Studienführer

3 2. Die Wege zum Berufsziel Steuerberater*in Steuerberater*in werden kann man auf zwei verschiedenen Wegen: dem Akademiker- und dem Praktiker-Zugang. Bei beiden Zugangswegen sind drei Schritte nötig: Beim Akademiker-Zugang ist die erste Voraussetzung ein erfolgreich abgeschlosse- nes wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium. Ebenfalls ausreichend ist ein Hochschulstudium, das mindestens zu 20 Prozent eine wirtschaftswissenschaftliche Fachrichtung aufweist. Dieser Zugangsweg wird in diesem Hochschul- und Studien- führer schwerpunktmäßig erläutert. Für den Praktiker-Zugang ist dagegen eine kauf- männische Berufsausbildung (z. B. zum*zur Steuerfachangestellten) die Basis auf dem Weg zur Steuerberaterprüfung. Die zweite Voraussetzung für die Zulassung zum Steuerberater-Examen ist die Be- rufspraxis. Dafür muss eine praktische Tätigkeit in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwal- teten Steuern absolviert werden. Die Dauer dieser vorgeschriebenen praktischen Tä- tigkeit ist von der vorherigen Qualifikation abhängig. Beim Akademiker-Zugang beträgt die erforderliche Praxiszeit entweder zwei oder drei Jahre. Hier wird zwischen einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren und weniger als vier Jahren differenziert. Ein längeres Studium bedeutet in diesem Fall weniger Praxiszeit. Aber auch mit einer abgeschlossenen kaufmänni- schen Berufsausbildung und einer Praxiszeit von mindestens acht Jahren ist eine Zu- lassung zur Steuerberaterprüfung möglich. Wer die Prüfung zum*zur Steuerfachwirt*in oder zum*r geprüften Bilanzbuchhalter*in erfolgreich ablegt, kann seine Praxiszeit auf sechs Jahre verkürzen. Die dritte Voraussetzung auf dem Weg zum*zur Steuerberater*in ist die bestandene Steuerberaterprüfung. Alle Voraussetzungen sind gesetzlich im Steuerberatungsgesetz (StBerG) und in der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater*innen, Steuerbe- vollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) verankert. 1 Ein schneller Überblick zu den Wegen bis hin zum*zur Steuerberater*in ist auch im BStBK-Flyer „Werde Steuerberater“ zu finden. 2.1 Zulassungsvoraussetzungen Alle Berufsanwärter*innen müssen gleichermaßen die Steuerberaterprüfung ablegen – unabhängig davon, ob sie sich für den Akademiker- oder den Praktiker-Zugang ent- schieden haben. Die Steuerberaterkammern in den einzelnen Bundesländern prüfen die Zugangsvoraussetzungen und lassen nur Bewerber zur Prüfung zu, die die gesetz- lich festgelegten Anforderungen an die Vorbildung im Steuerberatungsgesetz (StBerG) erfüllen. Diese Vorbildungsvoraussetzungen sind in § 36 Abs. 1 StBerG ge- regelt: 1 Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen sind auf den Seiten 64 ff. des Hochschul- und Studien- führers zum Nachlesen enthalten.

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