Studienführer

2 Internationales Steuerrecht“ oder zum*zur „Fachberater*in für Zölle und Verbrauch- steuern“ weiter spezialisieren. Zusätzlich gibt es noch die vereinbaren Tätigkeiten, die immer mehr an Bedeutung gewinnen und mittlerweile für eine zukunftsfähige Kanzlei unerlässlich sind. Hierzu zählt beispielsweise die bereits erwähnte betriebswirtschaftliche Beratung. Steuerbe- rater*innen kennen die Betriebe ihrer Mandant*innen sehr genau und beraten daher fundiert in den Bereichen Rechnungswesen und Controlling sowie bei der Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse. Sie sind aber auch als Treuhänder*innen oder als Mediator*innen, Testamentsvollstrecker*innen, Insolvenz- und Vergleichsverwal- ter*innen oder Liquidator*innen tätig. Diese Gebiete sind aber nicht Bestandteil der Steuerberaterprüfung. Steuerberatung kann und darf nicht jeder! Wer Steuerberater*in sein möchte, muss zuerst die Steuerberaterprüfung ablegen und zum*zur Steuerberater*in bestellt wer- den. Die Wege zur Prüfung und der Berufseinstieg werden in den nachfolgenden Ka- piteln des Hochschul- und Studienführers erklärt. Mehr Informationen sowie Zahlen und Fakten zum Beruf des*der Steuerberater*in sind in der BStBK-Broschüre „Werden Sie Steuerberater“ verfügbar.

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