Jahresbericht 2022

20 | BStBK-Jahresbericht 2022 die BStBK dafür ein, die Anforderungen an den Darlegungszwang abzumildern und zugleich die Voraussetzungen hierfür klar und rechtssicher zu definieren. Die BStBK forderte zudem eine Abhilfemöglichkeit durch den Senat bei Beschwerden gegen die Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Einzelrichter*innen. Diese und weitere Vorschläge für eine umfassende Reform des finanzgerichtlichen Revisionsrechts präsentierte die Bundessteuerberaterkammer bereits auf dem 18. Deutschen Finanzgerichtstag Ende Januar 2022. [ 8 ] – Elektronische Rechnungsstellungs und Meldesysteme Die Bundesregierung beabsichtigt, bundesweit verpflichtende elektronische Rechnungsstellungs- und Meldesysteme einzuführen. Dieses Ziel begrüßt die BStBK und benannte bereits im August 2022 in einem Diskussionspapier zentrale Vorteile elektronischer Meldesysteme. Das sind bspw. eine wirksame Bekämpfung von Steuerstraftaten, die Modernisierung der Schnittstelle zwischen Verwaltung und Unternehmen, stärkere Effizienzgewinne für die Wirtschaft und mehr Rechtssicherheit für Berufsstand und Unternehmen. Die BStBK sprach sich in dem Diskussionspapier für ein dezentrales Übermittlungsmodell unter Einsatz zertifizierter Dienstleister aus. So könne an bestehende Übertragungswege und Infrastrukturen angeknüpft und das Risiko eines Komplettausfalls erheblich gemildert werden. Dringend erforderlich ist aus Sicht der BStBK zudem ein einheitliches Rechnungsformat. Einen europäischen Flickenteppich, der die Integrität des europäischen Binnenmarkts und die Harmonisierung des Mehrwertsteuersystems gefährde, gelte es laut BStBK zu verhindern. Dieser würde die Wirtschaft, vor allem KMU, und den Berufsstand sowohl finanziell als auch organisatorisch erheblich belasten. Neben der technischen Umsetzung bei der Implementierung geeigneter Systeme darf die Bundesregierung aus Sicht der BStBK aber auch die rechtlichen Folgeprobleme im Zusammenhang mit der „E-Rechnung“, vor allem im Umsatzsteuerbereich, nicht aus den Augen verlieren. Die ohnehin hochkomplexen Themen wie z. B. der Zeitpunkt der Umsatzsteuerentstehung oder das Vorsteuerabzugsrecht bei der Einführung der Systeme sollten mitgedacht werden. Am 8. Dezember 2022 veröffentlichte die EU-Kommission ihr Maßnahmenpaket „VAT in the Digital Age“, das zahlreiche Maßnahmen vorsieht, um das Mehrwertsteuersystem an das digitale Zeitalter anzupassen und widerstandsfähiger gegen Betrug zu machen. Enthalten ist u. a. ein Richtlinienentwurf, der ein verpflichtendes digitales Echtzeit- Meldesystem für innergemeinschaftliche Umsätze auf Grundlage einer elektronischen Rechnungsstellung vorsieht. Der Entwurf ebnet den Mitgliedstaaten den Weg, in den nächsten Jahren auf nationaler Ebene digitale Meldesysteme einzurichten bzw. bereits implementierte Systeme bis 2028 an den EU-weiten Meldestandard anzupassen. [ 9 ] – Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Mit dem Ziel, ein verbessertes Umgebungsschutzkonzept für cloudbasierte Kassensysteme bzw. technische Sicherheitseinrichtungen zu schaffen und offene Anwendungsfragen zu beantworten, legte das BMF einen Entwurf zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a vor. Offene Fragen gibt es u. a. zur Lokalität

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