größeren Kammerbezirken mit vielen Prü- fungsteilnehmer*innen können sich die mündlichen Prüfungstermine über mehrere Wochen erstrecken. Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung setzt sich aus drei Klausurarbeiten aus den drei Bereichen - Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete, - Ertragsteuerrecht, - Buchführung und Bilanzwesen zusammen. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede der drei Klausuren sechs Stunden. Wer den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung bestanden hat, wird von der Steu- erberaterkammer zur mündlichen Prüfung eingeladen. Die Teilnehmer*innen müssen jeweils in maximal 90 Minuten vor einer Prüfungskommission verschiedene Fragen

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