Studienführer

6 2.2 Prüfungsvorbereitung Ohne Fleiß kein Preis! Zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung sind intensive Lernphasen und die Kenntnis der Klausurtechnik unumgänglich. Die Länge der Vor- bereitungsphase und den erforderlichen Lernaufwand sollten die Prüflinge nicht unter- schätzen. In der Regel bereiten sich die Prüfungskandidat*innen 12 bis 18 Monate auf die Steuerberaterprüfung vor. Die Vorbereitung kann entweder in Form eines Selbststudiums oder in Kombination mit der Teilnahme an einem Vorbereitungskurs erfolgen. Diese werden von zahlrei- chen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbieter*innen durchgeführt. Das Angebot an Vorbereitungskursen ist vielfältig. Es gibt Crash- und Intensiv-Kurse, Teilzeit- und Vollzeitkurse. Die Kandidat*innen sollten die Wahl davon abhängig ma- chen, welches Lernverhalten sie bevorzugen und welche Vorerfahrung sie mitbringen. Crash- und Intensiv-Kurse richten sich an Prüfungsteilnehmer*innen, die bereits sehr gute Noten im Studium hatten und über umfangreiche Praxiserfahrung verfügen. Wer das Grundwissen aus dem Studium nicht mehr parat hat oder wenig Zeit während der berufspraktischen Zeit hat, sollte sich mehr Zeit für die Prüfungsvorbereitung nehmen und einen Vollzeitkurs absolvieren. Vor der Buchung eines Vorbereitungskurses ist zu beachten, dass ein eventueller An- spruch auf eine Bildungsprämie oder einen Bildungscheck verloren gehen kann, wenn der*die Kandidat*in den Kurs bucht, bevor die Fördermaßnahmen beantragt sind. Die Bildungsprämie als auch der Bildungsscheck können nicht zur Zahlung der Prüfungs- gebühr verwendet werden. Bei Fragen zur Förderung helfen die Anbieter*innen von Vorbereitungskursen oder auch die Steuerberaterkammern gern weiter. Wichtig ist es vor allem, ausreichend Probeklausuren zu schreiben, um neben der rich- tigen Klausurtechnik auch mit dem Zeitmanagement unter Prüfungsbedingungen zu- rechtzukommen. Nicht jede*r Kandidat*in kann die Erfahrung vorweisen, sich an drei Tagen hintereinander über sechs Stunden hinweg mit Stift und Papier mit komplizier- ten steuerrechtlichen Problemen auseinanderzusetzen. 2.3 Zulassung zur Prüfung Jede*r Prüfungskandidat*in muss bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer die Zulassung zur Prüfung beantragen. Dies erfolgt mittels eines Vordrucks, den die Steuerberaterkammern online zur Verfügung stellen. Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein Lebenslauf mit genauen Angaben über die Person und den beruflichen Wer- degang, 2. eine beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungs- nachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberater*in, 3. eine beglaubigte Abschrift der Zeugnisse über die bisherige berufliche Tätigkeit der Bewerber*innen, insbesondere mit Angaben über Art und Umfang der Tä- tigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden

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